Nochmals vielen Dank, Herr Gamper.
Mit Auseinandersetzung meinte ich genau den Fall, dass der eine Versicherer den Schaden auf den anderen Versicherer schiebt. und umgekehrt. Freiwillig möchte keiner von beiden leisten, wie Sie selbst auch richtig schreiben.
Und ich konstruiere Folgendes: Es tritt ein Versicherungsfall ein, der zunächst klein erscheint. Ich nehme den bisherigen Versicherer in Anspruch bzw. melde dort den Schaden. Im Laufe der Verfahren reicht dann irgendwann die geringe Deckungssumme nicht mehr aus und dann müsste der neuere Versicherer leisten, was er ggf. nicht tut, weil der Schaden bisher beim alten Versicherer bearbeitet wurde.
Oder kann das alles gar nicht sein?
Für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem oder beiden Versicherern hätte ich jedenfalls im Schadenfall nicht auch noch die Muße, würde ich heute sagen.
Haben Sie eine grobe Richtung für mich bzgl. Beitrag für eine ergänzende RSV? Sie schreiben, es bedeute nicht zwangsläufig doppelte Beiträge.
Besten Dank noch mal.