Beiträge von RomBet

    Vielen Dank für die Antwort. Es kann sein, dass ich nciht ausreichend Details aufgeführt habe, sodass es meine o.g. Frage nicht zeilgerichtet beantwortet.


    Die Kindergartenkosten die demnächst entstehen, sind für das dritte im eigenen Haushalt lebende Kind aus bestehender Ehe.

    Um die Frage nochmals aufzuführen:

    Kann ich die entstandenen Kindergartenkosten bei der Berechnung des Unterhaltsanspruch für die ersten beiden Kinder (aus erster Ehe und nicht im eigenen Hauslhalt lebend) ansetzen bzw. es damit bereinigen? Sprich so betrachten wie Altersvorsorge oder berufsbedingte Aufwendungen.