Danke für Deine Antwort, tom70794.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommt meine Mutter aber, da ihr Verdienst dafür niedrig genug ist.
Danke für Deine Antwort, tom70794.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommt meine Mutter aber, da ihr Verdienst dafür niedrig genug ist.
Kann jemand zu diesem Thema noch etwas sagen? Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank für die Antwort!
Ich hänge mal ein Bild an, wie ich den Antrag nach derzeitigem Stand ausfüllen würde.
Die 915€ kommen wie folgt zustande: 1200€ (Einzahlungen VL) - 470€ (prämienberechtigter Betrag für Arbeitnehmer-Sparzulage) + 185€ Aufwendungen (Zinsen Bausparvertrag) = 915€
Ist das so korrekt oder sollte noch etwas geändert werden?
Ja, habe gesehen, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage in den Unterlagen vom Steuerberater aufgelistet ist.
Vielen Dank für die Antwort!
Im Text neben dem Kästchen steht "Ich(wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900€ (Alleinstehende) bzw. 35.800€ (Ehegatten/Lebenspartner) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.".
Können wir das Kästchen ankreuzen, obwohl der fett markierte Teil bei meiner Mutter nicht zutrifft (da sie unter der Einkommensgrenze liegt und Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht)?
Guten Tag,
vor kurzem ist mir aufgefallen, dass die festgelegten Wohnungsbauprämien beim Bausparvertrag meiner Mutter für die eingezahlten Beträge (1200€ pro Jahr) viel zu niedrig sind:
2015: 7,83€
2016: 8,98€
2017: 0,00€ (Antrag wahrscheinlich nicht von der BHW Bausparkasse bearbeitet)
2018: 11,62€
2019: 0,00€ (Antrag wahrscheinlich nicht von der BHW Bausparkasse bearbeitet)
2020: 13,90€
Erst war ich mir nicht sicher, wie diese Berechnung zustande kommt, doch nach Anschauen der Wohnungsbauprämienanträge glaube ich zu wissen, wie die Beträge berechnet wurden. Die Wohnungsbauprämie wurde nur anhand der aufgelaufenen Zinsen berechnet (deswegen auch jedes folgende Jahr höher) und nicht anhand der eingezahlten Beiträge.
Die Beiträge werden alle vom Arbeitgeber an die BHW Bausparkasse AG überwiesen, wobei der Arbeitgeber nur ein paar Euro monatlich dazugibt und der Rest vom Gehalt meiner Mutter direkt einbehalten wird. Diese Einzahlungen sind auf dem Antrag zur Beantragung der Wohnungsbauprämie vollständig als vermögenswirksame Leistungen aufgelistet.
Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage für eine Person besteht und wurde auch jedes Jahr beantragt (meine Mutter ist verheiratet, mein Vater ist aber Rentner und kein Arbeitnehmer).
Nach Abzug der Beiträge, für die die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird (470€), bleiben noch 730€ über, die für die Wohnungsbauprämie neben den Zinsen berücksichtigt werden sollten.
Leider wurden diese Beiträge aber nicht berücksichtigt und beim Antrag sehe ich auch keine Möglichkeit, dies zu ändern.
Bei meiner Suche habe ich dazu auch einen relevanten Text auf der Webseite der BHW Bausparkasse (https://www.bhw.de/startseite/…ie-und-arbeitnehmerzulage) gefunden:
"Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage auf denselben Bausparvertrag erhalten?
Ja, eine Doppelförderung ist möglich. Sie können für Ihre Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie und für die VL-Zahlung des Arbeitsgebers die Arbeitnehmersparzulage auf den gleichen Bausparvertrag erhalten. Es ist aber nicht möglich, für die VL-Zahlung die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Ausnahme: Ihre Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage ist überschritten. Die Einkommensgrenze (maximales zu versteuerndes Einkommen) liegt bei 17.900 EUR (ledig) bzw. 35.800 EUR (verheiratete Ehepaare). Dann können Sie für Ihre VL die Wohnungsbauprämie beantragen."
Nach diesem Text soll es nicht möglich sein, die vermögenswirksamen Leistungen für beide Förderungen zu berücksichtigen. Dass nicht ein eingezahlter Euro für beide Prämien gleichzeitig berücksichtigt wird, war mir auch bewusst.
Aber wie sieht das in diesem konkreten Fall aus, bei dem die Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett vom Arbeitgeber überwiesen werden - sollten hier nicht die Beiträge für beide Prämien berechtigt sein? Oder hat meine Mutter durch dieses Vorgehen, das damals mit einem BHW Berater festgelegt wurde, keine Berechtigung auf Erhalt der Wohnungsbauprämie?
Leider hat meine Mutter ihrem BHW-Berater/Verkäufer und der BHW Bausparkasse AG vertraut und sich bei den festgesetzten Wohnungsbauprämien keine weiteren Gedanken gemacht.
Hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt und mir sagen kann, ob das Vorgehen der BHW Bausparkasse so korrekt ist und inwiefern wir jetzt noch etwas machen können, um doch noch eine Wohnungsbauprämie auf die Einzahlungen zu bekommen.
Die BHW Bausparkasse haben wir letzte Woche bereits über das Kontaktformular angeschrieben, aber bis heute noch keine Antwort erhalten.
Geschwärzte Bilder des Antrags auf Wohnungsbauprämie füge ich diesem Post bei.
Hallo BSHKunde,
vielen Dank für die Empfehlung! So werde ich es machen.
Mit freundlichem Gruß
bauspinfo
Vielen Dank für eure Antworten!
ZU Konto entgelt.
Rückforderbar.
https://www.test.de/Bausparen-…er-unzulaessig-5424670-0/
habe es selber für meinen BHW Vertrag im Herbst ohne Anerkenntniss der Rechtslage:-) von BHW erstattet bekommen. Mit Hilfe Ombudsmann.
Danke für die hilfreiche Info! Das ist auf jeden Fall einen Versuch wert!
Alles anzeigenHallo bauspinfo und herzlich Willkommen im FT-Forum,
was war den die ursprüngliche Idee, warum Du den Bausparvertrag abgeschlossen hast?
Damals hatte ich gerade eine Ausbildung angefangen, bei der ich auch vermögenswirksame Leistungen bekam. Um diese auch nutzen zu können, ging ich dann zu einem Berater, der mit mir den Bausparvertrag abgeschlossen hatte.
Die Ausbildung hatte ich aber nach einigen Monaten abgebrochen, weswegen dann keine VL mehr eingezahlt wurden und ich auch die Einzahlungs-Lastschrift gestoppt hatte.
Die Förderungen wollte der Berater mit mir eigentlich noch beantragen, hatten das dann aber wegen der geänderten Situation gelassen.
An den Bausparvertrag hatte ich danach gar nicht mehr gedacht, bis ich mich kürzlich mit Finanzen, Anlagen etc. auseinandergesetzt habe und dabei dann auf den alten Bausparvertrag gekommen bin.
Rein von der Sparrendite her lohnt sich der Bausparvertrag nicht. Also ich meine, wenn es Dir ausschließlich um das Sparen geht und Du keinesfalls vorhast das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
Wenn Du aber das Bauspardarlehen irgendwann nutzen willst um Dir mal eine Wohnung zu kaufen oder in Deiner jetzigen Wohnung zu renovieren, und dabei auf zukünftig steigende Zinsen spekulierst sieht das natürlich u.U. etwas anders aus.
Ein Darlehenszins von 2,35% könnte in einigen Jahren günstig sein.
Danke für die hilfreiche Einschätzung! Geht mir derzeit nur ums Sparen, größere Investitionen wie ein Wohnungskauf sollten noch ziemlich weit weg sein (da ich beruflich noch ziemlich am Anfang bin und mir erstmal ein gewisses Vermögen aufbauen muss). Mal etwas aus dem Fenster gelehnt, denke ich da so an mindestens 15-20 Jahre. Über den Zeitraum sollte ich mit dem ETF-Sparplan dann ganz gut dastehen, hoffe ich zumindest.
Antworten habe ich als roten Text im Zitat hinzugefügt (da ich keine Möglichkeit gefunden habe, das Zitat zum Antworten zu unterteilen).
Alles anzeigenWobei 2,35% jetzt auch nicht so super günstig sind und von den 20 000€ ja ca 40% selbst angespart werden müssen bevor der zuteilungsreif ist. Effektiv sichert man also nur die Zinsen für 12 000€ ab. Wir reden hier von gut 120€ im ersten Jahr pro Prozent Darlehenszins. Dafür bindet man Kapital über Jahre in einer unflexiblen Anlageform.
Was bekommt man dafür? Einen Finanzierungsbaustein der heute selbst bei einer kleinen Wohnung nur ein kleiner Baustein ist.
Danke für die hilfreiche Einschätzung! Sehe das auch so.
Kannst du das nochmal prüfen? Da du bereits knapp ein Drittel eingespart hast, kommt mir das viel zu niedrig vor.
Leider sind nur 457,28€ derzeit angespart, den Begriff der Saldensumme habe ich aus der myBHW Online-Vertragsübersicht übernommen. Nach meinem Verständnis der Beschreibung wird dabei an den Bewertungsstichtagen (1 pro Quartal) das Guthaben auf dem Bausparvertrag zur bisherigen Saldensumme addiert. Mit meinem derzeitigen Guthaben sollte der Betrag sich dann zum nächsten Stichtag so verändern: 7.315 + 457,28 = 7.772,28 ~7.772
Antworten habe ich als roten Text im Zitat hinzugefügt (da ich keine Möglichkeit gefunden habe, das Zitat zum Antworten zu unterteilen).
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu meinem Bausparvertrag, zu der ich mir in diesem Forum Antworten erhoffe.
Dafür folgen erstmal Links zu den Vertragsbedingungen des Bausparvertrags, dann habe ich Daten zum Vertrag und der aktuellen Situation aufgelistet, und schließlich kommt dann meine Frage.
Links:
https://www.bhw.de/dam/bhwde/pdf/927_120_099_0617_SW.PDF (Vertragsbedingungen)
https://www.fondsfinanz.de/wla…ile?popup=1&id=1382770993 (Steckbrief auf Seite 11 + Informationen auf Seite 15 und 16)
https://www.bausparkassen.de/w…oads/2020/08/BHW_2020.pdf (Steckbrief zum Vertrag)
Daten zum Bausparvertrag:
Tarif: BHW WohnBausparen FI2
Vertragsbeginn: 16.08.2017
Abschlussgebühr: 1,6% der Bausparsumme / 320€
Zinssatz: 0,1% p.a.
Jahresentgelt: 12€
Bausparsumme: 20.000€
Saldensumme: 7.315
Tariflicher Sparbeitrag: 83€
Darlehenszins: 2,35%
Festgelegter Tilgungsbeitrag: 133€
Bewertungszahl: 0,83
Bewertungszahlfaktor: 32
Bewertungszahl-Berechnung: (Saldensumme : (Bewertungsdarlehen * Tilgungszeit)) * Bewertungszahlfaktor | siehe §4 Vertragsbedingungen
Mindestbewertungszahl für Zuteilung: 33,00
Kündigungsfrist: 6 Monate
Letzte VL-Einzahlung: 01/2018 / 40€ pro Monat
Letzte Beitrags-Einzahlung: 10/2018 / 43€ pro Monat
Einzahlungen:
+240€ (6x40€) VL
+602€ (14x43€) Einzahlungen
+1,76€ Zinsen
Auszahlungen:
-320€ Abschlussgebühr
-66€ (5x12€+1x6€) Jahresentgelte
-0,48€ Steuern auf Zinsen (kein Freistellungsauftrag eingerichtet)
==> Guthaben: 457,28€
Relevantes:
-Keine staatliche Förderung in Anspruch genommen (war ursprünglich geplant, ist aber nicht dazu gekommen)
-Keine Einzahlungen von 2019-jetzt (persönliche Situation hatte sich geändert, weswegen der Vertrag pausiert wurde - das Jahresentgelt wird aber trotzdem berechnet)
-Derzeitige Situation: Wohnungsbauprämie könnte in Anspruch genommen werden, Arbeitnehmersparzulage nicht (da keine VL von Arbeitgeber)
-Bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt gewesen
-Kein Interesse und Bedarf an mit Bausparvertrag verbundenem Darlehen
-Der Vertrag beeinhaltet einen Jugendbonus: 0,6% der Bausparsumme / 120€ (§3 Abs. 4: "Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten bei Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages und einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren einen Jugendbonus in Höhe von 0,6 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Der Jugendbonus wird einmalig für den ersten Bausparvertrag des Bausparers gewährt.")
Meine Frage: Lohnt es sich, den Bausparvertrag fortzuführen oder sollte ich ihn besser kündigen? Aus meiner Sicht ist der potenzielle finanzielle Nutzen doch ziemlich eingeschränkt.
Soweit ich das sehe, könnte ich maximal 70€ pro Jahr durch die Wohnungsbauprämie bekommen (bei 700€ Einzahlungen) und, falls ich in den Bausparvertrag weiter einzahle, bis dieser zuteilungsreif ist
(was bei der Mindestbewertungszahl von 33 in Anbetracht der derzeitigen Bewertungszahl von 0,83 aber wohl ziemlich lange dauern würde), noch den Jugendbonus in Höhe von 120€. Dafür müsste ich
allerdings auch über diese Zeit das Jahresentgelt von 12€ bezahlen, was den Ertrag etwas verringert. Rein für die Zinsen lohnt sich der Bausparvertrag leider nicht, da ich die 0,1% auch bei einem
kostenlosen Tagesgeldkonto derzeit bekomme. Das Guthaben des Bausparvertrags würde ich bei einer Auszahlung in meinen ETF-Sparplan stecken, da ich auf das Geld nicht kurz-/mittelfristig angewiesen bin.
Ich bedanke mich für jegliche Unterstützung.