Beiträge von WFan

    Danke für euren Input.

    Ich werde dann jetzt einfach ab und an mal noch die Vergleichsportale checken bis Ende Dezember, aber denke da wird nichts mehr passieren, auch wenn anscheinend wieder mehr Versorger gelistet sind und die Preise (Anfang 20ct / kwH + Bonus, aber reicht noch nicht um mein Angebot "zu schlagen") gar nicht mal so weit weg liegen von meinem obigen Angebot aktuell.

    Hallo,


    am 31.12.2022 endet die Preisgarantie meines Gasvertrags. Nun habe ich vom Versorger folgendes Angebot ab dem 01.01.2023 mit einer neuen Preisgarantie bis 31.12.2023 erhalten:


    Arbeitspreis (inkl. MwSt): 17,59 ct./kwH

    Grundpreis: (inkl. MwSt): 69,30 € / Jahr, entspricht also 5,775 € pro Monat


    Mein Grundversorger in Berlin ist die GASAG, die zum 01.01.2023 eine Erhöhung des Grundversorgungstarifs bereits angekündigt hat:


    Arbeitspreis (inkl. MwSt): 20,12 ct./kwH (bis 31.12.2022: 10,50 ct)

    Grundpreis: (inkl. MwSt): 102,72 € / Jahr, 8,56 € pro Monat


    Blickt man auf die nackten Zahlen, ist das neue Angebot meines aktuellen Versorgers natürlich erstmal das günstigere. Die Frage ist jedoch, inwiefern 2023 vllt. aber die Gaspreise mal wieder fallen und dementsprechend die Grundversorgung wieder günstiger wird?!? Ist das realistisch? In 2023 unter die 12 ct für die Gaspreisbremse in der Grundversorgung zu kommen, ist wohl ausgeschlossen?!?

    Verstehe ich leider nicht so ganz. Wenn eine zulässige versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ausgeübt wird, wird sie natürlich Pflichtmitglied und zahlt entsprechend des Arbeitsentgelts die Beiträge für die Dauer dieser Teilzeitbeschäftigung. Relativ logisch. :/


    Ah achso, jetzt glaub ich es verstanden zu haben: Es geht darum, wenn vor der Elternzeit die Beschäftigung so reduziert wird um eine Versicherungspflicht auszulösen mit der man dann in die Elternzeit geht, richtig? Dazu mal in die "Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019" und dort unter Punkt "5. Ende der Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze" bzw. genauer "5.1 Minderung des Jahresarbeitsentgelts" schauen. Da heißt es u.a.:


    Zitat

    Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt das Ende der Versicherungsfreiheit unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, und nicht erst mit dem Ende des Kalenderjahres; § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist im Falle des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht entsprechend anzuwenden. Eine Minderung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts auf einen Betrag gleich oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt dementsprechend zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers, sofern nicht andere Regelungen (z. B. die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V für Arbeitnehmer, die bei Erfüllung des Versicherungspflichttatbestandes das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und ohne ausreichende GKV-Vorversicherung sind) den Eintritt der Versicherungspflicht verhindern.

    Die Versicherungspflicht tritt ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung (darf jedoch nicht nur von kurzer Dauer sein) ein. Ein vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt sich auf die Versicherungsfreiheit nicht aus, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:

    • Kurzarbeit (Ausnahme: Bezug von Transferkurzarbeitergeld) und
    • stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.

    Ich habe nur versucht eine Deutung vorzunehmen, was derruediger meinte. Mir hat man nichts verkauft und ich will hier auch ausdrücklich keine Personengruppe pauschal verunglimpfen (ich sage ausdrücklich "auch", "manche" Vermittler bei meiner Deutung), finde die Unterstellung daneben.

    Ich finde ehrlich gesagt Vermittler viel gefährlicher, die aufgrund mangelnder Fachkenntnisse leistungsschwache Tarife "verkaufen", weil sich damit viel einfacher Geld verdienen lässt.

    Zustimmung.:thumbup:

    Ich denke es ist klar, was derruediger sagen wollte, dass es auch Vermittler gibt, die vor allem leistungsstarke Tarife aufgrund der hohen MBs und damit Provis verkaufen wollen und der Kunde darüber nicht (ausreichend) aufgeklärt wird, was er da eigentlich in Konsequenz kauft. Es ging nicht um Kritik an der PKV an sich oder ein Fehlverständnis an der PKV, sondern um Kritik gegenüber manchen Vermittlern. Pauschal, zugespitzt.

    Zitat

    >> Das sehe ich anders. Womit werden denn die größten Einsparungen gemacht? Das dürften die Rabattverträge sein. Und eine einzige GKV dürfte eine Verhandlungsmacht haben, von der Microsoft träumen wird.

    Es ging doch um die Einsparungen durch Zusammenlegung der Kassen zu einer großen, wie von dir vorgeschlagen, wo ich doch skeptisch bin, dass dies unterm Strich auf Sicht zu einem Gewinn führt. Und das wären in meinem Durchblicken dann eben vor allem Einsparungen aufgrund des aktuellen Aufrechterhaltens von Parallelstrukturen in den Kassen, die man dann nicht mehr braucht, Vorstände, Systeme, Personal, ... Jedoch gibt es dann bspw. keinen Grund mehr, die allgemeinen Kosten möglichst gering zu halten (bspw. Verwaltungsausgaben zu sparen, zu digitalisieren, innovativer, "produktiver" zu werden), weil ja nicht mehr um Versicherte gebuhlt werden muss. Es gibt dann keinen Wettbewerb mehr. Mittel- und langfristig bin ich daher skeptisch, vielleicht wäre eine drastischere Reduzierung erstmal ein Anfang. Hier lohnt denke ein Blick ins Ausland, die Erfahrungen in diesem Prozess mitbringen.

    Zitat

    >> Klar. Und die kompletten Beiträge selbst zahlen, weil es keine AG-Anteile gibt. Dafür könnte ich 20 Kinder in die Welt setzen. (mal davon abgesehen, dass meine Kinder bei der Ehefrau GKV-versichert sind.

    Einige Bundesländer bieten Zuschüsse. Die richtige Kritik ist hier meiner Meinung nach, dies für alle Länder verpflichtend zu machen. Weiterhin sind es ja einkommensabhängige Beiträge, somit wird keiner überfordert. Ansonsten wird es von Selbständigen bspw. ja auch erwartet. Und bekannt ist schon, wie hoch PKV-Beiträge für Kinder so in etwa sind (ohne Beihilfe), 20 Kinder kosten dort ein Vielfaches des GKV-Höchstbetrages für eine Person...

    Zitat

    Und an "Augen auf bei der Berufswahl" werde ich im Rentenalter erinnern ;)

    Möglich, abgerechnet wird bekanntermaßen am Schluss ^^ Aber wer weiß, wie lange man sich die üppigen Beamtenpensionen überhaupt noch leisten kann oder das System umstellt.

    Zitat

    >> Von Kindern habe ich ja aber auch nichts geschrieben...

    Dann sterben wir eben aus ;)

    Zitat

    >> Ich weiß, mittlerweile sind ja sogar die tollen "Wir zahlen, wenn du praktisch pleite bist"-Vereine ala Artabana zugelassen. Können wir uns vielleicht aber einfach drauf einigen, nicht die Extreme zu betrachten wie irgendwelche Billig-Ramschtarife, sondern den Durchschnitt nehmen? Und der ist nunmal nicht unter GKV-Niveau, und zum Großteil dafür deutlich billiger.

    Wir können uns darauf einigen, dass ein Vergleich der Systeme schwer bzw. analytisch nicht machbar ist. Die Unterschiede zwischen PKV und GKV sind halt gewaltig, eben systemisch.


    Was heißt schon bspw. billiger, man kann ja nicht mal Beiträge vergleichen. Du kannst die einheitlichen GKV-Leistungen für 0 € Beitrag im Monat bekommen, für knapp 150 € (bspw. als freiwilliges Mitglied mit Mindestbemessungsgrundlage) oder eben 706,28 € (Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag). Die selben Leistungen. Dann kannst du diese gesetzlichen Leistungen in der PKV (einkommensUNabhängig) eben für auch an die 706,28 € bekommen (Basistarif).


    Einen Normaltarif in der PKV zu finden, der sämtliche (also wirklich alle) Leistungen der GKV beeinhaltet und günstiger ist, puh, gibts vielleicht irgendwo bis zu nem bestimmten (Einstiegs-)Alter mal was, aber auf breiter Front, no. Gab ja mal ne Studie vor einigen Jahren von PremiumCircle (Versicherungsmakler wird der Name PremiumCircle was sagen), die versucht haben GKV und PKV-Leistungen zu vergleichen. Da kam raus, dass private Krankenversicherungen selbst in teuren Premiumtarifen nicht selten weniger Leistungen bieten als die GKV / Krankenkassen, vor allem bei Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur, der häuslichen Krankenpflege und Palliativversorgung, der Psychotherapie, Transporte, Prävention und Familienplanung (nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe, Sozialpädiatrie, Kindernachversicherung)... Mehr Infos: https://www.versicherungsbote.…che-nicht-zukunftsfaehig/ Ein Zitat daraus:


    Zitat

    Das Ergebnis zeigt eine Spreizung im Leistungsgefüge der jeweils leistungsstärksten Tarife aller 32 PKV-Versicherer von über 200 Prozent. Von 103 definierten Mindestleistungskriterien, also den Mindeststandards eines Krankenversicherungsschutzes, hat die GKV additiv 100 Leistungskriterien erfüllt, der leistungsstärkste PKV-Tarif 99, der leistungsschwächste 32.

    In den Vertragsbedingungen der PKV-Tarife fehlen – trotz teilweise vorhandener Mehrleistungen gegenüber der GKV – auch grundsätzliche Leistungen, die die GKV bereithält und die man zu recht bei Krankheit von einer Krankenversicherung generell erwarten darf.

    Zitat

    Wird aber nicht passieren, eine Bürgerversicherung ist nicht mehrheitsfähig.

    Da fehlt ein "noch" vor dem nicht oder "aktuell" / "momentan". 8)

    Kleine Anmerkung: Einen PKV Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog als "Luxustarif" zu bezeichen ist ein Indiz für "wenn man die PKV so gar nicht versteht". :)

    derruediger, von dem die Aussage stammt, hat zwar "offener Heilmittelkatalog" (und nicht Hilfsmittelkatalog) geschrieben und ich hab es nicht als Gleichsetzung verstanden, es war Bestandteil einer Aufzählung und Zuspitzung. Was von ihm gemeint ist, ist denke klar.

    Relevant ist das zum Zeitpunkt der Beurteilung regelmäßige monatliche Gesamteinkommen, also die aktuellen Verhältnisse, inkl. Prognose bzw. Schätzung der mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Einkünfte, z.B. aufgrund vertraglicher Vereinbarung (vorausschauende Betrachtungsweise). Was vor der Geburt die letzten 12 Monate war ist egal.


    Ihr könnt das Kind auch freiwillig gesetzlich krankenversichern und wenn dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht mehr ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt oder wenn es das tut, jedoch deine Frau ein höheres Gesamteinkommen hat, funktioniert die Fami. :thumbup:

    Die Vermittler werben doch immer mit den Luxustarifen, die Weltgeltung, offener Heilmittelkatalog und unbegrenzte Psychotherapie beinhalten. Bringt eben am meisten Provision. Wenn der Kunde darauf hereinfällt, hat er später den Schlamassel.


    Obwohl man die Leistungen bisher nicht gebraucht hat, hat man diese bezahlt. Das ist sehr ärgerlich und zeigt mal wieder, dass ein Luxustarif die falsche Strategie für die meisten Vollversicherten in der PKV ist.

    Wohl wahr, manch einer macht sich da auch zwecks Haftung nen schlanken Fuß mit der Empfehlung. Wobei die Provision sich natürlich nicht nach einem Luxustarif an sich, sondern an dem hohen Beitrag orientiert und wie viele MBs der Versicherer locker macht...

    Ich wollte nur sagen, in der GKV ist nichts zu bestellen aktuell, die Leistungen sind für alle gleich. Das willst du ändern, insbesondere die Geschlechter-Risiken beim jeweiligen Geschlecht abladen. Halte ich für hochgradig ungerecht und unsolidarisch. Man kann über die Schaffung einer Einheitsversicherung (eine gesetzliche Kasse) sicherlich diskutieren (es werden übrigens ja jetzt schon von Jahr zu Jahr weniger, klar in sehr kleinen Schritten), aber ob so gar kein Wettbewerb von Kassen gut ist, hmm, bin ich sehr skeptisch, ob das vermeintliche Einsparpotenzial dann nicht schnell weg ist.


    Beamte können auch in die GKV und damit für das Kind die kostenlose Fami nutzen, gibt keine PKV-Pflicht, du kannst in der GKV verbleiben... Ansonsten Augen auf bei der Berufswahl ?(


    Die steuerzahlende Single-Frau mit Kind profitiert natürlich nicht bei einem Modell, das versicherungsfremde Leistungen nicht durch Steuermittel ausgleicht und als Zusatzversicherung auslagert (weil das eben vorrangig Leistungen für sie sind^)...


    Was sind denn die genauen Mindestleistungen eines Tarifs, der der Krankenversicherungspflicht genügt, wo stehen die im Detail? ;) Es gibt sehr große Spielräume, frag mal einen Versicherungsberater oder Versicherungsmakler mit gesamten Marktüberblick was für eine Schere es bei den PKV-Tarifen allein in Deutschland gibt. Von deutlich unter GKV-Niveau bis zur Quasi-Rundum-Versorgung. Du kannst ja sogar im Ausland einen Tarif abschließen... Die PPV ist die private Pflegepflichtversicherung und natürlich eben Pflicht wenn man ne PKV hat, die die Versicherungspflicht erfüllt. Das ist also keine Mindestanforderung an die Krankenversicherung, sondern ein eigener "Versicherungszweig". :rolleyes:


    "Einfach eine Wechselmöglichkeit anbieten. Dann wirst du sehen, welches System die meisten Menschen wollen. Und das dürfte nicht die GKV sein."


    Halte ich voll gegen und appelliere an die Aufgeklärtheit der Menschen. Wird übrigens spannend zu sehen sein, wenn eine Bürgerversicherung eingeführt werden sollte und die bis dato PKV-Versicherten eine Wechseloption in die GKV bekommen, die sie wahrnehmen können oder eben auf Lebenszeit in der PKV verbleiben müssen, wie viele sich wofür entscheiden werden...

    Dann musst du wohl in der PKV bleiben, wenn dir das GKV-Niveau nicht reicht und hoffen, dass du nicht in einen Sozialtarif umstellen musst. Man muss sich aber eben auch vorher Gedanken machen, ob man sich dauerhaft das mehr an Leistungen in der PKV leisten kann... Mehrleistungen kosten halt, ganz logisch.


    Nee, mit 55 kommst bei ALG 1-Bezug natürlich auch nicht mehr in die GKV in deinem Fall, so wie er jetzt ist. Schau dir btw aber mal den Versicherungsfreiheit auslösenden § 6 Abs. 3a SGB V genauer an. Dort heißt es:


    Zitat

    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

    Hat man natürlich noch einen gewissen Gestaltungsspielraum, wenn man jetzt bspw. vor 55 versicherungspflichtig werden würde, danach wieder frei und in die PKV zurück (z.B. über das Rückkehrrecht in den alten Tarif zu gleichen Bedingungen ohne Risikoprüfung nach § 5 Abs. 9 SGB V), könnte man auch nach 55 zurück in die GKV über eine Versicherungspflicht die nicht später als 5 Jahre eintritt...

    Danke, schau ich mir an. Bin jetzt nur etwas verwundert, dass ich bei Herrn Beyersdorffer etwas von einer Altersgrenze bis 54 Jahre zur Rückkehr in die GKV lese, wo alle anderen Publikationen diese Grenze bei 55 Jahren sehen.

    Vermutlich Verständnissache, mit 54 gehts jut, mit 55 (er schreibt auf Seite "Altersgrenze von 54 überschritten" == 55) nicht mehr. ;)

    Mit ALG 1 kommst du in die GKV. Bei ALG II bekommst einen Zuschuss in max. Höhe der Hälfte des Basistarifs, wird aber dann wirklich nicht reichen und du müsstest umstellen.

    Da soll's doch tatsächlich PKV-Versicherte geben, die einen Großteil der Beitragsersparnisse intelligent investiert haben und von diesem Kapital die Beiträge bzw. einen Großteil der Beiträge stemmen...

    Die sind natürlich vorbildlich 8) Und die sparen natürlich keine Beiträge, sondern legen ggf. anfängliche "Ersparnisse" im Vergleich zur GKV eben an, sind damit keine Beitragssparer im Sinne von Geld verkloppen :thumbup:

    Anders definieren kann man immer, ergibt dann nur nicht wirklich mehr Sinn für mich. Versicherungsfremde Leistungen sind eben genau Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind und damit durch Steuermittel zu finanzieren.

    Wer bestellt denn bei der GKV? Die Leistungen sind doch zu 95 % vorgegeben und einheitlich, hier gibt es keine Wahlmöglichkeit (abgesehen von Abwahlmöglichkeiten durch Wahltarife). Im Endeffekt bist du für einen einen "GKV-Grundtarif" mit ausschließlich beitragsgedeckten Leistungen und freiwillige Zusatzversicherungen für alle versicherungsfremden und on-Top-Leistungen. Dabei haben alle Frauen und Kinder/Familien Pech, weil die für ihre "Zusatzversicherung" mal schön extra blechen dürfen, weil sie vor allem die nicht beitragsgedeckten Leistungen betreffen... Das kommt einer quasi-Leistungskürzung gleich. Der Profiteur der ganzen Sache: der steuerzahlende Single-Mann.


    Es gibt einiges an Spielraum was die Erfüllung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht angeht. Es ist nicht erforderlich, dass die Krankenversicherung im Leistungsumfang mit

    dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Schau dir mal den § 193 Absatz 3 VVG an, was der vorgibt, nicht mal Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz (nur Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung und ne max. SB von 5.000 €/Kalenderjahr)...


    Wenn du eine Erstattung der PKV-Beiträge für Kinder vorschlägst, so ginge das natürlich dann auch nur für Leistungen, die auch so in der GKV vorgesehen sind.


    Ich finde das ganze nicht zielführend, diese beiden Systeme so aufrecht erhalten zu wollen und sogar noch zu vermischen, man kann die nicht gleich machen. Dann konsequent sein und die PKV-Voll abschaffen, fertig.

    Zum Thema Glaskugel:

    Hat jemand schonmal mit dem § 41a Satz 1 VVG Erfahrungen gemacht (Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Zuschlags) und konnte diesen erfolgreich anwenden?

    Dieser sagt folgendes:

    „Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“

    Ich persönlich nicht, aber andere: https://dejure.org/dienste/lex/VVG/41/1.html


    Den § 41a VVG gibts übrigens nicht mehr > § 41 VVG

    "Schummelei" und "mogeln" hab ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Sehe es ja auch so, so lange es die gesetzlichen Regelungen erlauben, ist es das nicht, hat aber natürlich "Geschmäckle".


    Wenn du absolut keine Lust auf GKV hast, bleib doch in der PKV. Als Sozialtarif gibt es ja nicht nur den Basistarif, der übrigens natürlich nicht der billigste PKV-Tarif ist, sondern einfach "nur" einen Höchstbeitrag hat, der nicht überschritten werden darf, sondern wie bereits angesprochen auch noch den Standardtarif für dich, bist ja schon lang im System...


    Von "Falle" kann nicht die Rede sein, denn die PKV ist ausdrücklich kein Beitragssparmodell. Imo gehören nur Leute in die PKV, die das System verstehen, einen individuell angepassten KV-Schutz wünschen und sich die Beiträge dauerhaft leisten können, auch im Alter... Wenn allein die Motivation Beitragsparen lautet, gute Nacht.


    Wenn du heute in der GKV oder PKV bist, dann kannst du übrigens nicht mehr ohne Anschlussversicherung dastehen, es gibt ne allgemeine Krankenversicherungspflicht und man kommt nur raus, wenn eine AV nachgewiesen wird...


    Dass die Beitragsexplosion der PKV politisch gewollt sei, halte ich ebenfalls für eine sehr steile These...


    Such dir mal einen Versicherungsberater (Honorarberater).

    Mit so ner Anfrage machst dir hier aber keine Freunde, haha. Wird nicht gern gesehen, wenn ewig PKV-Versicherte durch "Schummelei" sich kurz vor Ende in die Solidargemeinschaft der GKV "mogeln" um dieser zu Last zu fallen, obwohl sie sich ihr ganzes Leben lang in diese nicht eingebracht haben ^^


    Um jedoch deine Frage zu beantworten: Schau zunächst mal in die "Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019" und dort unter Punkt "5. Ende der Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze" bzw. genauer "5.1 Minderung des Jahresarbeitsentgelts". Da heißt es u.a.:


    Zitat

    Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt das Ende der Versicherungsfreiheit unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, und nicht erst mit dem Ende des Kalenderjahres; § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist im Falle des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht entsprechend anzuwenden. Eine Minderung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts auf einen Betrag gleich oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt dementsprechend zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers, sofern nicht andere Regelungen (z. B. die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V für Arbeitnehmer, die bei Erfüllung des Versicherungspflichttatbestandes das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und ohne ausreichende GKV-Vorversicherung sind) den Eintritt der Versicherungspflicht verhindern.

    Die Versicherungspflicht tritt ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung (darf jedoch nicht nur von kurzer Dauer sein) ein. Ein vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt sich auf die Versicherungsfreiheit nicht aus, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:

    • Kurzarbeit (Ausnahme: Bezug von Transferkurzarbeitergeld) und
    • stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.

    Boah, was ist das denn für ein "Versicherungsvertreter"?!? Der sollte gleich mal seine Erlaubnis abgeben. Eine Vergreisung gibt es in der PKV nicht und auch keinen Generationenausgleich. Die Kosten werden anhand eines Versicherungskollektivs, einer Alterskohorte (Gleichaltrige) kalkuliert...


    Ein Problem für einen PKV-Tarif kann dagegen eine Risikoentmischung oder eine zu kleine Menge an Versicherten sein. Eine Risikoentmischung kann entstehen, wenn etwa durch Tarifwechsel nur gesunde Versicherte einen bestimmten Tarif verlassen und überwiegend Kranke im Tarif verbleiben.


    Wie hier ansonsten schon gesagt wurde, Leistungen vergleichen, wie sich die Beiträge zukünftig entwickeln werden, kann dir keiner sagen...

    Das sind doch aber versicherungsfremde Leistungen, die eben per Definition nicht durch Versicherungsbeiträge sondern durch Steuermittel finanziert werden müssen... Bei der Fami wird wie gesagt eben auch drüber gestritten und kontrovers diskutiert, also bei der für Erwachsene, diese Beitragsfreiheit abzuschaffen bspw. Da bin ich auch bei dir. Bei den anderen Leistungen nicht.


    Die PKV funktioniert nunmal nach dem Äquivalenzprinzip. Das ist so. Die GKV jedoch nicht, daher müssen dort nicht-originäre Versicherungsleistungen korrekterweise eben durch Steuermittel und nicht durch Beitragsmittel ausgeglichen werden. In der PKV nicht, weil eben dort das Äquivalenzprinzip herrscht, kein Solidaritätsprinzip. Die Beiträge sind anders als in der GKV risikogerecht, abhängig von den tariflich vereinbarten Leistungen, auch wenn da nicht-originäre Versicherungsleistungen enthalten sein sollten. Es gibt ja keinen einheitlichen Leistungskatalog, jeder kann selbst entscheiden, welche Leistungen er haben möchte. Wenn man in die PKV jetzt Steuermittel für nicht-originäre Krankenversicherungsleistungen hineingibt, dann ist das eine Abkehr vom Äquivalenzprinzip, was die PKV ausmacht... Im Prinzip ginge man damit in Richtung Einheitsversicherung, weil in alle PKV-Tarife die selben versicherungsfremden Leistungen der GKV gegeben werden müssten. Diese wären nicht vertraglich zugesichert, auch eine Abkehr vom Prinzip, weil die gesetzlichen Leistungen nicht garantiert sind... Dann vermanscht man alles.