Hallo zusammen,
ich muss zugeben ich stecke neuer in der Materie. Die Angelegenheit mit dem Freistellungsantrag, v.a. bei verschiedenen Konten und unterschiedlichen Anlage im In- und Ausland fällt mir schwer. Ich möchte natürlich die mühsam eingefädelten Zinsen nicht verschenken/ bzw. übermäßig versteuern... Ich bitte um Nachsicht und Aufklährung.
Hier also konkrete Fragen. Ich würde mich seeeeehr über eine kurze Antwort freuen!
Was ist zu beachten bei einem laufenden Tagesgeldkonto in Schweden und den erwirtschafteten jährlichen Zinsen? Da kein Freistellungsantrag mögl., Muss Kapitalertragssteuer/ die Höhe der Zinsen in der Steuererklärung Kap. angeben werden? Wie ist korrekt vorzugehen? Was davon darf ich behalten?
Was ist zu beachten bei einem Sparkonto in Schweden (über Weltsparen) bei Auszahlung mit Zinsen 01/24; Da kein Freistellungsantrag mögl., Muss Kapitalertragssteuer/ die Höhe der Zinsen in Steuererklärung Kap. angeben werden? Wie ist korrekt vorzugehen? Was davon darf ich behalten?
Was ist zu beachten bei einem Sparkonto in Deutschland mit Auszahlung inkl. Zinsen 1/25 ->FSA muss doch nur/ erst in Höhe der anfallendenden Zinsen für das Jahr 2025 gestellt werden, oder?
Was ist zu beachten bei thesaurierenden (ausländischen) ETF´s über scalable capitale (Baader Bank)? Wo muss, wann, was angegeben werden? Und v.a. muss trotz laufenendem Ansparplan (läuft über Jahrzehnte) überhaupt ein FSA eingerichtet werden oder nur bei Auszahlung zu Datum XY?
Was ist zu beachten bei fortlaufenenden Einzelaktien bei s.c.? Was ist zu beachten bei Verkauf/ Auszahlung dieser?
Gleiche letzgeschriebene Fragen zu laufenen Fonds im Depot im Inland.
Puh! Danke schon einmal vorab.
LG Franzi