nachdem ich bisher äußerst wenig von baum reiter & collegen gehört habe (neben der Korrespondenz oben, nur eine weitere Mail; dazu später), bekomme ich nun seit dem 18.12. jeden zweiten Tag eine Aufforderung "zur Abtretung [meines] Anspruchs auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten". Also heute die vierte Mail.
Meine Frage: hat hier jemand auch diese Mails bekommen und, wenn ja, auch verstanden? Also z.B. warum die Abtretung notwendig ist, in welchem Umfang Ansprüche abgetreten werden?
Und ganz wichtig, habe ich jetzt trotzdem ein Kostenrisiko? In dem Sinne scheint mir die letzte Mail (s.u.) zu verstehen sein.
Das einzige was ich von "BRC" zwischendurch (Ende Sept.) gehört habe, war die (als Bestätigung meiner Daten getarnte) Anfrage, wie ich meine Ansprüche weiter verfolgen möchte. Da hatte ich die Wahl, ob ich
- ein individuelles Klage-Verfahren (auf eigenes Risiko) oder
- für die Musterfeststellungsklage registriert werden möchte.
Ich habe mich damals für letzteres entschieden. Bis heute habe ich aber keine Bestätigung dafür erhalten, dass die Anmeldung erfolgt ist. Die erste Mail, die ich nun bekommen habe, legt nahe, dass noch nichts passiert ist. Denn einleitend heisst es dort zunächst:
"Sie haben uns zuletzt damit beauftragt, Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gegenüber der Volkswagen AG zur Musterfeststellungsklage verjährungshemmend anzumelden. Entsprechend werden wir für Sie tätig werden und informieren Sie selbstverständlich über die rechtzeitig erfolgte Anmeldung Ihres Schadenersatzanspruchs zur Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG."
Das klingt ganz so, als wäre die Anmeldung nicht erfolgt. Weiter heisst es dann:
"Worum geht es nun? Außergerichtlicher Kostenerstattungsanspruch der Rechtsanwaltskosten
Mit Ihrer Anmeldung zur Musterfeststellungsklage und unserem außergerichtlichen Anspruchsschreiben an die Volkswagen AG sind anwaltliche Gebühren angefallen.
Der Prozessfinanzierer, die Deutsche Gesellschaft für Prozessfinanzierung mbH (DGP), stellt Sie von diesen anwaltlichen Kosten frei; im Gegenzug zahlen Sie lediglich im Erfolgsfall 29% (inkl. Steuern und Gebühren) Ihres wirtschaftlichen Erfolgs (maximal 2.900,00 EUR) an die DGP.
Die Volkswagen AG hat mit ihrem rechtswidrigen Verhalten die anwaltlichen Kosten provoziert. Daher muss die Volkswagen AG insbesondere die Anwaltskosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit übernehmen.
Wir werden diesen Erstattungsanspruch im eigenen Namen und auf eigenes Kostenrisiko der Kanzlei Baum Reiter & Collegen von der Volkswagen AG verlangen. Dafür werden wir gegenüber der Volkswagen AG im eigenen Namen ein separates Klageverfahren führen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns Ihren Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten abzutreten. Für Sie entstehen durch die Abtretung keine Nachteile. Die Abtretung bietet jedoch die Möglichkeit, dass wir unsere Honorarforderung gegenüber der Volkswagen AG direkt und in eigenem Namen geltend machen können und uns nicht zunächst an die DGP zu wenden brauchen.
++ Hinweis: Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin Inhaber Ihrer Hauptforderung gegenüber der Volkswagen AG (Rückabwicklung des Kaufvertrags oder einer Schadenersatzzahlung). Dieser Anspruch ist ausdrücklich nicht von der Abtretung umfasst. ++"
In den Folgemails schreibt BRC nun:
"Wir bitten Sie hiermit nochmals unter Verwendung des nachfolgenden Links die Abtretung zu erklären, um die Kostenzusage der DGP aufrecht zu erhalten und uns so die Möglichkeit der Liquidation unseres Honoraranspruchs zu ermöglichen. Dieses Vorgehen entspricht derselben rechtlichen Situation, wie bei einer Rechtsschutzversicherung auch. Denn damit wird dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz aus § 86 Abs. 1 VVG Rechnung getragen."
Nach dem Link klingt es dann ziemlich bedrohlich:
"Sollten Sie der Abtretung nicht zustimmen – dies bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen – würden wir unsere Kostennote an Sie stellen, mit der Bitte Ihren Gebührenschaden auf eigenes Risiko gegenüber der Volkswagen AG durchzusetzen. Denn sowohl der DGP als auch der Kanzlei ist ohne die Abtretung jede Möglichkeit genommen, den Gebührenschaden abzuwenden und die Volkswagen AG diesbezüglich in die Verantwortung zu nehmen."
Sorry, das war jetzt sehr ausführlich (Unterstreichungen sind übrigens von mir). Aber vielleicht versteht jemand auch die Korrespondenz und kann mich aufklären. Dafür jetzt schonmal besten Dank!