Beiträge von Torstenhdf

    Buhmann

    Ich glaube wir gehen hier von zwei verschiedenen Dimensionen aus. Das eine ist die Zeitpunkt Betrachtung. Zum Zeitpunk x war dies oder jenes günstiger.

    Ich und wahrscheinlich auch Achim Weiss gehen von einer Verlaufsbetrachtung aus. Am Ende ist alles eine Wette auf steigende, fallende oder gleichbleibende Zinsen.

    Am Bsp. Am Zeitpunkt 2015 war eine Finanzierung mit Euribo deutlich günstiger als eine Finanzierung mit einer Zinsbindung von 20 Jahren. Im Zeitverlauf bis 2023 würden die Taten der Euribor Finanzierung jetzt teurer sein, als wenn in 2015 eine Finanzierung mit Zinsbindung von 20 Jahren abgeschlossen worden wäre.

    Wenn sich bei der Zinsbindung nichts ändert, warum dann eine Änderung der Zinsänderungsklausel unterschreiben?

    ABER HALT, es ändern sich mehrere Dinge.

    1.Die DSL stellt von Euribor auf EZB Zins um. Entsteht hier bei Zustimmung ein Nachteil für den Darlehensnehmer?

    2.Die DSL bennent in den geänderten Bedingungen ihre Marge "3% über EZB Zins". Marktüblich oder nachteilich für den Darlehensnehmer, da 1,5% ehr üblich sind? Vorher war kein Zins als Marge benannt. Also frei verhandelbar bei Anschlussfinanzierung über Euribor.


    Sofern eine der beiden Fragen zur Änderung des Vertrages mit einem Nachteil für den Darlehnsnehmer bejaht werden kann, würde sich aus der Unterschrift eine für den Verbraucher negative nachträgliche Änderung des Vertrages ergeben.

    Ich würde gern auf den eigentlichen Sachverhalt zurückkommen:

    - Der Vertrag des Fragestellers ist mit einer Zinsbindung versehen.

    - anzunehmen ist (siehe Finanzierungsbedingungen der DSL): Vertraglich ist nach Ablauf der Zinsbindung eine Fortführung mit 3monats Euribor vereinbart, wenn keine weitere Sollzinsbindung vereinbart wird.


    Die Bank teilt dem Kreditnehmer mit, er möchte mit Unterschrift der Anpassung des Darlehnsvertrages (siehe Fragesteller) zustimmen. Eine Frist wird nicht gesetzt. Ebenfalls werden keine Auswirkungen bei nicht Unterschreiben benannt.


    Nach meiner Auffassung muss(!) der Darlehnsnehmer dieser Vertragsänderung nicht zustimmen. Eine Kündigung des Kreditvertrages (wie oben geschrieben) durch die Bank ist nur aus wichtigem Grund möglich.

    Liegt hier ein wichtiger Grund vor? Meines Erachtens nein, sollte aber ggf. von einem Juristen geprüft werden.

    Ist eine Frist oder sind Konsequenzen bei "nicht Unterschreiben" benannt? Nein


    Jetzt meine Frage: Welche rechtliche Verpflichtung besteht seitens des Darlehnsnehmers einer vertraglichen Änderung zuzustimmen?


    Zusätzlich:

    Der Buhmann : Deine absolute Auffassung ", denn der variable Zins wird immer teurer sein, als der festgeschriebene, " kann ich nicht nachvollziehen.

    1. kommt es immer auf den Einzelfall an

    2. passt sich der Euribor bei sinkenden Zinsen auch nach unten an

    So kann es bei absehbar sinkenden Zinsen im Einzelfall sehr wohl sinnvoll sein einen Euribor Zins zu vereinbaren oder möglicherweise für eine Überbrückungszeit.


    Aber Achim Weiss hat dazu bereits richtig ausgeführt.

    Ich hatte sie bis vor ein paar Tagen im Online-Account (normale Browser-Version, nicht mobil). Als ich mich gerade eben eingeloggt habe, habe ich festgestellt, dass die Browser-Version sehr abgespeckt wurde, auf das Niveau der mobilen Seite und da steht die IBAN nicht mehr.
    Die Überweisung hat bei mir am Montag noch funktioniert.

    Erstmal eine riesen Danke für deine superschnelle Antwort.

    Ich hab die Karte erst seit heute, will aber gleich für den Urlaub Geld raufladen. Ich versuche mir die Nummer jetzt selbst herzuleiten.

    Besteht deine IBAN aus:

    DEXX20120700XXXXXXXXXX

    Die 10 hinteren X sind dann die Nummer der Genialkarte, die man unter den Umsatzdetails findet? Die vorderen XX kann man dann mit einem IBAN Generator ausrechnen lassen.


    PS: bin auch im PC Browser unterwegs