Beiträge von nachtflug

    @H4KlAuS - der FSA braucht eine Grundlage: das ist die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde. Entfällt die Geschäftsbeziehung, hängt der FSA in der Luft. Bei unterjähriger Kündigung bleibt der FSA dann vorerst bestehen, aber nur bis zum Jahresende. Das ist die Aussage der Verwaltungsanweisung (in der oben wörtlich wiedergegebenen RZ 260 des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen).


    Also nochmal: vollständige Beendigung der Geschäftsbeziehung + FSA nicht bis Jahresende befristet = automatisches Ende des FSA am Ende des lfd. KJ.


    Deswegen weist itschytoo auch zutreffend daraufhin, dass es einen Unterschied macht, nur ein Konto aufzulösen und die Geschäftsbeziehung ansonsten bestehen bleibt. Und Shodan wird deswegen auch nicht mehr seinen FSA bei der gekündigten DKB sehen.


    Aktiv beenden muss ich den FSA eigentlich nur dann, wenn im gleichen Jahr ein neues Konto/Depot eröffnet wird und dafür noch ein FSA erteilt wird, der dann über den bestehenden Freibetrag bei der anderen Bank hinausgeht. Hier könnte es tatsächlich zu einer Steuerhinterziehung kommen.


    Für meinen Fall habe ich beschlossen, dass ich nichts tun muss, wenn die alte Bank scheinbar noch einen FSA für mich gespeichert hat, weil sie mich über die automatische Anhebung informiert. Aber es wäre an der Zeit, dem Mythos entgegenzutreten, der durchs Internet geistert und allenthalben behauptet, der Kunde müsse den FSA immer (mit amtlich vorgeschrieben Formuar) kündigen.

    Im Ratgeber "Kapitalerträge: So vermeidest Du Abgeltungssteuern" von Finanztip heißt es unter Ziff. 3 a. E.:


    "Kontoauflösung: Wenn Du Dein Konto oder Depot auflöst, musst Du bei der Bank zusätzlich einen separaten Auftrag zur Löschung des Freistellungsauftrags erteilen. Versäumst Du das, bleibt ein ungenutzter Freibetrag bestehen."


    Diese Behauptung findet sich auf allen Webseiten, die Google mit der Suche "Kontoauflösung Freistellungsauftrag" zu Tage fördert (inkl. o. erwähnter Artikel von Finanztip). Eine Begründung/Fundstelle wird nicht angegeben. Stimmig finde ich die Behauptung nicht. Immerhin ist der Freistellungsauftrag an die Geschäftsbeziehung mit einer Bank o.ä. geknüpft. Warum sollte er nicht auch entfallen, wenn die Geschäftsbeziehung endet und demnach keine Grundlage mehr vorhanden ist, um etwas freizustellen.


    Das Thema Freistellungsauftrag wird in dem überaus ausführlichen BMF Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" (Neuveröffentlichung vom 19.5.2022, ursprünglich Januar 2016) behandelt. In RZ. 260 heisst es dort:

    "Wird die Geschäftsbeziehung im laufenden Kalenderjahr vollständig beendet (z. B. Auszahlung eines Lebensversicherungsvertrages) und der vorliegende Freistellungsauftrag nicht zum Kalenderjahresende befristet, so kann aus Vereinfachungsgründen angenommen werden, dass der erteilte Freistellungsauftrag ab dem Folgejahr – auch ohne ausdrückliche Änderung nach vorgeschriebenem Muster - nicht mehr gültig sein soll."


    Diese Vorgabe führt, für den wohl häufigsten Fall des unbefristeten Freistellungsauftrags, zu einem automatischen Erlöschen desselben zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet.


    Auf dem Gebiet der Steuern bin nicht ganz unbedarft, aber Kapitaleinkünfte sind nicht mein Spezialgebiet. Daher will ich nicht ausschließen, dass ich etwas übersehen haben. Der eingangs erwähnte Ratgeber sollte allerdings durch Finanztip überprüft werden. Die Frage bleibt natürlich: was tun, wenn die Bank den Hinweis auf das Erlöschen des Freistellungsauftrags in der Kündigung ignoriert?

    letzten Freitag habe ich (schon wieder) eine Beitragserhöhung bekommen - die dritte in Folge. Nun beträgt der Beitrag 73€. Das ist immer noch vglw. moderat. Aber einige Klicks später musste ich verwundert feststellen, dass der gleiche Tarif (Einfach Besser Plus) bei Neu-Abschluss für 55€ angeboten wird. Demnach werde ich jedenfalls erstmal mein Sonderkündigungsrecht ausüben.

    Interessanterweise ist aber die Webseite der Haftpflichtkasse seit dem Wochenende nicht mehr erreichbar. Die in der Beitragserhöhung angegebene Telefonnummer ist auch nicht errichbar (besetzt). Und im Check24 Vergleich von heute taucht die Haftpflichtkasse auch nicht mehr auf. Ich glaube es ist Zeit, die Einzugsermächtigung zu widerrufen ...

    scheinbar wird es jetzt konkret - zumindest treten jetzt die Anwälte (bei mir bmc) auf den Plan und preisen offensiv ihre "kostenlose Beratung" an.


    In diesem Beitrag habe ich die Vorgehensweise beschrieben und meine Eindrücke zusammengefasst.


    Es ist ja mal anzunehmen, dass die Anwälte, die auf Provisionsbasis arbeiten, neben den 190 EUR auch noch die Provision von der Vergleichssumme einbehalten. Noch ein Schnaps oben drauf :)


    Wie sind eure Erfahrungen?

    Falls noch jemand zuhört :) hier die neuste Entwicklung in meinem BRC Mandat: Eine Info über "kostenlose anwaltliche Beratung zum Vergleichsangebot von VW", die ich gestern Nacht per Mail bekommen habe.


    Es gibt in der Mail dann einen Link, zu dem es heisst: wir "zeigen [...] Ihnen auf, welchen Betrag Sie von VW erwarten können und ob sich ein Individualklageverfahren in Ihrem Fall lohnt. Sie können uns dann am Ende unserer Fragen Ihre Entscheidung mitteilen und wir erklären Ihnen, was Ihre nächsten Schritte sind. Ganz einfach und transparent."


    Dann ein Hinweis in rot, dass ich das ich das Portal oder Callcenter von VW kontaktieren könne, aber dringed empfohlen wird die "kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. (Kostenlos deswegen, weil VW die 190 EUR zahlt. Der Hinweis ist aber nicht mehr in rot gehalten.)


    Der Link führt zu einer Website, auf der als erstes gefragt (ja/nein) wird, ob ich mich von der Kanzlei zum MFK-Vergleich beraten lassen möchte. Weiter möchte ich an der Stelle vorerst gar nicht klicken, da mir das alles andere als transparent erscheint. Ich habe keine Information, worüber ich mich beraten lassen soll. Der Beratungsgegenstand, das Vergleichsangebot, wird mir scheinbar vorenthalten.


    Nach Informationen der VBZ (hier) informiert VW ab 19. März per Post. Dann kann die Kanzlei doch eigentlich keine Infos haben, oder?


    Wie sieht es bei euch aus? War jemand so mutig und hat sich schon auf die ein oder andere Weise durch die BRC Webseite geklickt?

    Um es nochmal deutlich zu machen: Wir haben unsere Empfehlung und entsprechend den Ratgeber dazu geändert:
    https://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/#c32612


    - Sie sind nicht an VW-Verhandlung gebunden. Sie können Ihren eigenen Anwalt beauftragen, wenn Sie vor Gericht ziehen wollen.
    - Sie können sich selbst bei der Musterfeststellungsklage registrieren oder VW-Verhandlung übernimmt das für Sie. Beides ist kostenlos.

    den Eindruck, dass die Registrierung über VW-Verhandlung (namentlich baum reiter & collegen) kostenlos ist, teile ich nicht.


    Es scheint so, als wolle mir "BRC" nun eine Kostennote stellen, wenn keine Abtretungserklärung erfolgt. Was hinter der Abtretung steckt wird nicht transparent erklärt. Stattdessen wird Druck aufgebaut, indem die Aufforderung zur Abtretung alle zwei Tage per Mail wiederholt wird. Einzelheiten siehe hier:
    https://www.finanztip.de/commu…te?postID=48525#post48525

    nachdem ich bisher äußerst wenig von baum reiter & collegen gehört habe (neben der Korrespondenz oben, nur eine weitere Mail; dazu später), bekomme ich nun seit dem 18.12. jeden zweiten Tag eine Aufforderung "zur Abtretung [meines] Anspruchs auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten". Also heute die vierte Mail.
    Meine Frage: hat hier jemand auch diese Mails bekommen und, wenn ja, auch verstanden? Also z.B. warum die Abtretung notwendig ist, in welchem Umfang Ansprüche abgetreten werden?
    Und ganz wichtig, habe ich jetzt trotzdem ein Kostenrisiko? In dem Sinne scheint mir die letzte Mail (s.u.) zu verstehen sein.


    Das einzige was ich von "BRC" zwischendurch (Ende Sept.) gehört habe, war die (als Bestätigung meiner Daten getarnte) Anfrage, wie ich meine Ansprüche weiter verfolgen möchte. Da hatte ich die Wahl, ob ich

    • ein individuelles Klage-Verfahren (auf eigenes Risiko) oder
    • für die Musterfeststellungsklage registriert werden möchte.

    Ich habe mich damals für letzteres entschieden. Bis heute habe ich aber keine Bestätigung dafür erhalten, dass die Anmeldung erfolgt ist. Die erste Mail, die ich nun bekommen habe, legt nahe, dass noch nichts passiert ist. Denn einleitend heisst es dort zunächst:


    "Sie haben uns zuletzt damit beauftragt, Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gegenüber der Volkswagen AG zur Musterfeststellungsklage verjährungshemmend anzumelden. Entsprechend werden wir für Sie tätig werden und informieren Sie selbstverständlich über die rechtzeitig erfolgte Anmeldung Ihres Schadenersatzanspruchs zur Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG."


    Das klingt ganz so, als wäre die Anmeldung nicht erfolgt. Weiter heisst es dann:


    "Worum geht es nun? Außergerichtlicher Kostenerstattungsanspruch der Rechtsanwaltskosten
    Mit Ihrer Anmeldung zur Musterfeststellungsklage und unserem außergerichtlichen Anspruchsschreiben an die Volkswagen AG sind anwaltliche Gebühren angefallen.
    Der Prozessfinanzierer, die Deutsche Gesellschaft für Prozessfinanzierung mbH (DGP), stellt Sie von diesen anwaltlichen Kosten frei; im Gegenzug zahlen Sie lediglich im Erfolgsfall 29% (inkl. Steuern und Gebühren) Ihres wirtschaftlichen Erfolgs (maximal 2.900,00 EUR) an die DGP.
    Die Volkswagen AG hat mit ihrem rechtswidrigen Verhalten die anwaltlichen Kosten provoziert. Daher muss die Volkswagen AG insbesondere die Anwaltskosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit übernehmen.
    Wir werden diesen Erstattungsanspruch im eigenen Namen und auf eigenes Kostenrisiko der Kanzlei Baum Reiter & Collegen von der Volkswagen AG verlangen. Dafür werden wir gegenüber der Volkswagen AG im eigenen Namen ein separates Klageverfahren führen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns Ihren Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten abzutreten. Für Sie entstehen durch die Abtretung keine Nachteile. Die Abtretung bietet jedoch die Möglichkeit, dass wir unsere Honorarforderung gegenüber der Volkswagen AG direkt und in eigenem Namen geltend machen können und uns nicht zunächst an die DGP zu wenden brauchen.
    ++ Hinweis: Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin Inhaber Ihrer Hauptforderung gegenüber der Volkswagen AG (Rückabwicklung des Kaufvertrags oder einer Schadenersatzzahlung). Dieser Anspruch ist ausdrücklich nicht von der Abtretung umfasst. ++"


    In den Folgemails schreibt BRC nun:


    "Wir bitten Sie hiermit nochmals unter Verwendung des nachfolgenden Links die Abtretung zu erklären, um die Kostenzusage der DGP aufrecht zu erhalten und uns so die Möglichkeit der Liquidation unseres Honoraranspruchs zu ermöglichen. Dieses Vorgehen entspricht derselben rechtlichen Situation, wie bei einer Rechtsschutzversicherung auch. Denn damit wird dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz aus § 86 Abs. 1 VVG Rechnung getragen."


    Nach dem Link klingt es dann ziemlich bedrohlich:


    "Sollten Sie der Abtretung nicht zustimmen – dies bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen – würden wir unsere Kostennote an Sie stellen, mit der Bitte Ihren Gebührenschaden auf eigenes Risiko gegenüber der Volkswagen AG durchzusetzen. Denn sowohl der DGP als auch der Kanzlei ist ohne die Abtretung jede Möglichkeit genommen, den Gebührenschaden abzuwenden und die Volkswagen AG diesbezüglich in die Verantwortung zu nehmen."


    Sorry, das war jetzt sehr ausführlich (Unterstreichungen sind übrigens von mir). Aber vielleicht versteht jemand auch die Korrespondenz und kann mich aufklären. Dafür jetzt schonmal besten Dank!

    meine Erfahrungen sind etwas enttäuschend, aber ich bin ja auch nur Kassenpatient (also nicht rechtsschutzversichert):

    • habe mich im Sept. 2017 angemeldet, betroffen ist unser Seat
    • im Januar 2018 (am 15.) wurde ein Anspruchsschreiben an die Volkswagen AG geschickt
    • Ende März bekam ich die Antwort von VW (datiert v. 17.1.) weitergeleitet. In dem Antwortschreiben hat VW darauf hingewiesen, dass Seat eine eigenständige Marke sei und man sich zuständigkeitshalber doch bitte an die Seat GmbH wenden solle (Adresse, Tel.-Nr. etc inkl.). Abschliessend wünscht VW der Anwältin und mir noch alles Gute für die Zukunft.



    bin gespannt, ob und wie es weitergeht ...

    Im Zusammenhang mit dem 100 Tage Testangebot hätte ich gerne mal gewusst, ob es dazu Erfahrungen gibt. Meine sind nämlich etwas seltsam:


    am 11.10. habe ich die Bestellung ausgelöst. Nachdem ausser Bestätigungen zur Registrierung usw. nichts passiert ist, habe ich am 25.10 angerufen. Habe ziemlich lange in der Warteschlange gehangen. Dann hiess es, dass scheinbar einige "Pakete" als verloren gemeldet wurden. Es würde ein neues "Paket" geschickt und die sog. Super-PIN würde diesmal separat versandt. Die nicht angekommene Super-Pin sei gesperrt und kann nicht mehr genutzt werden. Soweit so halbwegs gut.


    Zwei Tage später kam dann doch noch ein flaches Päckchen. Mit div. Infos, der Super-PIN, Schlüsselanhänger usw. Mein Zugang konnte ich nach gut zwei Wochen aber immer noch nicht entsperren. Heute (8.11.) kommt das nachbestellte Päckchen. Die Super-PIN war nicht enthalten, ist auch nicht mit separater Post eingetroffen.


    Jetzt bin ich mal sehr gespannt, ob in den nächsten Tage doch noch endlich diese ominöse Super-PIN eintrifft. Aber reichlich komisch ist dieses Gebaren schon. Von den 100 Tagen ist schon ein Drittel vorbei, auch das 14 tägige Widerrufsrecht dürfte perdu sein. Aber das will ich gar nicht diskutieren. Vielmehr interessiert mich, ob andere aus der Community ähnliche Erfahrungen gemacht haben?


    PS: Posting bitte verschieben, wenn in diesem Thread unpassend.

    Guten Abend allerseits!
    Nach jahrelanger Fernseh-Abstinenz überlegen wir, uns evtl. einen Fernseher anzuschaffen. In der Zeit während der Fussball EM / Olympia sollen die Geräte ja besonders günstig sein.
    Deswegen hätte ich gerne ein paar Tips, wo (online o. print) nützliche Informationen zum Stand der Technik (was ist sinnvoll, was ist Schnickschnack; technische Begriffe etc.) zu finden sind. Worüber (über welche Parameter) muss ich mir vorher Gedanken machen?
    Wo kaufen? Online? Worauf im Laden achten?
    Kindersicher soll er sein - geht das?
    Besten Dank für eure Rückmeldungen und viele Grüsse
    Andreas


    PS: Bitte nicht Argumente für und gegen einen Fernseher im Haus, die Diskussion (bei uns) ist schon durch :saint:

    Hallo in die Runde!


    Wollte mal meinen Reinfall bei der Anmietung eines Autos berichten. Es scheint gewisse Fallstricke zu geben, was die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung angeht.


    Abgeschlossen habe ich eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung. Es kam wie es kommen musste, ohne ins Detail zu gehen, hatte ich einen Kratzer an der Felge. Gut 600 EUR wurden mir als Schaden verrechnet. Etwas zerknirscht wandte ich mich an meinen Anbieter (AtlasOption). Ich musste eine Menge Unterlagen einreichen, dann lange Zeit warten (wesentlich mehr als die im Merkblatt angegebenen 28 Tage) und bekam dann das Geld lediglich mit einem Abschlag iHv knapp 57€.


    Auf Rückfrage hiess es das seien Bearbeitungsgebühren, die nicht erstattungsfähig sind. Fakt ist, dass Buchbinder (Vermieter) neben der Selbstbeteiligung noch 26EUR Bearbeitungsgebühr, 26EUR SSR Gutachten und 4,94EUR MWSt verrechnet hat. Das soll als "Verwaltungs- und Immobilisierungsgebühr" (wie es im Merkblatt heisst) nicht erstattungsfähig sein.


    Jetzt sind 57 EUR nicht die Welt und immerhin habe ich den grössten Teil erstattet bekommen. Aber ärgerlich ist es trotzdem. Offensichtlich ist Rückerstattung der Selbstbeteiligung (durch den Anbieter, hier AtlasOption) nicht das gleiche wie Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.


    Die Anmietung erfolgte übrigens über billiger-mietwagen.de, der Vertrag wurde über AtlasOption geschlossen und Vermieter war letztendlich Buchbinder.


    Schönen Abend noch!

    ich hatte das gleiche Problem, wie Buergerin123: wenn ich (wahrheitsgemäss) angebe, dass keine Vorversicherung bestand, kann ich den Selbstbehalt nicht einstellen (selbst wenn ich keine Haftpflichtfälle hatte). Dann bin ich direkt auf die Webseite von Interrisk mit dem Thema "private Haftpflicht" gegangen. Dort habe ich problemlos den Rabatt durch Selbstbehalt bekommen (auch ohne Vorversicherung). Und ich muss sagen, so grausig kompliziert ist der Vertragabschluss auch nicht gewesen. Ein Schelm, wer Böses bei der Mr. Money Verlinkung vermutet ^^.

    die Antwort habe ich jetzt erst gesehen - vielen Dank, Franziska!
    Mittlerweile bekam ich diese Auskunft: "Die 300,00 € sind eine Verwaltungsgebühr, das betrifft die Mietvertragerstellung, die Übergabe durch den Hausmeister, eben das gesamte „Drumherum“."
    Die Wohnung habe ich deswegen nicht genommen. Auf das Theater, wenn ich das Geld nicht zahle, wollte ich mich nicht einlassen. Und wer weiss, was dann passiert, wenn ich wieder ausziehe.

    Hallo allerseits!
    Wie steht es eigentlich mit einer Servicepauschale (iHv 300EUR), die eine Hausverwaltung (ein Architekturbüro, vermutlich nicht Vermieter) verlangt: Es wird das zu vermietenden Objekt benannt, die Miete, Kaution und dann der Satz: "Einmalig wird zudem eine Servicepauschale i. H. v. 300,00 € erhoben."
    Scheint mir dubios. Freue mich eure Meinungen zu hören.
    Besten Dank!

    Hallo!


    Über folgenden Satz habe ich mir den Kopf zerbrochen: "Zehnjährige Schweizer Staatsanleihen kommen erstmals mit einem Negativzins daher und finden dennoch ausreichend Abnehmer." Das Zitat ist einem Artikel der Frankfurter Börse entnommen. Link unten.


    Ich frage mich, was für Vorteile hat es, solche Anleihen zu kaufen? Irgendwelche muss es ja geben, sonst würde niemand diese Papiere abnehmen. Ist das die reine Spekulation auf eine Wertsteigerung, welche die "Zinskosten" wieder reinholt?



    http://www.boerse-frankfurt.de…en+legen+geld+drauf+81929