Beiträge von 94timo

    Also bei der ING musste ich so etwas auch bestätigen: Aber erst nachdem ich mich via Zwei-Faktor-Verfahren ins Online-Banking einloggt habe. Somit wüsste ich nicht, wofür es dann eine weitere TAN bräuchte.

    Genau darum geht es mir, ich habe mich ganz normal eingeloggt und die Seite "Bitte stimmen Sie zu" erschien einfach nicht mehr und stattdessen habe ich eine Nachricht im Kundenpostfach gehabt mit den neuen Preisen und Vertragsbedingungen. Aber ich brauchte keine 2 Faktor beim Einloggen

    Liebe Community,


    meine Bank behauptet ich hätte eine Zustimmung zu den neuen Preisen und Leistungen (nach BGH Urteil) erteilt durch einen "Zustimmen-Button" im Onlinebanking. Ich kann mich daran nicht erinnern und frage mich, ob ich da eine Chance habe was dagegen zu tun. Ich habe die Zustimmung nicht getätigt und ich bin der Meinung eine solche weitreichende Willenserklärung sollte mindestens mit einer TAN abgesichert sein. Was meint ihr? Was kann ich da tun? Die Gebühren die unrechtmäßig erhöht wurden habe ich schon eingefordert aber ich wollte den Preisen nicht zustimmen...