Beiträge von slowfox

    Stimmt, bei mir war das so. Der ausgezahlte Betrag unterliegt keiner Steuer. Dafür wird der jährliche Einzahlungsbetrag pauschal versteuert und über den Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Dies ist in der entsprechenden Gehaltsabrechnung ersichtlich.


    Allerdings sind von der Auszahlung monatlich 10 Jahre lang KV- u. PV-Beiträge zu zahlen. Da kommt Freude auf.

    Bei mir lief das folgendermaßen ab:
    Zwei Monate vor der Auszahlung schrieb die Versicherung mich an. Ich musste ihr meine Bankverbindung und meine Krankenkasse mitteilen. Nachdem das Geld überwiesen wurde, bekam ich von der Krankenkasse eine Mitteilung, dass ich ab jetzt ihr 10 Jahre lang jeden Monat Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung überweisen muss.


    Die Rechnung sieht dann so aus:
    (Auszahlungsbetrag / 120 Monate) * (15,3 % KV + 0,7 % Zusatzbeitrag + 2,35 % PV). Die Höhe des Zusatzbeitrages ist dabei von der Krankenkasse abhängig.


    In der EkSt-Erklärung musste ich nichts angeben, da die Sparbeiträge bereits in der Einzahlungsphase versteuert worden sind.