Beiträge von Haseente

    Ich habe einen ausführlichen Finanztip-Ratgeber (mit Berechnungsbeispielen) geschrieben udn auch diesem Hinweis: "Die Gehaltsumwandlung hat einen kleinen Haken: Durch das etwas niedrigere Nettogehalt sinkt die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld. Zudem zahlst Du etwas weniger in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein, was Deinen Rentenanspruch geringfügig schmälert."


    Quelle: https://www.finanztip.de/dienstfahrrad/

    Lieber Udo,


    den Finanztip-Ratgeber habe ich mit Interesse gelesen.

    Aber nach meiner Meinung hast Du in der Beispielrechnung einen Fehler gemacht, bzw. würden die vorhergehenden Ausführungen dem widersprechen. Denn gewährt einem der Arbeitgeber ein Dienstfahrrad als Gehaltsextra (zusätzlich zum bisherigen Gehalt), soll dies ja ausdrücklich steuerfrei sein.

    In meinen Augen muss dies auch für einen Teil des Fahrrades gelten und nicht nur bei einem Anteil von 100%.

    D.h., die 25,- € Zuschuss (als Gehaltsextra) des Arbeitgebers sollten das zu versteuernde Bruttoeinkommen nicht erhöhen sondern in einer steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnart in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden dürfen (analog steuerfreier Sachbezug).