Beiträge von WFan

    Sprich du bist für drastische Leistungskürzungen, u.a. beitragsfreie Versicherung weg, Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung weg, Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Leistungen zur künstlichen Befruchtung, das Mutterschaftsgeld und Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes, Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, und und und, all das sollte man streichen?!?!?! Krass.


    Mit privat abgesichert meinst du eine Umwandlung in Zusatzleistungen, die man freiwillig gegen Beitrag versichern kann? Finde ich nicht richtig, denn wenn man sagt, das ist familienpolitisch bzw. gesamtgesellschaftlich gewollt, dann muss es auch durch alle finanziert werden.


    Bei der kostenlosen Familienversicherung (vor allem von Kindern) wird übrigens gestritten, ob es sich dabei wirklich um versicherungsfremde Leistungen handelt oder nicht eher doch "normale" Versicherungsleistungen, auch wenn von den Personen keine Beiträge gezahlt werden.

    Dann müsste aber auch "Waffengleichheit" herrschen - beispielsweise die Steuerfinanzierung der kostenfreien Familienversicherung, zu der gut verdienende PKV-Verdienende ihren Teil beitragen, müsste dann entweder weg oder für alle gelten...

    Na ja, im Jahr 2021 belief sich der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds der GKV auf insgesamt rund 19,5 Milliarden Euro. In diesem Jahr 2022 sind es 28,5 Milliarden Euro. Die Sache ist nur, eigentlich ist das noch zu wenig für die ganzen versicherungsfremden Leistungen in der GKV. Diese Steuergelder sind in der Sache also korrekt (können also nicht gestrichen werden), nur hier in der Höhe sogar noch zu gering. Wie hoch sind denn die versicherungsfremden Leistungen der PKV? ;) Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es dort systembedingt nicht, da Äquivalenzprinzip.

    die Diskussion ist alleine deshalb müßig, weil es für die Abschaffung der PKV aktuell keine politischen Mehrheiten gibt

    Yes. Das war auch kein Diskussionsbeitrag meinerseits, sondern einfach meine Replik zum hier geäußerten Wunsch anderer, absofort solle keiner die PKV jemals wieder verlassen dürfen. Und damit bleibts erstmal wie bisher. Irgendwann wird die Bürgerversicherung kommen (müssen), bin ich von überzeugt.

    Ja, es wäre eine Abkehr vom Äquivalenzprinzip und die Kosten wären extrem höher innerhalb der PKV für alle Versicherten, jedoch auch vor allem für den Steuerzahler, da dann vielmehr hilfebedürftig werden würden und das Jobcenter ja dann Zuschüsse zur PKV zahlen muss. Deswegen, für mich wäre das das Ende der PKV. Habe zudem meine Zweifel, ob das verfassungskonform wäre. Die Diskussion ist für mich aber auch müßig, warum soll dieses System weiter irgendwie am Leben gehalten werden?!? Schaffen wir die PKV-Vollversicherung einfach ab.


    Bei einem Wechsel PKV > GKV (ohne Zusatzversicherung) verbleiben die Alterungsrückstellungen beim PKV-Unternehmen bzw. dem Versicherten-Kollektiv. Eine Portabilität in den Gesundheitsfonds oder Auszahlung an den Versicherten findet nicht statt.

    Ja, dann gilt natürlich die besondere Bindungsfrist des Wahltarifs. Um welchen Wahltarif (wird ja eigentlich ein Selbstbehalt-Wahltarif sein?) und welche Krankenkasse geht es denn? Wie hast du deine Wahlerklärung abgegeben? Gab es was von der Krankenkasse, was du unterschrieben hast? Rechtlich ist da alles sauber, das SGB V verpflichtet die Krankenkassen sogar dazu, bestimmte Wahltarife anzubieten...


    Nein, du hast länger Zeit zu wechseln. Wenn die Versicherungspflicht am 31.12.2022 endet, hast du nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V drei Monate Zeit, da du den Beitritt zur neuen Krankenkasse nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V anzeigst.


    Zusatzbeitragsatzerhöhung kann sein, muss aber nicht. Hängt natürlich von vielen Faktoren ab, vor allem auch von der Höhe des Bundeszuschusses...


    Zur Festsetzung der JAEG: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen. Die veränderten Beträge werden nur für das Kalenderjahr, für das die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt wird, auf das nächsthöhere Vielfache von 450 aufgerundet. Die Bundesregierung setzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Rechtsverordnung nach § 160 SGB VI fest.

    Besteht für den Arbeitnehmer zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese – im Falle der Entgelterhöhung – mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V).


    In deinem Fall endet die Pflichtmitgliedschaft frühestens am 31.12.2022 - jedoch eben nur, wenn du auch über der dann 2023 gültigen JAEG liegst.


    Wie lang bist du denn schon Mitglied in deiner Krankenkasse? Mind. 12 Monate? Dann mach doch einfach so den Wechsel mit Kündigungsfrist.

    Die Kassenärztliche Vereinigung ist m.E. nicht zuständig.

    Doch ist sie. § 75 Abs. 3a SGB V:

    Zitat

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben auch die ärztliche Versorgung der in den brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 403 und nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 404 sowie dem brancheneinheitlichen Basistarif nach § 152 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und dem Notlagentarif nach § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes Versicherten mit den in diesen Tarifen versicherten ärztlichen Leistungen sicherzustellen.

    @toto88

    Schade, dass du auf den ersten Teil meines ersten Kommentars hier nicht eingegangen bist, wie es denn überhaupt dazu gekommen ist, dass der Basistarif her musste.

    Aber dafür erhalte ich als Privatpatient doch die Rechnung und kann diese prüfen, ob die darauf abgerechneten Leistungen erbracht wurden?!? Wenn nicht, reklamieren, fertig. Das mache ich regelmäßig und da gabs noch nie Probleme. Wenn der Arzt was anders sieht, soll er klagen, gibts nen Rechtsstreit, und ein Gericht entscheidet, fertig. Vielmehr sehe ich hier die Gefahr für Abrechnungsbetrag mit den gesetzlichen Kassen, wo der Patient erstmal keine automatische Einsicht hat. Daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht das Problem. Finde diese generelle Unterstellung daneben.

    Die Gier der meisten Ärzte ist doch allgemein bekannt! Ein Basistarif paßt da nicht in ihr Beuteschema, weshalb sie bewußt überhöht abrechnen und der Patient auf der Differenz sitzen bleibt. Der Patient kann sich aber auch wehren, indem er nur den Anteil der Rechnung bezahlt, der dem Tarif entspricht! Der Arzt wird die Differenz nicht einklagen, weil er damit bei Gericht scheitern wird und zudem seine betrügerische Gier damit auch noch öffentlich wird; welch eine Schande daraus entsteht für die angeblichen "Götter in weiß!"

    Sorry, aber weiß ein Quatsch. Wenn der Arzt eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß GOÄ ausstellt, dann ist das nicht gierig, sondern vollkommen rechtens. Die Rechnung ist vom Patienten auch komplett zu bezahlen, schließlich hat der Arzt die Leistung erbracht und zwischen Arzt <> Patient besteht ein Behandlungsvertrag. Was kann der Arzt dafür, wenn der PKV-Patient einen PKV-Tarif mit "Leistungslücken" abgeschlossen hat?!? Natürlich wird der Arzt da klagen und Recht behalten, wenn die Rechnung nicht komplett bezahlt wird. Beim Basistarif gibt es oben bereits zitierte Besonderheiten und besondere Aufklärungspflichten, die jedoch zu beachten sind. Wenn diese eingehalten werden, ist aber alles iO aus rechtlicher Sicht... Anders sieht es natürlich aus, wenn vom Arzt Leistungen abgerechnet, aber nicht erbracht wurden...

    Ich meinte es so, dass wenn der PKV-Versicherte irgendwann seine Beiträge nicht mehr leisten kann, dass er dann von SEINER PKV-Gemeinschaft aufgefangen werden muss. Sprich alle anderen PKV-Versicherten bzw. die Konzerne müssen dann dafür sorgen, dass der 'gescheiterte' PKV'ler zumindest den Basistarif erhält/bezahlt bekommt.

    Es wäre den GKV-Versicherten gegenüber nur fair, wenn die 'Leistungsträger der Gesellschaft' im Falle eines Scheiterns auch Ihresgleichen mit 'durchschleppen' würden.

    Ich glaube nicht, dass das darstellbar / kalkulierbar ist und halt einfach dem PKV-Systemprinzip (Äquivalenzprinzip) widerspricht. Es gibt ja bspw. auch keine beitragsfreie Versicherung (Familienversicherung) im PKV-System, jede Person muss einen risikogerechten Beitrag zahlen. Das ist nunmal das Prinzip, es gibt keine Einkommensabhängigkeit. Ich seh nicht, wie das funktionieren soll. Und wie gesagt ist der Basistarif ob seiner Probleme (Erstattungssätze) keine Lösung in derzeitiger Ausgestalt und eigentlich niemanden die ganze Odysee zumutbar. Der hat GKV-Leistungsniveau und die Beiträge liegen quasi für alle dort Versicherten rund um den GKV-Höchstbeitrag, das ist doch eigentlich Wahnsinn (aber eigentlich auch logisch, wenn man darin alle schlechten Risiken ablädt...). Der für mich einfach beste Weg ist die Abschaffung der privaten Krankheitskostenvollversicherung und über kurz oder lang wird das auch kommen.

    Und wie gehts den Menschen (im Gesundheitssystem und die es brauchen) da allgemein so? Haben die es besser als wir in DE? Tauschen würde ich nicht wollen.


    Sicherlich kann man aber bei den PCR-Kosten in Deutschland was machen, die übrigens nach GOÄ (Regelhöchstsatz) 147 Euro für die Labordiagnostik + 27 Euro zuzüglich Hygienepauschale (bis 31. März 2022) in Höhe von 4,02 Euro für die Abstrichentnahme betragen. Denke da ist sicherlich "etwas Spielraum" :/

    Du bist also der Meinung, dass es ohne GKV gar keine PKV geben könnte, oder wie soll ich das verstehen? :/

    Nee. Wenn es zwei Systeme nebeneinander gibt, die GKV und PKV, wer geht dann noch, wenn er über wirklich alles aufgeklärt wurde, aus der GKV in die PKV, wenn er wüsste, dass er niemals mehr zurückkommen kann, unter keinen Umständen (selbst dann nicht, wenn er seinen Job verliert, ALG I bezieht, aus irgendeinem Grund kürzer treten muss, usw.)? Rational nur Menschen, die bereits ausgesorgt haben.

    Na ja, als "Gesund" würde ich mich - unabhängig vom Gehalt - dann bezeichnen, wenn ich weniger aus der Kasse in Anspruch nehme, als ich reinstecke. Im Status "Krank" ist das eher umgekehrt.


    Im Fall "Gesund" finanziere ich das System, im Fall "Krank" profitiere ich davon. Das trifft doch sowohl für den Reichen wie auch für den Armen zu, oder?


    Natürlich kann der Reiche nach meiner Definition mehr Behandlung in Anspruch nehmen als der Arme, bevor der Status kippt... :saint:

    Ich hab gesund und krank wirklich rein auf den Gesundheitszustand bezogen und die beiden Extreme ;) Wenn du mehr einzahlst als du der Kasse kostest, bist du aus Kassensicht einfach ein gutes Mitglied 8o

    In keinem System sind die Beiträge stabil. Die PKV schickt dir immer schön eine Rechnung wenn die Beiträge erhöht werden. In der GKV erhöhen die sich automatisch mit deinem Gehalt mit ohne Benachrichtigung. Und für Leute im oberen GKV Gehaltsbereich steigt jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze, auch ohne Benachrichtigung.

    Richtig, hab auch nichts gegenteiliges behauptet ;) Jedoch sind die Beiträge in der GKV stabiler, sofern sich dein Verdienst nicht ändert oder die sie sinken sogar, wenn du weniger verdienst. In der PKV gibts nur eine Richtung, nach oben ;) Kann jeder für sich beurteilen, was er besser findet.

    Mir geht es um "einmal PKV, immer PKV". Dieses Prinzip ist massiv aufgeweicht worden und belastet die GKV, weil PKV Mitglieder in jungen Jahren Beiträge sparen, um dann im Alter, wenn die Kosten steigen, die GKV zu belasten. Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.

    Wenn man das macht, ist das das Ende der PKV. Wer ist dann noch so wahnsinnig und versichert sich privat ohne eine systembedingte beitragsfreie Familienversicherung und einkommensunabhängige Beiträge? Daher: pro Abschaffung private Krankheitskostenvollversicherung. Gerechter geht es nicht.

    Ich denke, dass 90% Egoisten sind. Von mir aus sollen Sozialhilfeempfänger ein Rückkehrrecht bekommen. Für alle anderen gibt es den Basistarif in der PKV. Das passt schon.

    Wow. Der Basistarif, bei dem selbst langjährige Versicherte beinahe den Höchstbeitrag von 770 Euro bezahlen (ohne Pflegepflicht) und wo du keine Ärzte findest, die dich anhand der vorgegebenen Sätze behandeln.

    Naja, wenn ich für x Monate in Teilzeit gehe mit dem Ziel unter die Beitragsbemessungsgrenze zu kommen und damit in die GKV zurückwechseln zu können, um anschließend wieder Vollzeit zu arbeiten, dann ist das natürlich legal, aber aus meiner Sicht ist es nicht in Ordnung.

    Ja, Punkt. Könnte man gesetzgeberisch ran (evtl. in der Art Ende der GKV, wenn wieder auf vorherigen Niveau), wird aber auch schwierig, da keine Kollateralschäden zu erzeugen. Denn die Intention vom Gesetzgeber ist an sich iO.

    Und ja, GKV und PKV sind beides Solidarsysteme, die Gesunden finanzieren die Kranken.

    Nicht ganz. In der GKV finanzieren die gesunden Hochbeitragszahler die kranken Nichtbeitragszahler, um mal im extrem zu sprechen (Solidaritätsprinzip). In der PKV finanziert sich in der Annahme jeder selbst (Äquivalenzprinzip).

    @rjl324


    Innerhalb des jeweiligen Systems sind PKV und GKV beides (zum Teil) Solidargemeinschaften, ja. In der PKV jedoch vor allem über eine Alterskohorte eines Tarifs. Die GKV ist natürlich die deutlich größere. Und der Unterschied Solidaritätsprinzip (GKV) vs. Äquivalenzprinzip (PKV) ist natürlich grundsätzlich.


    Die Leistungen in der GKV müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Wenn man mal die GKV-Leistungen in Deutschland mit den staatlichen Gesundheitssystem / GKVen anderer Länder vergleicht (auch die Vorsorgeleistungen), sieht man aber, dass das nicht so schlecht bei uns ist. Das ist schon ein ganz gutes System, auch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Bei der PKV kommt es halt elementar auf den abgeschlossenen Tarif an. Da kannst du alles bekommen, von deutlich unter GKV-Niveau bis deutlich drüber.


    Der Vergleich mit der Steuererklärung ist komisch. Was hat das damit zu tun, wenn einem Steuererrückerstattungen qua Gesetz zustehen, da ist ja nichts unsolidarisch. Spenden kann jeder der will.

    Hast du mal den Anteil der Verwaltungs- und Abschlusskosten an den Einnahmen von GKV und PKV verglichen? Warum kommt es in der PKV zu permanenten BPAs und keinen stabilen Beiträgen? Kalkulationen und Prognosen treffen bei keinem System exakt so ein wie vorhergesagt, dafür ist einfach viel zu wenig genau vorhersagbar. Man kann nur verschiedene Annahmen treffen. Betrifft beide.


    Die Probleme der GKV liegen insbesondere auch an der Politik. Dort ist ein großer Hebel, was bspw. die vollständige Erstattung versicherungsfremder Leistungen angeht (und deren Dynamisierung), kostendeckende Beitragserstattungen für gesetzlich krankenversicherte Bezieher von ALG II bzw. Sozialgeld im SGB II oder Effizienzverbesserungen.


    Andere Länder leisten sich gar kein Nebeneinander von zwei konträren Gesundheitssystemen, wir sind da eine der wenigen Ausnahmen ;)

    Das ganze erinnert mich an die Tschechen-Führerscheine für Leute die nicht mehr durch die MPU kamen. Das ging ein paar Jahre lang gut und dann hat die Justiz dem einen Riegel vorgeschoben. EU Führerscheine sind zwar grundsätzlich gültig, aber halt nicht wenn der deutsche Führerschein zuvor entzogen wurde...

    Laut TE ist die Anstellung "proforma", also fingiert

    Das geht natürlich nicht. Ich wollte mit meinen Beiträgen nur zum Ausdruck bringen, dass es aktuelle Rechtslage, nicht mehr. Keine Ahnung, wie lang solche Anbieter überhaupt schon auftreten.

    Mein Problem ist nicht, dass es GKV und PKV gibt. Mein Problem ist, dass man 40 Jahre in der PKV Beiträge sparen kann, um sich dann zurück in die Solidargemeinschaft der GKV zu schummeln. Das geht einfach nicht.

    Na ja, von schummeln kann keine Rede sein, solange die Rechtslage nunmal besagt, dass eine Rückkehr in die GKV unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist. Liegt es nicht vielmehr an den gesetzlichen Krankenkassen gründlich zu prüfen, ob bspw. eine Beschäftigung nur auf dem Papier besteht, ich finde ja. Da es immer den Versuch geben wird, ist für mich einfach u.a. auch aus diesem Grund (nicht der alleinige) die solidarischste Lösung die Abschaffung der privaten Krankheitskostenvollversicherung.

    Denke ich auch, die Zahl ist sehr überschaubar. Dafür sind mehr Abgänge aus der PKV unfreiwillig. Zudem hat die PKV aktuell trotz aller Medienberichte über BPAs ein positives Wanderungssaldo aus der GKV ?(

    Wie hoch der Beitrag im Alter genau ist oder sein wird, kann ja keiner vorhersagen, nur dass die Beiträge steigen, wie hoch, unbekannt. So ist das eben: "Prognosen sind schwierig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen." ;)

    Das sehe ich anders.


    Den Leistungsträgern dieser Gesellschaft (Spitzenpersonal des Staates: Beamte sowie Unternehmer und Besserverdienende) ist das gesetzliche System schlicht und einfach nicht zumutbar. Zu teuer.

    Merkwürdige Definition von Leistungsträgern finde ich, damit kann ich nichts anfangen. Die Pflege- oder Reinigungsfachkraft, die sich tagtäglich den Buckel rund macht, ist also keine Leistungsträgerin. Ich finde, dass sich auch Besserverdienende, Beamte, Selbständige gern am selben Gesundheitssystem beteiligen dürfen, wie alle Anderen und zwar genauso, die Starken treten für die Schwachen ein. Das ist solidarisch. Im übrigen ist auch die PKV kein Beitragssparmodell...