Hallo,
Von welcher Bank redest Du? BLZ?
Hab ich doch geschrieben: KSK (Kreissparkasse).
Welche, ist unerheblich, weil alle KSK's an Rechenzentren hängen, welche die allgemeinen gültigen Zahlungsverkehrsbedingungen der Kreissparkassen vorgeben.
... und was soll die Teilnahme oder Nichtteilnahme an GiroPay mit der DSGVO zu tun haben?
Seit ich im Juni oder Juli die neuen Teilnahmebedingungen nach DSGVO-Vorschriften akzeptiert habe.
Es werden zwei Varianten der GiroPay-Zahlung angeboten: Einmal die Anmeldung mit den Bankdaten, also die PIN vom Online-Banking der KSK, zum Zweiten die Anmeldung direkt bei GiroPay mit dem dort hinterlegten Benutzer.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass aufgrund der DSGVO die erstere Zahlungsweise nicht mehr akzeptiert wird.
Ein Online-Anbieter wird sich nicht die Mühe machen, auf die unterschiedlichen Anforderungen von GiroPay zu reagieren, wenn er daneben auch Kreditkarten oder PayPal akzeptiert, was beides bei mir nicht infrage kommt, weil ich es prinzipiell ablehne, ein Smartphone für solche Dinge zu nutzen.
Grüße KarldG