Beiträge von Willem

    Danke für die Erklärung!

    Den AG-Anteil habe ich nicht als Einkommen betrachtet, da liegt mein Denkfehler.

    Da wir gerade mitten im Thema sind: ich habe meine Zahlungen und die von der Steuer abgesetzten Beiträge zur Vorsorge aufsummiert und in meinem Fall gefunden, daß ich lediglich 53% habe absetzen können, jedoch mit einer zu 80% zu versteuernden Rente konfrontiert bin.

    Insbesondere hat mich verwundert, daß ich in frühen Jahren zwar viel Versorgungsbeiträge gezahlt habe, diese jedoch regelmäßig gekürzt wurden mit dem Zusatz " mindestens jedoch die Vorsorgepauschale". Ich habe Pauschalen wie z.B. die Arbeitnehmerpauschale immer so verstanden, daß diese mindestens abgezogen wird, es sei denn, ich kann höhere Werbungskosten nachweisen. Das gilt nicht für die Vorsorge? Wo liegt hier der Denkfehler?

    Besten Dank für Ihre Geduld mit mir!

    Moin,


    Betrug wird nicht dadurch besser, daß er in der Gesetzgebung verursacht wurde.


    Mir fehlt aber trotzdem immer noch eine Erklärung. Den Unterschied zwischen günstiger und gerechter eröffnet sich mir nicht. Hier wäre doch zu fragen: qui bono?


    Wenn der Arbeitgeberanteil mir angerechnet werden soll, weil er einen geldwerten Vorteil darstellt oder als bereits steuerfrei erhalten angesehen wird, dann stellt sich doch die Frage, warum ich meinen Anteil überhaupt geltend machen kann.


    Wozu dient das "Hineinnehmen" des AG-Anteils in die Berechnung, außer den Steuerpflichtigen zu verwirren? Oder zu beschneiden? Oder ....zu betrügen??


    Wenn ich meinen Anteil steuerlich berücksichtigen darf, wird dieser Anteil beziffert und mit dem festgelegten, steigenden Satz berücksichtigt. Wofür benötige ich den AG-Anteil in der Berechnung?


    If you can't convince, confuse?

    Sorry, ich bin da hartnäckig und will überzeugt werden.

    Moin,


    mich interessiert eine Erklärung zu den Berechnungsvorschriften des Sonderausgabenabzuges, hier: der Vorsorgeaufwendungen. Aktuell wird die Summe der Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge) von mir und meinem Arbeitgeber mit dem jeweiligen Prozentsatz faktoriert ( aktuell für 2020 90%) und dann der Arbeitgeberanteil abgezogen - zu 100%. Warum?

    Eine mir wesentlich gerechter erscheinende Methode wäre, den Arbeitgeberanteil gleich abzuziehen und nur meine Aufwendungen zu faktorieren, dann wären tatsächlich nur meine Aufwendungen berücksichtigt.


    Rechenbeispiel: Vorsorgeaufwendungen AG + AN: 20.000,- jeweils also 10.000,-


    Aktuelle Methode: 90% von 20.000 = 18.000 - 10.000 = 8.000, die ich von der Steuer absetzen kann.
    "Meine" Methode: 20.000 / 2 = 10.000, davon 90% sind 9.000

    Ich fühle mich in dem Beispiel also um 1.000 € mal individuellem Steuersatz betrogen.


    Zu recht?