Beiträge von Isa-Bella

    Hallo liebe Mitleidenden, ich bin neu hier und bitte zu entschuldigen wenn ich was falsch mache. Es geht um die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten für unseren Darleihen von der BHW. Also ich habe mein Schreiben am 29.12.2014 bei der BHW eingereicht mit meiner Forderung.
    Hier mein Schreiben:am 31.01.2006 habe ich mit Ihnen einen Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von 54000 Euro abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung habe ich ohne Rechtsgrund ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 162,00 Euro zahlen müssen.Als Entgelt für die Gewährung des Darlehens können Sie ausschließlich einen Zins beanspruchen, den Sie zur Deckung aller entstehenden Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühr neben dem Zins ist unzulässig, da Sie damit Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung auf mich als Kunden in unzulässiger Weise abwälzen. Diese Kosten haben Sie nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben, sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse betrieben haben. Die von Ihnen verwendete Preisnebenabrede stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so entschieden und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH-Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne Rechtsgrund gezahlte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 162,00 Euro nach § 812 BGB zuzüglich fünf Prozent Zinsen pro Jahr seit Berechnung der Gebühr zurück. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 162,00€ + 85,2255€ bis zum 01.02.2015 auf folgendes Konto: ***


    Daraufhin antwortete BHW: Nein.
    Hier die Antwort:Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 29.12.2014. Der BGH hat mit seinen Urteilen vom 13.05.2014 (At_XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) und 28.10.2014 (AZ: XI ZR 348/13 und IX ZR 17/14) die Vereinnahmung von Bearbeitungsentgelten bei Privatkrediten für den Verbraucher für unzulässig erklärt. Auf Ihre Anfrage hin haben wir geprüft, ob die von ihnen geltend gemachte Rückerstattung – der Objektschätzkosten bei oben genannten Darlehen aufgrund der Rechtsprechung des BGH zur Anwendung gelangt. Dabei haben wir festgestellt, dass ein Bearbeitungsentgeld ihnen nicht in Rechnung gestellt wurde. Die oben genannten Entscheidungen betreffen einen anderen Sachverhalt. Den von ihnen geltendgemachten Anspruch können wir daher nicht bestätigen.


    Also die BHW sagt, die haben uns keine Bearbeitungentgelte in Rechnung gestellt. Sie haben uns die Beleihungswertermittlungsgebühr in Rechnung gestellt, was dasselbe ist. Kann mir jemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll. Danke Im Voraus.