Beiträge von sam_fi

    Meine Erfahrung der letzten Zeit: Man findet kaum mehr einen Rechtsanwalt, sollte der Streitwert zu gering sein. Nach RGV will niemand abrechnen und es wird Honorarvereinbarung verlangt. Und da zahlt dann die RSV nicht... Bzw. zumindest nicht komplett.


    Gar nicht so leicht, in heutigen Zeiten, zu seinem Recht zu kommen.

    Danke für die neuen Ausführungen.


    Offensichtlich ist es ja dann doch nicht so leicht, wie Sie anfangs beschrieben haben.


    Aber eine Leistungsergänzung/-erweiterung ist doch aufgrund der guten ARB 91 gar nicht nötig, nur eine höhere Versicherungssumme wäre evtl. nötig. Und die ist nach meiner bisherigen Recherche nur dadurch zu erreichen, dass man einen neuen Vertrag abschließt.


    Ich sehe mich weiter um...

    Nochmals vielen Dank, Herr Gamper.


    Mit Auseinandersetzung meinte ich genau den Fall, dass der eine Versicherer den Schaden auf den anderen Versicherer schiebt. und umgekehrt. Freiwillig möchte keiner von beiden leisten, wie Sie selbst auch richtig schreiben.


    Und ich konstruiere Folgendes: Es tritt ein Versicherungsfall ein, der zunächst klein erscheint. Ich nehme den bisherigen Versicherer in Anspruch bzw. melde dort den Schaden. Im Laufe der Verfahren reicht dann irgendwann die geringe Deckungssumme nicht mehr aus und dann müsste der neuere Versicherer leisten, was er ggf. nicht tut, weil der Schaden bisher beim alten Versicherer bearbeitet wurde.


    Oder kann das alles gar nicht sein?


    Für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem oder beiden Versicherern hätte ich jedenfalls im Schadenfall nicht auch noch die Muße, würde ich heute sagen.


    Haben Sie eine grobe Richtung für mich bzgl. Beitrag für eine ergänzende RSV? Sie schreiben, es bedeute nicht zwangsläufig doppelte Beiträge.


    Besten Dank noch mal.

    Vielen Dank, Herr Gamper, für die sehr ausführlichen und hilfreichen Informationen!


    Jedoch würde eine weitere, zusätzliche RSV auch doppelte Beiträge bedeuten. Das wären dann gut 500-600 EUR im Jahr für eine höhere Deckungssumme. Ich weiß nicht recht, ob das nicht vielleicht etwas zu viel des Guten wäre. Und dann droht auch noch evtl. die Auseinandersetzung mit beiden Versicherern im Schadenfalle. Wir wissen ja alle, dass Versicherer sich gerne und zunächst einmal wegen der kleinsten Kleinigkeit quer stellen, wenn es um Leistungen geht.


    Oder könnte ich die zusätzliche RSV auch beim selben Versicherer abschließen?

    Hallo,


    seit ca. Mitte der Neunziger Jahre habe ich eine RV. Die Versicherung beruht auf den Bedingungen von 1991. :) Ich habe heute noch mal alle Ein- und Ausschlüsse durchgelesen und mir fällt erst Mal nichts auf, was im Vergleich zu einer neueren/aktuellen Vers. fehlen könnte. Teilweise sind sogar Dinge eingeschlossen, die es heute nur extra oder gar nicht zu versichern gibt.


    Allerdings - und das ist ggf. der echte Nachteil - ist die Vers.summe mit 50.000 EUR recht niedrig. Ändern ließe sich das nur durch Neuabschluss, sagt mein bisheriger Versicherer.


    Kennt sich hier jemand damit aus? Soll ich die Vers. behalten trotz der geringen Deckungssumme oder soll ich lieber eine neue mit allem Pi Pa Po abschließen?


    Dankeschön im Voraus!

    Hallo,


    ich grabe hier mal den alten Thread aus... :)


    Angenommen, der Wert meines Haushalts betrüge 50.000 EUR, die Wohnung brennt ab, ich müsste aus dem Urlaub zurück kommen und anschließend für 100 Tage in ein Hotel ziehen, dann betrüge die Gesamterstattung der Hausratversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000 EUR doch max. 50.000 EUR. Richtig?


    D.h. die Deckungssumme würde bereits für den Inhalt des Haushalts "verbraten" und für die Nebenleistungen wie Rückreise aus dem Urlaub und anschl. Hotelunterbringung wäre nichts mehr übrig.


    Sehe ich das richtig?


    Vielen Dank für jeden Hinweis, der da kommen mag...