Beiträge von Max2

    Hallo liebes Forum!



    Vielleicht könnt ihr mir bei der Meinungsfindung helfen, vielleicht gibt es hier jemanden der schon Erfahrung gesammelt hat. Auf jeden Fall habe ich erstaunlicherweise nichts zu diesem Thema, in diesem Forum gefunden. Wenn es dieses Thema geben sollte bitte ich um Verschiebung in das bestehende Thema :)



    Folgende Problematik:


    In ca. fünf Jahren könnte ich in Rente gehen. Wir wohnen in einem, abbezahlten, Reihenhaus. Nun sind verschiedene unvorhersehbare Ereignisse eingetreten, die uns (eigentlich überwiegend mich) finanziell extrem belastet haben (und werden). Uns fehlt, im günstigsten Fall, eine mittlere 5-stellige Summe. Und, wer ein Haus hat kann sich vorstellen, dass weitere Kosten jederzeit anfallen können.


    Die Dachsanierung der ETG ist in der bestehenden Belastung bereits enthalten.



    Nun wird es komplizierter.


    Diese genannten finanziellen Belastungen stehen möglicherweise zur Zahlung an, das muss aber noch gerichtlich geklärt werden.


    Aus diesem Grund will ich mich vorsorglich über mögliche Lösungsansätze informieren.


    Denn das Problem ist, dass wenn wir die Schulden tatsächlich ablösen müssen, müssen wir alle Spargroschen zusammensammeln und wir uns (ich mich) trotzdem hoch verschulden. Das bekomme ich mit meinem Einkommen nicht gestemmt. Auch wenn ich meinen Rentenbeginn bis zum letzten Tag hinauszögere.



    (Mein) Lösungsansatz ist nun, falls wir zahlen müssen, unser Haus gegen Lebenslanges Wohnrecht, an eine dieser werbetreibenden Immobilienfirmen zu verkaufen.


    So könnten wir bestehende Schulden bezahlen und bräuchten unser erspartes nicht opfern.



    Meine Frag nun;


    Kennt jemand solche Immobilienfirmen und wie Seriös sind sie.


    Gibt es Probleme beim Lebenslangen Wohnrecht. Möchte nicht das der letzte von uns beiden, in ein Heim muss weil die Firma am tricksen ist !


    Habt ihr andere Lösungsansätze, Vorschläge? Darüber würde ich mich besonders freuen!



    Ich habe versucht den Sachverhalt vernünftig zu erläutern.


    Ich hoffe das ist mir gelungen. Wenn ihr Fehler gefunden habt, vielen Dank.


    Ich als Legastheniker habe sie nicht entdeckt.



    Vielen Dank für eure Antworten


    Max

    Ja, der dritte könnte den Zugang verhindern. Das hatte er auch schon einmal erwähnt.

    Aber, wenn die Klage erst einmal läuft und er "letztendlich" doch zahlen muß, wird er sich den Maßnahmen nicht verschließen. Denn dann würde ja sein Anteil darunter leiden :evil:


    Danke für die Antworten bis hierher !

    Ich würde es anders formulieren: Zwei Eigentümer können in vielen WEG den dritten überstimmen.


    Das muss aber nicht so sein. Wenn z.B. keine abweichende Regelung getroffen wurde gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Wenn z.B. die Stimmzählung nach Bruchteilen erfolgt, kann eine sehr große ...

    Sorry, da hast du natürlich recht.

    Aber bei unserer (dreier) Konstellation können tatsachlich jeweils zwei, mit ihren Eigentumsanteilen, den dritten überstimmen.


    Vielen Dank für eure Tipps bisher.


    Und ja, der etwas klamme Nachbar (bzw seine Frau) hatten schon vor fünf Jahren fröhlich gezwitschert; "HaHa da müsst ihr uns verklagen und das kann dauern."


    Und leider sind wir ihnen entgegen gekommen (immer und immer wieder) und haben günstigere Lösungen gesucht. Und jetzt sind wir bei einem "billigen" Dach, aber zu dem Preis von vor fünf Jahren !

    Zwei Eigentümer können, egal wie die Konstellation aussieht, den dritten überstimmen.

    Und ja, wir haben Rücklagen gebildet. Nach zwei vorherigen größeren Ausgaben reicht es für die (hoffentlich) letzte, nicht mehr aus.

    Danke für die bisherigen Tipps :thumbup:


    Auch freue ich mich, das meine Signatur endlich einmal den Meinungsaustausch anregt.

    ^^

    Hallo,

    eine Frage an die Werte Gemeinschaft.


    Wir sind eine kleine WEG (3). Einer verhindert mit dem Hinweis auf finanzielle Probleme eine notwendige Dachsanierung. Und das nun schon seit mehreren Jahren. Ein zur Zeit kleiner Teil der Dachpfannen, liegt nur noch auf der Dampfsperre. Die Gebäudeversicherung hat die Prämie inzwischen angepasst (Gefahrenerhöhung).

    Eine Teilsanierung ist nicht möglich weil immer einer der Eigentümer betroffen ist.

    Andere Sanierungsmaßnahmen sind derzeit nicht absehbar.


    Ein "erstes" gutes, aber teures Angebot, haben wir mit Blick auf seine finanziellen Probleme (wie inzwischen auch mehrere andere) immer bei Seite gelegt. Nun ist es ja so, das die Kosten immer weiter steigen.

    Für den Preis des damaligen Angebots bekommen wir heute nur noch die halbe Leistung, egal.


    Nun bin ich der Meinung irgendwo einmal gelesen zu haben das sich WEG Eigentümer nicht mit finanziellen Problemen aus notwendigen Sanierungen herausreden können. Ja er müsste sogar einen (wenn die anderen beiden die Finanzierung übernehmen) Grundbucheintrag erdulden?!


    ich benötige keine Rechtsberatung (will ja hier nicht die Admin´s stressen :) sondern lediglich Hinweise, wo ich entsprechende Informationen finden kann. Damit ich diese, auf der Hoffentlich bald folgenden WEG Versammlung, parat habe.

    Habt ihr da irgendetwas für mich ?


    PS: In ein paar Jahren wird der Nachbar wohl auf Rente gehen dann ist jede Finanzierung vom Tisch!


    Ich danke für eure Hilfe

    Das vier Töpfe Prinzip wende ich eh an.

    Nur das drei von den Töpfen unser privates Ruhekissen aufbauen sollen. Und der vierte Topf "aus Gründen" für ein einziges eventuelles Zahlungsziel bereit stehen muß.


    Und dieses eventuelle Zahlungsziel kann nächste Woche, in einem Jahr oder auch erst in zwei Jahren ins Haus stehen.

    Aus diesem Grund benötige ich die Sicherheit das der Wert noch vorhanden ist, und ich dann kurzfristig darauf zugreifen kann.


    Die Geldillusion wird hoffentlich, in diesem Zeitrahmen, nicht zum Fiasko führen. Dann müssten im Notfall alle Töpfe herangezogen werden.

    Eine Frage an die Werte Community.


    Ich habe einen 5stelligen Betrag der sich, bis ich ihn benötige (Zeitpunkt ist nicht bekannt), mehren soll.

    Zur Zeit liegt das Geld auf dem Tagesgeldkonto (mit 3%).

    Wie gesagt, ich weiß nicht wann (und ob) ich es benötige. Deswegen soll es möglichst sicher angelegt sein/werden.

    Wenn es sich vermehrt, um so besser!


    Deswegen dachte ich, um der Inflation einigermaßen zu trotzen, ich schiebe es in meine etf Pläne um.


    Oder doch auf dem Tagesgeldkonto belassen?


    Habt ihr andere Ideen?


    Danke

    Max

    ricardo:

    Daß "das bisherige Banking" "bald" abgeschaltet werde, heißt es schon ganz schön lang. Warten wir es einfach ab!

    Das erzählen sie schon eine Weile.


    Im Moment kann man das Angebot der Bank, auf die neue Banking App umzustellen, im Anmeldeprozess, weg drücken.

    Und solange ich die Chip Tan nutzen kann werde ich das auch tun (siehe #263 Hobbes). Zumal ich (wegen Ausfall) erst im Herbst ein neues Lesegerät kaufen musste.

    Sorry R.F.


    ich habe keine Debitkarte aktiviert, bzw. habe sie auch gar nicht mehr.

    Und habe es daher, auf den ersten Blick für eine "normale" Lastschrift gehalten.


    Also, so wie R.F. es richtig geschrieben hat, es handelt sich um einen Debit Kartenbuchung.

    Ich habe mit der DKB gesprochen. Eine Möglichkeit diese Buchung in meinem Konto direkt zurück zu buchen besteht NICHT ! Warum auch immer.

    Habe nun DKB per Mail um direkte Rückbuchung gebeten. Der Telefon Support konnte das wohl nicht veranlassen !


    Mal sehen wie es weitergeht.


    Seid achtsam

    Max le

    Hallo liebe Gemeinde,


    von meinem Konto wurden (mindestens) zwei falsche Lastschriftaufträge ausgeführt ! 8|

    Bei der einen meint der Veranstalter, es wären bereits im Januar mehrere Fehlerhafte Abbuchung aufgetaucht.


    Bei der zweiten, ins Auge gesprungenen Lastschrift, habe ich mir nicht die Mühe gemacht nachzuforschen. Die Buche ich direkt zurück.


    Und nun prüfe ich das ganze Konto :cursing::cursing:


    Der Text im Verwendungszweck:


    1- 2023-01-27T22:06 Debitk.5 2023-12

    2- 2023-01-27T20:53 Debitk.5 2023-12


    Kann man, aufgrund der Referenznummer feststellen wem das Konto auf der anderen Seite gehört ? Weiß das jemand ?

    Hallo,


    schon wieder eine Komplexe Frage.

    Wir (3 WEG) haben über unsere Hausverwaltung eine Große Summe für ein Sanierungsprojekt überweisen müssen. Sonst hätte die Firma, a) die benötigten Materialien nicht bestellen können und b) das Projekt auch nicht weiter geplant.


    Ich denke nicht dass das Projekt in diesem Jahr noch realisiert werden wird.

    Nun geht, (vermutlich nur durch meinen Schädel) mir der Gedanke durch den Kopf, was passiert wenn die Baufirma vor der Sanierung unseres Projektes in die Insolvenz geht?


    Gibt es da eine Versicherung mit der ich das Risiko absichern könnte.

    Auch wenn das Geld ja über die HV geflossen ist ?

    Hat da jemand eine Idee ?


    Vielen Dank

    Max

    Hallo,


    ich wollte gerade eine Buchung, über die amazon lbb Visa Card, abschließen.

    Dazu sollte ich die App öffnen um die Zahlung zu verifizieren.


    Soweit so einfach.


    Nun erscheint auf dem Handy (in der lbb App):

    Warten auf Smart Pin Freigabe

    Bitte öffnen Sie die Kredit Banking App auf ihrem registrierten Smartphone


    Die App ist aber geöffnet und ich komme an dieser Stelle nicht weiter. (Offenes Konto im PC nutzt auch nichts)


    Also Hotline angerufen;

    Hotline: Bitte nennen Sie ihre Kartennummer

    Ich: xxxx

    Hotline: Hallo ich verstehe Sie nur Bruchstückhaft, hallo ich verstehe Sie nun gar nicht mehr. Aufgelegt :cursing:


    Ich habe ihn verstanden als ob er neben mir stehen würde.

    Und hätte ihm auch fast geglaubt, wenn mich die lbb Hotline nicht schon mehrfach einfach abgewürgt hätte !


    Das ist eine "xxxxx" Hotline. Ich hoffe die lbb geht bald Pleite :thumbup::thumbup:


    Hat jemand hier in der Community eine Lösung.

    Sonst muss ich morgen, Montag wieder diese "xxxxx" lbb Hotline anrufen und mich mehrmals aus der Leitung werfen lassen!


    PS: Gibt es eine Stelle bei Amazon wo ich mich über diesen "xxxx" SERVICE beschweren kann ? Denn bekanntlich hilft am Ende nur der Druck vom Auftraggeber.

    Vielen Dank liebe Foren Teilnehmer,


    ich lese mir alle eure Antworten durch und leite sie an meinen RA weiter, kann jedoch nicht immer gleich Antworten.

    Auf jeden Fall danke ich euch vielmals :thumbup:


    zu

    • Nach welcher Vorschrift (§§) wurden Ihrer Schwester Leistungen bewilligt?
    • Wurden die nun zu erstattenden Leistungen bereits zu Lebzeiten von Ihrer Schwester bzw. ihrem Betreuer zurückgefordert?
    • Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung?
    • Nach welcher Vorschrift und mit welcher Begründung tritt das Sozialamt jetzt an Sie heran?


    - nach welchen Vorschriften die Leistungen bewilligt wurden kann ich im Moment nicht sagen.

    - und nein, die Leistungen wurden eben nicht zu Lebzeiten zurück gefordert. (Vielleicht haben wir da einen Knackpunkt)

    - ?

    - 102 SGB XII 10