Danke für die Erklärung!
Den AG-Anteil habe ich nicht als Einkommen betrachtet, da liegt mein Denkfehler.
Da wir gerade mitten im Thema sind: ich habe meine Zahlungen und die von der Steuer abgesetzten Beiträge zur Vorsorge aufsummiert und in meinem Fall gefunden, daß ich lediglich 53% habe absetzen können, jedoch mit einer zu 80% zu versteuernden Rente konfrontiert bin.
Insbesondere hat mich verwundert, daß ich in frühen Jahren zwar viel Versorgungsbeiträge gezahlt habe, diese jedoch regelmäßig gekürzt wurden mit dem Zusatz " mindestens jedoch die Vorsorgepauschale". Ich habe Pauschalen wie z.B. die Arbeitnehmerpauschale immer so verstanden, daß diese mindestens abgezogen wird, es sei denn, ich kann höhere Werbungskosten nachweisen. Das gilt nicht für die Vorsorge? Wo liegt hier der Denkfehler?
Besten Dank für Ihre Geduld mit mir!