Das Verwahrentgelt gilt m.E. erst ab Kontoeröffnung 10.11.2021, frühere Kontoeröffnungen beinhalten ein Verwahrentgelt ab 50.000 oder 100.000 (es sei denn, es besteht eine individuelle Vereinbarung.
siehe hier: https://www.dkb.de/groups/pres…semitteilungen/pm_211108/
Im PLV ist das auch explizit fixiert: "Das Verwahrentgelt gilt für alle nach dem 10.11.2021 neu abgeschlossenen Verträge sowie für bestehende Konten und Karten, soweit eine entsprechende Individualvereinbarung getroffen wurde. Bestimmungen zu Verwahrentgelten aus früheren Versionen des Preis- und Leistungsverzeichnisses für Privatkund*innen in der zuletzt vereinbarten Fassung sowie aus vergangenen Individualvereinbarungen behalten ihre
Gültigkeit, sofern sie mit den vorliegenden Regelungen nicht geändert werden."
Ah super, danke. Die Fußnote zum Verwahentgelt habe ich nicht gesehen. Nur was bedeutet dann konkret "behalten ihre Gültigkeit, sofern sie mit den vorliegenden Regelungen nicht geändert werden."? Die Zustimmung zu dem PLV wäre dann eine entsprechende Änderung oder nicht?