Beiträge von 4waldi

    Hallo,

    ich habe eine PV-Anlage im April 2005 installiert mit Volleinspeisung (4,4 kWp) und eine zweite Anlage im Oktober 2020 mit Einspeisung und Eigenverbrauch (7,46 kWp). Damit wären m.M.n. beide Anlagen rechtlich selbstständig zu betrachten, obwohl ich bei der Steuererklärung bisher sowohl für beide Anlagen ESt und USt bezahle. Dabei mache ich der Einfachheit halber für beide Anlagen eine gemeinsame EÜR. Kann ich von der Vereinfachungsregel und später von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, obwohl die Gesamtleistung beider Anlagen über 10 kW liegt ?

    Der Jahresumsatz liegt incl. Eigenverbrauch und USt bei rund 8.000,- Euro.