Beiträge von itschytoo

    Unabhängig von Deinen Überlegungen mit Schenkung und Nießbrauch:


    Ich meine beide Kinder haben einen Freibetrag von jeweils 400.000 pro Elternteil.

    Demnach ist bei Berliner Testament im Falle des Todes des zweiten Elternteil von jedem Kind "nur" 200.000 zu versteuern (2.000.000 / 2 Kinder - 400.000 Mama - 400.000 Papa = 200.000).


    Lasse mich aber gerne korrigieren.

    Lass uns Mal davon ausgehen, dass die Bank kein größeres Interesse hat, Dich zu ärgern, oder Dir ständig neue Karten kostenlos zuzuschicken.

    Wenn man dann noch kurz ausblendet, dass ja in Deutschland per se alles ganz schlimm ist:

    Gibt es vielleicht irgendwas, was der Grund dafür sein könnte, dass nur Du betroffen bist?


    Beispiele: Benutzt Du die Karte in einem Kartenleser fürs Online-Banking, den Du günstig bei Ali-Express gekauft hast?

    Funktioniert die Karte immer dann nicht mehr nachdem Du sie in Deiner Wahlheimat in einem dortigen Automaten verwendet hast?

    Lagerst Du die Karte nahe einem Nuklearreaktor, weil sie dann so schön warm ist?...


    Worauf ich hinaus will: Ich arbeite in der IT, und manchmal, natürlich nur ganz ganz selten, verschweigt der Kunde bewusst oder unbewusst solche Details, wenn er sich über einen vermeintlichen Fehler beschwert.

    Ich vermute ja, dass das ein reiner Werbebeitrag ist und nicht nur ein versehentlicher Link.


    Wer beauftragt denn einen Solarteur für ein Balkonkraftwerk?

    Das ist ja gerade der Sinn von BK, dass man sowas nicht braucht.

    Noch dazu, wenn man kein Geld hat.


    Ich lese das als einen weiteren Versuch Dumme zu fischen, mit den aktuell üblichen Triggerworten: "Erneuerbare Energien", "Schufa", "Sparen".

    Die bilden sich nur ein, noch sicher fahren zu können.

    Ich glaube das war genau der Punkt.


    Eine "freiwillige Selbstverpflichtung" a la "Wenn Sie glauben nicht gut für sich Sorgen zu können, zahlen Sie doch bitte in Sicherungssytem XY ein", wird kein Selbständiger in Anspruch nehmen.

    Das ist genau wie "Bitte fahren Sie nicht mehr Auto, wenn Sie sich das nicht zutrauen".

    Das funktioniert nicht.

    So erscheint es mir.

    Aber ich habe weder juristische Ahnung noch liegen mir genügend Informationen vor.

    Ich will Dich nur aufrütteln, dass Du nachprüfst ob die Deine Annahme "Vorkaufsrecht" so ist wie Du es Dir vorstellst.

    Wenn die Übertragung für Dich interessant ist, würde ich mich da von einem Anwalt/Notar beraten lassen.

    Na, was steht denn da?

    -Deine Frau darf das Haus (ohne Zustimmung) nicht verkaufen oder zu verschenken. Ich glaube Sie darf es Dir nichtmal vererben, denn das könnte man unter "Verpflichtung zur Veräußerung" verstehen.

    Genau das will sie jetzt tun (indem Sie Dir die Hälfte schenkt). Wenn Sie das ohne Zustimmung macht, gehört das Haus wieder Deiner Schwiegermutter.

    Wenn Deine Schwiegermutter stirbt, kann Deine Frau machen was sie will.

    Das ist der Ist-zustand!


    Damit Deine Frau Dir das schenken kann, braucht es die Zustimmung der SM und die ist anscheinend nur dazu bereit, wenn die bestehende Klausel ergänzt wird, dass auch nach ihrem (SM) ableben das Haus nicht Deiner Frau (und Dir) gehört, sondern Deinen Schwagerpersonen.


    Das letztere ist geraten, weil wir ja nicht wissen, welche Änderungen die SM wirklich vorgeschlagen hat.


    Also für mich gehört* momentan das Haus faktisch Deiner SM und wenn sie stirbt Deiner Frau.

    Wenn ihr den Änderungen zustimmt, steht ihr zwar beide im Grundbuch, es kann Euch aber dann nie gehören* oder evtl nur zur Hälfte (je nachdem ob sich die Klausel auch auf den Dir geschenkten Teil bezieht/beziehen kann)


    *gehören im Sinne von, sie entscheidet was damit gemacht werden darf, ihr könnt natürlich weiter drin wohnen.



    Ich vermute mal, dass Anliegen Deiner SM ist, das Vermögen in der Familie zusammenzuhalten. Sie sieht nicht, dass mit ihrem Tod ein Orkan durch eben diese Familie fegen wird, der Blut und Ruinen hinterlässt.

    Ich denke auch der einzig gütliche Weg wird sein, mit ihr zu sprechen und die Hintergründe zu klären -> Vermutlich erfolglos. Plan B wäre einen guten Anwalt zu nehmen und gegen zu halten -> Vermutlich Bruch mit der Familie.

    Ich an Deiner Stelle (und Deiner Frau) würde das Haus nicht als Vermögen betrachten, sondern maximal als möglichkeit günstig zu Wohnen. und ich würde mir überlegen, ob ich nicht weiter weg ziehen möchte. ;-)

    Vielen Dank das hilft mir sehr weiter.

    Nochmal der Hinweis: Bist Du ganz sicher, dass es jetzt plötzlich um ein Vorkaufsrecht gehen soll?


    In dem geposteten Ausschnitt geht es meines Erachtens nicht um ein VORkaufsRECHT für die Familie, sondern um ein VERkaufsVERBOT für Deine Frau (ebenso bzgl. Verschenken und evtl trifft das auch auf Vererben?).

    Ich würde im aktuellen Stand davon ausgehen, dass wenn Schwiegermutter und Frau sterben, das Haus nicht mehr Deins ist.

    Du sagst immer "Vorkaufsrecht", aber was in dem von Dir geposteten Auszug steht, klingt eher so als ob Deine Frau das Haus nicht verkaufen und nicht belasten darf (also auch keine Hypothek?), sonst geht es wieder an die Mutter!


    Bist Du sicher, dass es bei den gewünschten Änderungen nicht auch darum geht?


    Das würde ja deutlich über ein Vorkaufsrecht hinausgehen, das wäre eher eine Art Enteignung.


    Das klingt alles eher wie eine Leihgabe der Familie wo Deine Frau und Du nichts anderes mit machen dürft als drin zu wohnen...

    Ist das nicht auch eine Frage der Schenkungssteuer?
    Wenn ihr nicht verheiratet seid, habt ihr alle 10 Jahre 20.000 Eur frei.

    Wenn ich das richtig sehe, schenkst Du ihm aktuell alle Einzahlungen aufs Depot. Ab 20.000 Eur will das Finanzamt dann mitmachen...

    Und beim Weg zurück (wenn Du das eigene Depot eröffnest und "Deine" Werte an Dich übertragen werden) ist das auch zu beachten.


    Also Obacht!

    Ich würde die Advanzia (Mastercard) höchtens als Notfallkarte nehmen, da beim Geldabheben am Automaten recht hohe Gebühren anfallen (in Form von Zinsen).

    Als Hauptkarte würde ich eine kostenlose Barclays oder Hanseatic beantragen (VISA).

    Wenn man eh überall bargeldlos bezahlen will/kann mag das aber weniger entscheidend sein.

    Ich würde nochmal den Sendebeleg überprüfen und dass die Steuer-Nummer korrekt ist.

    Dann würde ich ein Fax (geht mit jeder Fritz-Box) schicken mit Verweis auf den Sendebeleg und um Klärung bitten.

    Damit hast Du Dich belegbar (Fax-Sendebericht) gekümmert.


    Neu einreichen würde ich die ESt-Erklärung nicht, wenn im Oktober alles korrekt lief. Ich vermute dann gilt das neue Abgabedatum und es sind Verspätungszuschläge zu zahlen.

    Wenn man erst einen Monat vor der Rente mit dem riestern anfängt, bekommt man ein noch krasseres Rente-zu-Beitrag-Verhältnis.


    Will sagen: die Werte machen keinen Sinn, wenn man nicht weiß, wie lange ihr das einzahlt.