Alles anzeigenMoin Ruby,
da macht es sich der Vermieter sehr einfach. Er sollte mal in das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sehen. Danach muss er bei Mieterstrom auch EEG-Abgabe abführen, was den kWh-Preis der PV-Anlage nach oben treibt. Zudem wird er Stromlieferant mit allen Pflichten.
Da er mit Mieterstrom zum Stromhändler wird, muss er auch den Strom garantieren und anbieten, den ihr nutzt, wenn keine Sonne da ist und der Speicher leer ist. Es entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Stromabnehmer (Mieter) und Stromlieferant (Vermieter). So wie etwa bei den Stadtwerken.
Ich bin mit meinem Mieter einen anderen Weg gegangen: Ich habe ihm meine 2,4 kWp PV-Anlage (kein Speicher) vermietet. Hierzu gibt es Mustermietverträge. Der Mieter wird Betreiber der Anlage, was im Marktstammdatenregister geändert wurde. Der Betreiber ist für die Wartung der Anlage zuständig. Der Mieter nutzt nun den Eigenstrom ohne EEG-Abgabe und erhält das Geld für den in das Netz eingespeisten Strom.
Meine 2,4 kWp Anlage erzeugt etwa 2000 kWh pro Jahr, von denen etwa 30-40 Prozent selbst genutzt werden können. Mit Speicher würden es etwa 75 Prozent sein. Der monatliche Mietpreis ist eine individuelle Berechnung, basierend auf Einspeisevergütung, aktuellem Strompreis (incl. Grundgebühr) und eigener Kosten (Versicherung).
Es ist nicht immer einfach. Aber wer PV-Strom nutzt, tut etwas für die Umwelt.
Hallo,
lieben Dank für die Einschätzung. Puh, hm das klingt tatsächlich nicht so einfach. Der Vermieter hat jenes Vorgehen jedoch vorgeschlagen und meinte er möchte das so sie geschildert gerne machen... Kann mir das selbst zum Verhängnis werden?