Beiträge von KarldG

    Hallo,

    Von welcher Bank redest Du? BLZ?

    Hab ich doch geschrieben: KSK (Kreissparkasse).

    Welche, ist unerheblich, weil alle KSK's an Rechenzentren hängen, welche die allgemeinen gültigen Zahlungsverkehrsbedingungen der Kreissparkassen vorgeben.

    ... und was soll die Teilnahme oder Nichtteilnahme an GiroPay mit der DSGVO zu tun haben?

    Seit ich im Juni oder Juli die neuen Teilnahmebedingungen nach DSGVO-Vorschriften akzeptiert habe.


    Es werden zwei Varianten der GiroPay-Zahlung angeboten: Einmal die Anmeldung mit den Bankdaten, also die PIN vom Online-Banking der KSK, zum Zweiten die Anmeldung direkt bei GiroPay mit dem dort hinterlegten Benutzer.


    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass aufgrund der DSGVO die erstere Zahlungsweise nicht mehr akzeptiert wird.


    Ein Online-Anbieter wird sich nicht die Mühe machen, auf die unterschiedlichen Anforderungen von GiroPay zu reagieren, wenn er daneben auch Kreditkarten oder PayPal akzeptiert, was beides bei mir nicht infrage kommt, weil ich es prinzipiell ablehne, ein Smartphone für solche Dinge zu nutzen.


    Grüße KarldG

    Hallo,


    seit der neuen DSGVO habe ich so meine Probleme mit meiner Bank 8) .

    Meines Wissens wurde die DSGVO ja schon länger eingeführt. aber meine Bank scheint erst jetzt darauf zu reagieren und zwar m.E. sehr massiv.


    Zuletzt hatte ich ein Problem mit GiroPay:

    Bei Bestellung in einem Online-Shop konnte ich GiroPay auswählen, konnte dann im sich öffnenden Fenster Bankname, BLZ oder BIC eingeben und mich dann mit den Bankdaten anmelden (KSK).

    Seit neuestem kommt dann die Meldung, dass die Bank nicht an GiroPay teilnimmt.


    Eine Nachricht an GiroPay wurde wie folgt kommentiert:

    Wenn Ihre Bank nicht in der Suche auftaucht nimmt sie, an der vom Händler

    geforderten, Variante von giropay nicht teil.


    Ganz toll und äußerst hilfreich. Eine entsprechende Nachricht an die KSK wurde zunächst mit einem 3 (i.W. drei) Seiten langen Hinweis zu den Datenschutzbestimmungen bestätigt.


    Ich bin nun auf der Suche nach einer Bank, mit der man relativ unkompiziert verkehren kann.

    Kann mir da einer was empfehlen ;) ?

    Hallo bamf, hallo RNowotny,

    Ja, es kam doch offenbar eine Rechnung, bevor eine Abbuchung stattfand. Was stand denn genau in der Rechnung, @KarldG?

    "Die Forderung ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat xxx...0101 mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DExxx... von Ihrem Konto IBAN DExxx... zum Fälligkeitstermin ein."


    Und Thebat, ich suche keine Händel8), ich möchte einfach nur wissen, ob die Gemeinde - oder der AWB - im Prinzip gegen die DSGVO verstossen hat, in dem sie meine Kontodaten weitergegeben hat.


    Im Übrigen: Sowohl die Bank als auch der AWB haben bestätigt, dass sie eine neue SEPA-Lastschrift-Ermächtigung anfordern sollen hätten.


    "Zitat AWB:

    Sie haben selbstverständlich recht, dass wir ganz streng genommen
    eine neue Gläubiger ID für die Sepa Abbuchung bei Ihnen benötigen."


    Als Anhang haben sie ein Formular mitgeschickt :thumbup:.


    Gruß KarldG

    Das SEPA-Lastschriftverfahren erlaubt die Änderung von Händlernamen, eindeutigen Mandatsreferenznummern und SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummern (CID) auf Mandaten. Der Kunde muss über die Änderungen unterrichtet werden, bevor die nächste Zahlung stattfindet.


    Während Kunden über diese Änderungen unterrichtet werden müssen, müssen Sie nicht ihr Einverständnis erklären und auch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erstellen. Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend.

    Hallo bamf,


    "Der Kunde muss über die Änderung unterrichtet werden"

    Der Kunde bin ich und ich wurde nicht unterrichtet.

    "Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend"

    Der Händler - früher Gemeinde, jetzt AWB - hat sich geändert und wie im Eingangspost erwähnt, hat sich auch das Mandat geändert - neue Mandatsnummer und neue Gläubiger-ID.


    Die besagte Information von gocardless.com habe ich auch gelesen.

    Die Datenweitergabe würde ich spontan als zulässig betrachten, da Du ja die Dienstleistung der Abfallwirtschaft in Anspruch nimmst und sie Dich ja kontaktieren müssen damit Du erfährst das es jetzt in ihrer Hoheit liegt. (Vgl. §25 S1 BDSG)


    Wahrscheinlich wirst du dann im nächsten Schritt ein offizielles Schreiben bekommen und zur Zahlung aufgefordert werden bzw. gibst ihnen ein Lastschriftmandat damit sie abbuchen können. Das zweite wäre aber ja unsinnig, wenn Du es vorher stornieren lässt...

    Hallo RN,


    1. Absatz:

    Der AWB hat mich nur über den Abfallkalender 2022 - lag einfach im Briefkasten - informiert, dass sich die Veranlagungshoheit ändert. Ich wurde nicht persönlich aufgefordert, ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

    2. Absatz:

    Wie bereits im Eingangspost erwähnt, habe ich nur die Rechnung erhalten, mit der der AWB eine SEPA-Lastschrift angekündigt hat.

    Hallo,


    ein grundsätzliches Problem über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftsmandats:


    bereits 2003 habe ich meiner Gemeinde die Lastschriftermächtigung zur Einziehung der Abfallgebühren erteilt, die sich mittlerweile zur SEPA-Lastschriftsermächtigung gewandelt hatte. Die Gemeinde handelt für das Landratsamt meines Kreises. Soweit so gut.


    In 2021 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb meines Landkreises beschlossen, die Abfallgebührenbescheide selbst zu erstellen und die Rechnungen darüber zu verschicken.


    Gestern nun ging die Rechnung bei mir ein und ich musste feststellen, dass sich der Abfallwirtschaftsbetrieb selbst ein Mandat für den Einzug der Gebühren erteilt hat.


    Die Mandatsnummer und die Gläubiger-ID weicht vom bisherigen Mandat ab.


    Meine Frage nun: Ist es rechtens, dass die Gemeinde die doch eigentlich privaten Daten so ohne weiteres an eine andere Behörde weitergeben kann und diese sich auch noch selbst ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt?


    Eine Datenweitergabe ist lt. DSGVO zwar möglich, aber nur mit Einverständnis des Kontoinhabers, so wie ich das lese.

    Mich hat jedoch in dieser Hinsicht keiner kontaktiert.


    Gruß KarldG