Danke für euren Input.
Ich werde dann jetzt einfach ab und an mal noch die Vergleichsportale checken bis Ende Dezember, aber denke da wird nichts mehr passieren, auch wenn anscheinend wieder mehr Versorger gelistet sind und die Preise (Anfang 20ct / kwH + Bonus, aber reicht noch nicht um mein Angebot "zu schlagen") gar nicht mal so weit weg liegen von meinem obigen Angebot aktuell.
Beiträge von WFan
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Deutlich teurer als vor dem Krieg ist klar, also, dass wir zu den 5/6 ct kwH zurückkehren, die ich zuvor hatte, wird wohl nicht passieren. Aber um die 10 ct ist nicht realistisch? Weil so teuer wie aktuell wirds ja auch nicht bleiben...
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Hallo,
am 31.12.2022 endet die Preisgarantie meines Gasvertrags. Nun habe ich vom Versorger folgendes Angebot ab dem 01.01.2023 mit einer neuen Preisgarantie bis 31.12.2023 erhalten:
Arbeitspreis (inkl. MwSt): 17,59 ct./kwH
Grundpreis: (inkl. MwSt): 69,30 € / Jahr, entspricht also 5,775 € pro Monat
Mein Grundversorger in Berlin ist die GASAG, die zum 01.01.2023 eine Erhöhung des Grundversorgungstarifs bereits angekündigt hat:
Arbeitspreis (inkl. MwSt): 20,12 ct./kwH (bis 31.12.2022: 10,50 ct)
Grundpreis: (inkl. MwSt): 102,72 € / Jahr, 8,56 € pro Monat
Blickt man auf die nackten Zahlen, ist das neue Angebot meines aktuellen Versorgers natürlich erstmal das günstigere. Die Frage ist jedoch, inwiefern 2023 vllt. aber die Gaspreise mal wieder fallen und dementsprechend die Grundversorgung wieder günstiger wird?!? Ist das realistisch? In 2023 unter die 12 ct für die Gaspreisbremse in der Grundversorgung zu kommen, ist wohl ausgeschlossen?!?
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Verstehe ich leider nicht so ganz. Wenn eine zulässige versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ausgeübt wird, wird sie natürlich Pflichtmitglied und zahlt entsprechend des Arbeitsentgelts die Beiträge für die Dauer dieser Teilzeitbeschäftigung. Relativ logisch.
Ah achso, jetzt glaub ich es verstanden zu haben: Es geht darum, wenn vor der Elternzeit die Beschäftigung so reduziert wird um eine Versicherungspflicht auszulösen mit der man dann in die Elternzeit geht, richtig? Dazu mal in die "Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019" und dort unter Punkt "5. Ende der Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze" bzw. genauer "5.1 Minderung des Jahresarbeitsentgelts" schauen. Da heißt es u.a.:
ZitatDie Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt das Ende der Versicherungsfreiheit unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, und nicht erst mit dem Ende des Kalenderjahres; § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist im Falle des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht entsprechend anzuwenden. Eine Minderung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts auf einen Betrag gleich oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt dementsprechend zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers, sofern nicht andere Regelungen (z. B. die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V für Arbeitnehmer, die bei Erfüllung des Versicherungspflichttatbestandes das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und ohne ausreichende GKV-Vorversicherung sind) den Eintritt der Versicherungspflicht verhindern.
Die Versicherungspflicht tritt ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung (darf jedoch nicht nur von kurzer Dauer sein) ein. Ein vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt sich auf die Versicherungsfreiheit nicht aus, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:
- Kurzarbeit (Ausnahme: Bezug von Transferkurzarbeitergeld) und
- stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.
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Ich habe nur versucht eine Deutung vorzunehmen, was derruediger meinte. Mir hat man nichts verkauft und ich will hier auch ausdrücklich keine Personengruppe pauschal verunglimpfen (ich sage ausdrücklich "auch", "manche" Vermittler bei meiner Deutung), finde die Unterstellung daneben.
Ich finde ehrlich gesagt Vermittler viel gefährlicher, die aufgrund mangelnder Fachkenntnisse leistungsschwache Tarife "verkaufen", weil sich damit viel einfacher Geld verdienen lässt.
Zustimmung.
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Ich denke es ist klar, was derruediger sagen wollte, dass es auch Vermittler gibt, die vor allem leistungsstarke Tarife aufgrund der hohen MBs und damit Provis verkaufen wollen und der Kunde darüber nicht (ausreichend) aufgeklärt wird, was er da eigentlich in Konsequenz kauft. Es ging nicht um Kritik an der PKV an sich oder ein Fehlverständnis an der PKV, sondern um Kritik gegenüber manchen Vermittlern. Pauschal, zugespitzt.
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Zitat
>> Das sehe ich anders. Womit werden denn die größten Einsparungen gemacht? Das dürften die Rabattverträge sein. Und eine einzige GKV dürfte eine Verhandlungsmacht haben, von der Microsoft träumen wird.
Es ging doch um die Einsparungen durch Zusammenlegung der Kassen zu einer großen, wie von dir vorgeschlagen, wo ich doch skeptisch bin, dass dies unterm Strich auf Sicht zu einem Gewinn führt. Und das wären in meinem Durchblicken dann eben vor allem Einsparungen aufgrund des aktuellen Aufrechterhaltens von Parallelstrukturen in den Kassen, die man dann nicht mehr braucht, Vorstände, Systeme, Personal, ... Jedoch gibt es dann bspw. keinen Grund mehr, die allgemeinen Kosten möglichst gering zu halten (bspw. Verwaltungsausgaben zu sparen, zu digitalisieren, innovativer, "produktiver" zu werden), weil ja nicht mehr um Versicherte gebuhlt werden muss. Es gibt dann keinen Wettbewerb mehr. Mittel- und langfristig bin ich daher skeptisch, vielleicht wäre eine drastischere Reduzierung erstmal ein Anfang. Hier lohnt denke ein Blick ins Ausland, die Erfahrungen in diesem Prozess mitbringen.
Zitat>> Klar. Und die kompletten Beiträge selbst zahlen, weil es keine AG-Anteile gibt. Dafür könnte ich 20 Kinder in die Welt setzen. (mal davon abgesehen, dass meine Kinder bei der Ehefrau GKV-versichert sind.
Einige Bundesländer bieten Zuschüsse. Die richtige Kritik ist hier meiner Meinung nach, dies für alle Länder verpflichtend zu machen. Weiterhin sind es ja einkommensabhängige Beiträge, somit wird keiner überfordert. Ansonsten wird es von Selbständigen bspw. ja auch erwartet. Und bekannt ist schon, wie hoch PKV-Beiträge für Kinder so in etwa sind (ohne Beihilfe), 20 Kinder kosten dort ein Vielfaches des GKV-Höchstbetrages für eine Person...
ZitatUnd an "Augen auf bei der Berufswahl" werde ich im Rentenalter erinnern
Möglich, abgerechnet wird bekanntermaßen am Schluss
Aber wer weiß, wie lange man sich die üppigen Beamtenpensionen überhaupt noch leisten kann oder das System umstellt.
Zitat>> Von Kindern habe ich ja aber auch nichts geschrieben...
Dann sterben wir eben aus
Zitat>> Ich weiß, mittlerweile sind ja sogar die tollen "Wir zahlen, wenn du praktisch pleite bist"-Vereine ala Artabana zugelassen. Können wir uns vielleicht aber einfach drauf einigen, nicht die Extreme zu betrachten wie irgendwelche Billig-Ramschtarife, sondern den Durchschnitt nehmen? Und der ist nunmal nicht unter GKV-Niveau, und zum Großteil dafür deutlich billiger.
Wir können uns darauf einigen, dass ein Vergleich der Systeme schwer bzw. analytisch nicht machbar ist. Die Unterschiede zwischen PKV und GKV sind halt gewaltig, eben systemisch.
Was heißt schon bspw. billiger, man kann ja nicht mal Beiträge vergleichen. Du kannst die einheitlichen GKV-Leistungen für 0 € Beitrag im Monat bekommen, für knapp 150 € (bspw. als freiwilliges Mitglied mit Mindestbemessungsgrundlage) oder eben 706,28 € (Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag). Die selben Leistungen. Dann kannst du diese gesetzlichen Leistungen in der PKV (einkommensUNabhängig) eben für auch an die 706,28 € bekommen (Basistarif).
Einen Normaltarif in der PKV zu finden, der sämtliche (also wirklich alle) Leistungen der GKV beeinhaltet und günstiger ist, puh, gibts vielleicht irgendwo bis zu nem bestimmten (Einstiegs-)Alter mal was, aber auf breiter Front, no. Gab ja mal ne Studie vor einigen Jahren von PremiumCircle (Versicherungsmakler wird der Name PremiumCircle was sagen), die versucht haben GKV und PKV-Leistungen zu vergleichen. Da kam raus, dass private Krankenversicherungen selbst in teuren Premiumtarifen nicht selten weniger Leistungen bieten als die GKV / Krankenkassen, vor allem bei Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur, der häuslichen Krankenpflege und Palliativversorgung, der Psychotherapie, Transporte, Prävention und Familienplanung (nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe, Sozialpädiatrie, Kindernachversicherung)... Mehr Infos: https://www.versicherungsbote.…che-nicht-zukunftsfaehig/ Ein Zitat daraus:
ZitatDas Ergebnis zeigt eine Spreizung im Leistungsgefüge der jeweils leistungsstärksten Tarife aller 32 PKV-Versicherer von über 200 Prozent. Von 103 definierten Mindestleistungskriterien, also den Mindeststandards eines Krankenversicherungsschutzes, hat die GKV additiv 100 Leistungskriterien erfüllt, der leistungsstärkste PKV-Tarif 99, der leistungsschwächste 32.
In den Vertragsbedingungen der PKV-Tarife fehlen – trotz teilweise vorhandener Mehrleistungen gegenüber der GKV – auch grundsätzliche Leistungen, die die GKV bereithält und die man zu recht bei Krankheit von einer Krankenversicherung generell erwarten darf.
ZitatWird aber nicht passieren, eine Bürgerversicherung ist nicht mehrheitsfähig.
Da fehlt ein "noch" vor dem nicht oder "aktuell" / "momentan".
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Kleine Anmerkung: Einen PKV Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog als "Luxustarif" zu bezeichen ist ein Indiz für "wenn man die PKV so gar nicht versteht".
derruediger, von dem die Aussage stammt, hat zwar "offener Heilmittelkatalog" (und nicht Hilfsmittelkatalog) geschrieben und ich hab es nicht als Gleichsetzung verstanden, es war Bestandteil einer Aufzählung und Zuspitzung. Was von ihm gemeint ist, ist denke klar.
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Relevant ist das zum Zeitpunkt der Beurteilung regelmäßige monatliche Gesamteinkommen, also die aktuellen Verhältnisse, inkl. Prognose bzw. Schätzung der mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Einkünfte, z.B. aufgrund vertraglicher Vereinbarung (vorausschauende Betrachtungsweise). Was vor der Geburt die letzten 12 Monate war ist egal.
Ihr könnt das Kind auch freiwillig gesetzlich krankenversichern und wenn dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht mehr ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt oder wenn es das tut, jedoch deine Frau ein höheres Gesamteinkommen hat, funktioniert die Fami.
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Die Vermittler werben doch immer mit den Luxustarifen, die Weltgeltung, offener Heilmittelkatalog und unbegrenzte Psychotherapie beinhalten. Bringt eben am meisten Provision. Wenn der Kunde darauf hereinfällt, hat er später den Schlamassel.
Obwohl man die Leistungen bisher nicht gebraucht hat, hat man diese bezahlt. Das ist sehr ärgerlich und zeigt mal wieder, dass ein Luxustarif die falsche Strategie für die meisten Vollversicherten in der PKV ist.
Wohl wahr, manch einer macht sich da auch zwecks Haftung nen schlanken Fuß mit der Empfehlung. Wobei die Provision sich natürlich nicht nach einem Luxustarif an sich, sondern an dem hohen Beitrag orientiert und wie viele MBs der Versicherer locker macht...
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Na bestellen tut der Versicherte, der die Leistungen ggf. auch in Anspruch nimmt. Die vorgegebenen Leistungen (und verbotenen Leistungen, Stichwort z.B. Sehhilfen oder Heilpraktiker) sind übrigens auch das beste Argument dafür, eine einzige Krankenkasse zu schaffen und den Wettbewerb zu beenden. Da wäre massives Einsparpotential.
Und was das Pech für Familien angeht: Willkommen in der Welt der Beamtenfamilien. Im Vergleich zur Wirtschaft niedriges Gehalt, dafür muss man aber jedes Kind selbst versichern - außer man heiratet jemanden aus der Wirtschaft und ist unter der JAEntGrenze.
Profitieren tut übrigens auch die steuerzahlende Single-Frau.
"
Es gibt einiges an Spielraum was die Erfüllung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht angeht. Es ist nicht erforderlich, dass die Krankenversicherung im Leistungsumfang mit
dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Schau dir mal den § 193 Absatz 3 VVG an, was der vorgibt, nicht mal Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz (nur Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung und ne max. SB von 5.000 €/Kalenderjahr)..."
Ja, aber bestimmte Mindestanforderungen gibt es ja trotzdem. Komplett frei bist du beim Zusammenstellen nicht, insbesondere die PPV kannst du nicht abwählen.
"Wenn du eine Erstattung der PKV-Beiträge für Kinder vorschlägst, so ginge das natürlich dann auch nur für Leistungen, die auch so in der GKV vorgesehen sind."
Gerne. Wäre immer noch ein Fortschritt.
"Ich finde das ganze nicht zielführend, diese beiden Systeme so aufrecht erhalten zu wollen und sogar noch zu vermischen, man kann die nicht gleich machen. Dann konsequent sein und die PKV-Voll abschaffen, fertig."
Einfach eine Wechselmöglichkeit anbieten. Dann wirst du sehen, welches System die meisten Menschen wollen. Und das dürfte nicht die GKV sein.
Ich wollte nur sagen, in der GKV ist nichts zu bestellen aktuell, die Leistungen sind für alle gleich. Das willst du ändern, insbesondere die Geschlechter-Risiken beim jeweiligen Geschlecht abladen. Halte ich für hochgradig ungerecht und unsolidarisch. Man kann über die Schaffung einer Einheitsversicherung (eine gesetzliche Kasse) sicherlich diskutieren (es werden übrigens ja jetzt schon von Jahr zu Jahr weniger, klar in sehr kleinen Schritten), aber ob so gar kein Wettbewerb von Kassen gut ist, hmm, bin ich sehr skeptisch, ob das vermeintliche Einsparpotenzial dann nicht schnell weg ist.
Beamte können auch in die GKV und damit für das Kind die kostenlose Fami nutzen, gibt keine PKV-Pflicht, du kannst in der GKV verbleiben... Ansonsten Augen auf bei der Berufswahl
Die steuerzahlende Single-Frau mit Kind profitiert natürlich nicht bei einem Modell, das versicherungsfremde Leistungen nicht durch Steuermittel ausgleicht und als Zusatzversicherung auslagert (weil das eben vorrangig Leistungen für sie sind^)...
Was sind denn die genauen Mindestleistungen eines Tarifs, der der Krankenversicherungspflicht genügt, wo stehen die im Detail?
Es gibt sehr große Spielräume, frag mal einen Versicherungsberater oder Versicherungsmakler mit gesamten Marktüberblick was für eine Schere es bei den PKV-Tarifen allein in Deutschland gibt. Von deutlich unter GKV-Niveau bis zur Quasi-Rundum-Versorgung. Du kannst ja sogar im Ausland einen Tarif abschließen... Die PPV ist die private Pflegepflichtversicherung und natürlich eben Pflicht wenn man ne PKV hat, die die Versicherungspflicht erfüllt. Das ist also keine Mindestanforderung an die Krankenversicherung, sondern ein eigener "Versicherungszweig".
"Einfach eine Wechselmöglichkeit anbieten. Dann wirst du sehen, welches System die meisten Menschen wollen. Und das dürfte nicht die GKV sein."
Halte ich voll gegen und appelliere an die Aufgeklärtheit der Menschen. Wird übrigens spannend zu sehen sein, wenn eine Bürgerversicherung eingeführt werden sollte und die bis dato PKV-Versicherten eine Wechseloption in die GKV bekommen, die sie wahrnehmen können oder eben auf Lebenszeit in der PKV verbleiben müssen, wie viele sich wofür entscheiden werden...
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Danke für die Kritik. Wo ihr eine Ersparnis seht, sehe ich allerdings keine. Ich bin in der PKV nicht um Kosten zu sparen, sondern um Leistungen zu bekommen, wenn sie medizinisch notwendig sind ohne dann von der Kasse ein "geht nicht" zu hören. Tatsächlich war mein Beitrag schon seit vielen Jahren deutlich Höher in der PKV als wenn ich mit gleichem Verdienst in der GKV gewesen wäre.
Alles gut. Und selbst wenn ich Eure virtuelle Ersparnis "verjubelt" habe, dann ist es doch auch ok. Wenn der Gesetzgeber sagt "ab 18 darf man Führerschein haben" dann heisst es nicht man muss das mit 18 Jahren machen. Wenn der Gesetzgeber sagt "bis Vollendung des 55 Lebensjahres kann man in die GKV insofern die Umstände stimmen", dann ist das doch auch so.
Also brauchen wir keine moralische Diskussion denke ich.
Ich denke jetzt darüber nach und es ist jetzt nciht zu spät. Also habe ich Eure Hilfe angefragt und ja auch wirklich gute Hinweise und Tipps bekommen. Danke dafür.
Und was ich oben gelesen habe: Als PKV Versicherter der in die Arbeitslosigkeit > 55 geht und in ALG1 landet, kommt man automatisch in die GKV - würde ich mal bezeweifeln.
Dann musst du wohl in der PKV bleiben, wenn dir das GKV-Niveau nicht reicht und hoffen, dass du nicht in einen Sozialtarif umstellen musst. Man muss sich aber eben auch vorher Gedanken machen, ob man sich dauerhaft das mehr an Leistungen in der PKV leisten kann... Mehrleistungen kosten halt, ganz logisch.
Nee, mit 55 kommst bei ALG 1-Bezug natürlich auch nicht mehr in die GKV in deinem Fall, so wie er jetzt ist. Schau dir btw aber mal den Versicherungsfreiheit auslösenden § 6 Abs. 3a SGB V genauer an. Dort heißt es:
ZitatPersonen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
Hat man natürlich noch einen gewissen Gestaltungsspielraum, wenn man jetzt bspw. vor 55 versicherungspflichtig werden würde, danach wieder frei und in die PKV zurück (z.B. über das Rückkehrrecht in den alten Tarif zu gleichen Bedingungen ohne Risikoprüfung nach § 5 Abs. 9 SGB V), könnte man auch nach 55 zurück in die GKV über eine Versicherungspflicht die nicht später als 5 Jahre eintritt...
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Danke, schau ich mir an. Bin jetzt nur etwas verwundert, dass ich bei Herrn Beyersdorffer etwas von einer Altersgrenze bis 54 Jahre zur Rückkehr in die GKV lese, wo alle anderen Publikationen diese Grenze bei 55 Jahren sehen.
Vermutlich Verständnissache, mit 54 gehts jut, mit 55 (er schreibt auf Seite "Altersgrenze von 54 überschritten" == 55) nicht mehr.
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Ja, ich sehe es so wie ihr sagt: Krankenversicherung sollte etwas wertiges sein, denn davon profitiert man wenn man krank ist am meisten. Vor ein paar Jahren wurde mir von einem befreundeten Makler geraten unbedingt meinen Tarif beizubehalten (nein, bei dem habe ich nichts abgeschlossen in Punkto KV), weil er eben die optimalen Leistungen hat und so heute nicht mehr angeboten wird.
Wieso ich auf Basis- bzw. Standardtarif komme:
Meine gesamten Überlegungen gehen von einem Worst-Case Szenario aus. Es muss nciht immer so kommen wie man geplant hat und wenn ich zB überraschend mit 60 arbeitslos werden würde, dann gibt es keinen Weg in die GKV und den momentanen Tarif könnte ich mir dann nicht mehr leisten, bzw. mit ALG1 noch, aber ab ALG2 ist dann Schluss.
Einzige Möglichkeit ist doch dann Basis oder Standardtarif.
Vor solchen Überraschungen wäre ich mit einem Wechsel jetzt in die GKV sicherer.
Tatsächlich mag ich meine PKV und ein Teil meiner Ärzte sind auch Privatärzte. Deshalb ist der Verbleib in der PKV wahrscheinlich der bese Weg, wenn es im Notfall dann eben Möglichkeiten gibt.
Mit ALG 1 kommst du in die GKV. Bei ALG II bekommst einen Zuschuss in max. Höhe der Hälfte des Basistarifs, wird aber dann wirklich nicht reichen und du müsstest umstellen.
Da soll's doch tatsächlich PKV-Versicherte geben, die einen Großteil der Beitragsersparnisse intelligent investiert haben und von diesem Kapital die Beiträge bzw. einen Großteil der Beiträge stemmen...
Die sind natürlich vorbildlich
Und die sparen natürlich keine Beiträge, sondern legen ggf. anfängliche "Ersparnisse" im Vergleich zur GKV eben an, sind damit keine Beitragssparer im Sinne von Geld verkloppen
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Das ist ja aber nicht unveränderbar. Man kann sowohl die Definition als auch die Mittelherkunft ändern, beispielsweise wären Gebühren oder der Verweis auf den freien Versicherungsmarkt dafür möglich.
Wie gesagt, hier wäre ich für eine Änderung. Wer bestellt, sollte bezahlen, sprich: Beitragsmittel oder Herausnahme der Leistungen in die Zusatzversicherung.
So einfach ist das auch nicht, du musst einen bestimmten Leistungskatalog anbieten, sonst bist du keine Vollversicherung und deine Versicherten müssen in der GKV bleiben.
Nicht zwingend. Beispiel Fami: Würde man vom Staat eine Erstattung für die PKV der Kinder bekommen, wäre das Prinzip nicht durchbrochen und hätte trotzdem eine kostenlose Fami in der PKV.
Anders definieren kann man immer, ergibt dann nur nicht wirklich mehr Sinn für mich. Versicherungsfremde Leistungen sind eben genau Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind und damit durch Steuermittel zu finanzieren.
Wer bestellt denn bei der GKV? Die Leistungen sind doch zu 95 % vorgegeben und einheitlich, hier gibt es keine Wahlmöglichkeit (abgesehen von Abwahlmöglichkeiten durch Wahltarife). Im Endeffekt bist du für einen einen "GKV-Grundtarif" mit ausschließlich beitragsgedeckten Leistungen und freiwillige Zusatzversicherungen für alle versicherungsfremden und on-Top-Leistungen. Dabei haben alle Frauen und Kinder/Familien Pech, weil die für ihre "Zusatzversicherung" mal schön extra blechen dürfen, weil sie vor allem die nicht beitragsgedeckten Leistungen betreffen... Das kommt einer quasi-Leistungskürzung gleich. Der Profiteur der ganzen Sache: der steuerzahlende Single-Mann.Es gibt einiges an Spielraum was die Erfüllung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht angeht. Es ist nicht erforderlich, dass die Krankenversicherung im Leistungsumfang mit
dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Schau dir mal den § 193 Absatz 3 VVG an, was der vorgibt, nicht mal Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz (nur Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung und ne max. SB von 5.000 €/Kalenderjahr)...
Wenn du eine Erstattung der PKV-Beiträge für Kinder vorschlägst, so ginge das natürlich dann auch nur für Leistungen, die auch so in der GKV vorgesehen sind.
Ich finde das ganze nicht zielführend, diese beiden Systeme so aufrecht erhalten zu wollen und sogar noch zu vermischen, man kann die nicht gleich machen. Dann konsequent sein und die PKV-Voll abschaffen, fertig.
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Zum Thema Glaskugel:
Hat jemand schonmal mit dem § 41a Satz 1 VVG Erfahrungen gemacht (Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Zuschlags) und konnte diesen erfolgreich anwenden?
Dieser sagt folgendes:
„Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“
Ich persönlich nicht, aber andere: https://dejure.org/dienste/lex/VVG/41/1.html
Den § 41a VVG gibts übrigens nicht mehr > § 41 VVG
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Danke für Deine Antwort.
Nun, ich sehe es nicht als Schummeln, wenn man die gesetzlichen Regelungen nutzt.
Tatsächlich habe ich absolut keine Lust auf GKV.
Die Überlegungen kann ich aber nochmal kurz schildern.
Da ich mit meinem Gehalt seit 15 Jahren stagniere und tatsächlich real nur ganz knapp über der aktuellen JAEG liege (diese hätte ich wohl auch unterschritten, wenn 2022 wieder angepasst worden wäre) ergibt sich für mich eine ganz einfache Rechnung. Kurzes Zahlenbeispiel (o wie ich das alles verstehe):
60.000€ Brutto Jahresverdienst (ich bin über der BESONDEREN JAEG als langjährig Versicherter).
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Berechnung Wechsel in die GKV vor 55. Lebensjahr. Auswirkung auf Beiträge zum Renteneintritt:
- Gehalt: 5000€ (Brutto) 14,5% + 1,5% GKV = 800€ , Anteil Arbeitgeber: 400EUR; Eigenanteil: 400€
- Rente: 2000 € (Brutto, 95% davon steuerpflichtig) 14,5% + 1,5% GKV = 320€, Anteil Rentenkasse: 160€; Eigenanteil: 160€
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Verbleib in PKV (der durch die Rentenkasse übernommener Anteil berechnet sich am tatsächlichem Renten Brutto) mit Annahme in den PKV „Basistarif“ zu wechseln, der dem Höchstsatz der GKV entspricht (das nur als Annahmen, weil es ja der billigste Tarif in der PKV ist):
- Rente:2000€ (Brutto); Anteil an Krankenversicherung den die Rentenkasse übernimmt (1/2 von 14,5% +1,5% auf 2000€ Rente): 160€; PKV-Basistarif: 769€; verbleibender Eigenanteil: 609€
So habe ich das alles verstanden. Will heissen: Sobald ich in Rente gehe habe ich effektiv nur noch 40% meines Bruttolohns. Entsprechend sinkt der Beitrag zur GKV.
Verbleib in der PKV bedeutet minimal den Tarif des Standard/Basistarifes zahlen zu müssen. Der leistugsgleich zur GKV ist.
Also: selbe Leistung und bei der PKV 609€ - 160€ = 449€ mehr dafür zahlen.
Und ihr gebt mir sicherlich recht, dass bei 2000Eur zu versteurender Brutto Rente es einen gewaltigen Unterschied macht, ob man vom Netto dann 449€ mehr übrig hat oder nicht.
Wenn ich das gesamte System richtig verstehe, ist es eine mega Falle, wenn man nicht vor 55 in die GKV geht. Ich denke die Grenze für Menschen, für die es sinnvoll ist in der PKV zu bleiben besteht dort, wo nach Renteneintritt mit einer Rente zu rechnen ist, die dann noch immer ÜBER der JAEG liegt. Erst dann sind beide Systeme kostengleich.
Es sind mehrere Faktoren die zuschlagen: Rente ist ca 40% des Einkommens, Rente muss versteuert werden und mit Renteneintritt entfällt der hälftige Zuschuss zur Krankenkasse und wird reduziert auf eine fiktive Rechnung, basierend auf dem neuen "Einkommen" (Rente), ohne den Menschen dann noch die Chance zu geben etwas zu ändern.
Die Alternative ist dann im Alter komplett ohne Versicherung dazustehen (wie 60.000 Menschen in Deutschland) ohne eine Chance etwas zu ändern.
Ja, ich weiss: 10% Altersrückstelkung die für "Minderung der Prämienanstiege im Alter" genutzt werden. Aber das ist Augenwischerei.
Und was man auch im Auge behalten muss ohne es zu wissen: Wie wird sich die politische Lage weiter entwickeln und wie sehr leidet darunter das PKV System - will sagen, wie sehr explodieren dort politisch gewollt die Kosten.
"Schummelei" und "mogeln" hab ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Sehe es ja auch so, so lange es die gesetzlichen Regelungen erlauben, ist es das nicht, hat aber natürlich "Geschmäckle".
Wenn du absolut keine Lust auf GKV hast, bleib doch in der PKV. Als Sozialtarif gibt es ja nicht nur den Basistarif, der übrigens natürlich nicht der billigste PKV-Tarif ist, sondern einfach "nur" einen Höchstbeitrag hat, der nicht überschritten werden darf, sondern wie bereits angesprochen auch noch den Standardtarif für dich, bist ja schon lang im System...
Von "Falle" kann nicht die Rede sein, denn die PKV ist ausdrücklich kein Beitragssparmodell. Imo gehören nur Leute in die PKV, die das System verstehen, einen individuell angepassten KV-Schutz wünschen und sich die Beiträge dauerhaft leisten können, auch im Alter... Wenn allein die Motivation Beitragsparen lautet, gute Nacht.
Wenn du heute in der GKV oder PKV bist, dann kannst du übrigens nicht mehr ohne Anschlussversicherung dastehen, es gibt ne allgemeine Krankenversicherungspflicht und man kommt nur raus, wenn eine AV nachgewiesen wird...
Dass die Beitragsexplosion der PKV politisch gewollt sei, halte ich ebenfalls für eine sehr steile These...
Such dir mal einen Versicherungsberater (Honorarberater).
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Berechnung Wechsel in die GKV vor 55. Lebensjahr. Auswirkung auf Beiträge zum Renteneintritt:
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Mit so ner Anfrage machst dir hier aber keine Freunde, haha. Wird nicht gern gesehen, wenn ewig PKV-Versicherte durch "Schummelei" sich kurz vor Ende in die Solidargemeinschaft der GKV "mogeln" um dieser zu Last zu fallen, obwohl sie sich ihr ganzes Leben lang in diese nicht eingebracht haben
Um jedoch deine Frage zu beantworten: Schau zunächst mal in die "Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019" und dort unter Punkt "5. Ende der Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze" bzw. genauer "5.1 Minderung des Jahresarbeitsentgelts". Da heißt es u.a.:
ZitatDie Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt das Ende der Versicherungsfreiheit unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, und nicht erst mit dem Ende des Kalenderjahres; § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist im Falle des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht entsprechend anzuwenden. Eine Minderung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts auf einen Betrag gleich oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt dementsprechend zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers, sofern nicht andere Regelungen (z. B. die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V für Arbeitnehmer, die bei Erfüllung des Versicherungspflichttatbestandes das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und ohne ausreichende GKV-Vorversicherung sind) den Eintritt der Versicherungspflicht verhindern.
Die Versicherungspflicht tritt ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung (darf jedoch nicht nur von kurzer Dauer sein) ein. Ein vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt sich auf die Versicherungsfreiheit nicht aus, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:
- Kurzarbeit (Ausnahme: Bezug von Transferkurzarbeitergeld) und
- stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.
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Boah, was ist das denn für ein "Versicherungsvertreter"?!? Der sollte gleich mal seine Erlaubnis abgeben. Eine Vergreisung gibt es in der PKV nicht und auch keinen Generationenausgleich. Die Kosten werden anhand eines Versicherungskollektivs, einer Alterskohorte (Gleichaltrige) kalkuliert...
Ein Problem für einen PKV-Tarif kann dagegen eine Risikoentmischung oder eine zu kleine Menge an Versicherten sein. Eine Risikoentmischung kann entstehen, wenn etwa durch Tarifwechsel nur gesunde Versicherte einen bestimmten Tarif verlassen und überwiegend Kranke im Tarif verbleiben.
Wie hier ansonsten schon gesagt wurde, Leistungen vergleichen, wie sich die Beiträge zukünftig entwickeln werden, kann dir keiner sagen...
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Das sind doch aber versicherungsfremde Leistungen, die eben per Definition nicht durch Versicherungsbeiträge sondern durch Steuermittel finanziert werden müssen... Bei der Fami wird wie gesagt eben auch drüber gestritten und kontrovers diskutiert, also bei der für Erwachsene, diese Beitragsfreiheit abzuschaffen bspw. Da bin ich auch bei dir. Bei den anderen Leistungen nicht.
Die PKV funktioniert nunmal nach dem Äquivalenzprinzip. Das ist so. Die GKV jedoch nicht, daher müssen dort nicht-originäre Versicherungsleistungen korrekterweise eben durch Steuermittel und nicht durch Beitragsmittel ausgeglichen werden. In der PKV nicht, weil eben dort das Äquivalenzprinzip herrscht, kein Solidaritätsprinzip. Die Beiträge sind anders als in der GKV risikogerecht, abhängig von den tariflich vereinbarten Leistungen, auch wenn da nicht-originäre Versicherungsleistungen enthalten sein sollten. Es gibt ja keinen einheitlichen Leistungskatalog, jeder kann selbst entscheiden, welche Leistungen er haben möchte. Wenn man in die PKV jetzt Steuermittel für nicht-originäre Krankenversicherungsleistungen hineingibt, dann ist das eine Abkehr vom Äquivalenzprinzip, was die PKV ausmacht... Im Prinzip ginge man damit in Richtung Einheitsversicherung, weil in alle PKV-Tarife die selben versicherungsfremden Leistungen der GKV gegeben werden müssten. Diese wären nicht vertraglich zugesichert, auch eine Abkehr vom Prinzip, weil die gesetzlichen Leistungen nicht garantiert sind... Dann vermanscht man alles.