Beiträge von mowbray

    Bei Provisionszahlungen mit Stornohaftung, egal ob an einen Arbeitnehmer oder Handelsvertreter, wird sich jeder vernünftige Arbeit-/Auftraggeber gegen das Risiko absichern wollen, dass Pfändungen vorliegen oder eintrudeln. Dann wären die Provisionen nämlich weg, und er würde auf den Stornos sitzen bleiben. Das ist normal und in Ordnung. Die Alternative wäre, die Provisionen erst zu zahlen, wenn kein Stornorisiko mehr besteht. Das wird der Provisionsempfänger nicht wollen.

    aha...so hatte ich das noch nicht gesehen. Aber wieso kann der Arbeit-/Auftraggeber haftbar für etwaige Pfändungen/ausstehende Zahlungsrückstände des Handelsvertreters gemacht werden gemacht werden ? Ein normaler Arbeitgeber kann doch auch nicht zur Kasse gebeten werden wenn eine Angestellter Schulden nicht begleicht.

    Hallo mowbray,


    wie schon andere Foristen bemerkt haben, Ihnen wird keine Anstellung als Arbeitnehmer angeboten. 100% nur Provision bedeutet auch, Sie bekommen auch einmal nichts im Monat. So eine Regelung verstößt schon gegen das Mindestlohngesetz und noch jede Menge Sozialversicherungsregelungen. Wollen Sie einen Job als freier Handelsvertreter?


    Gruß Pumphut

    dessen bin ich mir bewußt. Wirklich wollen? Nein. Aber ggf. müßen....

    Gibt es. Beispielsweise bei Banken oder Versicherungen, wenn man dort "heikle" Positionen hat, was auch IT-Jobs umfassen kann.
    Da kann eine Schufa-Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis nötig sein, um eine gewisse Zuverlässigkeit zu beweisen - und dass nicht vielleicht die Gefahr besteht, dass Unternehmens- oder Kundendaten gegen Geld gestohlen werden.

    es ist aber kein Unternehmen im Banken/Versicherungssektor.......sondern Vertrieb bei Solarenergie.

    Und, ja, ich finde das alles nicht sonderlich seriös.....

    Hallo zusammen,


    eine potentieller Arbeitgeber fordert nach erstem Gespräch und mündlicher Interessenbekundung ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine (einfache) Schufa Auskunft für die Personalabteilung.

    Zur Info: der zur Diskussion stehende Job ist zu auf 100% Provision basierend.


    Die Begründung der Arbeitgebers, warum er die Schufa Auskunft braucht, ist, dass er bei ausstehenden Forderungen rückwirkend alle verdienten Provisionen an den/die Gläubiger auszahlen muss.


    Das hört sich doch sehr komisch an - was ist eure Meinung?

    Hallo zusammen,


    folgende Situation:


    die Ex Partnerin (nicht verheiratet gewesen) und Mutter meiner 2 Kinder sagt, ich sei ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Begründung: sie hat z.Z. kein Einkommen (Hartz IV hat sie wohl beantragt aber noch nicht genehmigt) und da sie die Kinder Vollzeit hat, muß ich ihr Unterhalt zahlen. Den kids sowieso.

    ABER: sie hat die Kinder nicht in Vollzeit. Ich strebe ein Wechselmodell an, was sie bislang ablehnt. In der gemeinsam gemieteten Wohnung hat sie das Schloß wechseln lassen und mir so den Zutritt zu selbiger verwehrt. Ich wohne nun nicht mehr in dieser Wohnung, die Kinder waren in den letzten 3 Monaten 50:50 bei mir und ihr. Noch gibt es kein richterliche Aussage, wie zu verfahren ist. Bislang glaubten wir, wir können das alleine regeln.

    Die Frage nun: kann sie gegen meinen Willen das Wechselmodell verweigern und so die kids in Vollzeit bei sich haben auch wenn ich das nicht will? Die kids quasi bei ihr festhalten gegen meinen Willen?

    Und stimmt ihre Behauptung, ich sei ihr gegenüber unterhaltspflichtig, weil sie kein Einkommen hat und die kids bei ihr sind?


    Sicherlich werden wir das ganze ab sofort über Anwälte regeln, aber über eine erste Einschätzung wäre ich dankbar.

    Die Frage stellt sich doch, ob nach Abzug von Steuern, Versicherung, Selbstbehalt und Unterhalt für die Kinder überhaupt noch was vom 60.000 Euro-Kuchen zum Verteilen übrig ist.

    natürlich. oder fällt man in D mittlerweile unter die Armutsgrenze, wenn mann 60.000€ brutto im Jahr verdient?

    Hallo zusammen,

    bin mir nicht ganz sicher, in welchen Forum ich das posten soll...

    Folgendes: 2 unverheiratete, seit 12 Jahren zusammenlebende mit 2 gemeinsamen minderjährigen Kinder haben sich getrennt. Sie ist z.Z. arbeitslos/-suchend, ab Mitte September läuft das Arbeitslosengeld aus, dann müßte wohl HartzIV beantragt werden.


    Muß er (Freiberufler, in 2022 ca. 60.000€ brutto Jahreseinkommen) Unterhalt für SIE zahlen oder nur für die Kinder (sofern die bei ihr leben) ?


    Danke für Eläuterungen!

    oha! das war mir nicht bewußt. Im Testament geht das Haus komplett an die Mutter...

    ansonsten nimmt man sich am besten checky_guy als Anwalt wenn es zur Trennung kommt :)


    noch ein paar Details:

    - die 50:50 Teilung der laufenden Kosten kommt daher, dass er noch 150.000€ Erbe in einem Depot liegen hat, die seine Altersvorsorge sind und noch ein halbes Haus von der Oma erben wird. Er ist freiberuflicher Kreativer und wird sich nie genügend zurücklegen können.

    - die Kinder wurden im Abstand von 1.5 Jahren geboren

    die Immobilie hat aber inzwischen an Wert verloren...


    sie schwingt in der Tat die Moralkeule, ein anständiger Vater würde die Mutter der gemeinsamen Kinder versorgen/vorsorgen/absichern und sagt sie sollte 50% des Hauses bekommen

    er denkt sich: momentmal, das Haus habe ich aus geerbeten Geld gezahlt und 7 Jahre lang alles bezahlt.

    Jetzt wo beide voll arbeiten, ist ohnehin eine neue Situation entstanden und sie kann füpr sich selber (vor-)sorgen.

    Die Trennung steht durchaus im Raum, wg. vieler anderer Dinge, aber vor allem dem unterschiedlichen Wertesystem: er sagt: das geerbte (das Haus) gehört mir, sie sagt: als Mutter stehen mir 50% zu.

    er denkt: man sollte über einen AUsgleich für die 7 Jahren nachdenken, aber nicht das Haus aufteilen....


    bei Tod des Mannes geht das Haus zu 100% an sie aber das hat ja wenig mit Vorsorge zu tun.


    schwierig, schwierig....

    na, das ist ja eine Fülle an Antworten :) Klasse!


    ich will mal versuchen, die inhaltlichen Lücken zu schließen:

    - das Paar ist unverheiratet ohne einen Partnerschaftsvertrag aber man orientiert sich an den Regel von verheirateten

    - er zahlte während der 7 Jahre für sie alle laufenden Kosten inkl. Beiträge einer privaten Rentenversicherung

    - der Zeitraum betrifft 7 Jahre (nicht 16) in dem sie kein Einkommen hatte

    - es galt die Abmachung: er bringt das Geld heim und zahlt alles, sie kümmert sich um Haushalt&Kinder und zwar solange bis sie einen Job findet. Nach 3,5 Jahren ging sie auf Jobsuche, war aber erst 3,5 Jahre später erfolgreich. Teils der schlechten Jobsituation geschuldet, teils aus purem Unvermögen.

    - er hat in den 7 Jahren kein Vermögen aufbauen können, nichts zurücklegen können

    - die "verpaßte" Karriere von ihr ist durchaus relevant wenn auch nicht mit einer steiler, sehr erfolgreichen und finaziell lukrativen zu vergleichen

    - beide sind nun voll berufstätig; sie verdient 35% mehr als er, die laufenden Kosten werden 50:50 geteilt

    - das rechtlich kein Anspruch von ihr aufs Haus besteht ist klar; bleibt die Frage, ob&wie er für die 7 Jahre "Ausgleich" zahlen sollte on top of 100% Kostenübernahme (inkl. Beiträge Rentenversicherung)

    Hallo zusammen,


    folgende Situation: ein unverheiratetes Paar ist 16 Jahre zusammen, hat 2 Kinder, die Frau blieb ca. 7 Jahren zu Hause, um sich um die Kinder zu kümmern und hat auch bis zur Geburt quasi nicht gearbeitet und somit keinerlei Vermögen/Sicherheiten aufbauen können. Nun ist sie voll berufstätig.

    Er hat nach der Geburt des 1. Kindes Geld geerbt und mit dem Erbe nach der Geburt des 2. Kindes ein Haus gekauft (Wert: 300.000)

    Sie sagt nun, dass ihr eigentlich als Mutter der gemeinsamen Kinder 50% des Hauses gehören sollten. Es geht ihr um Absicherung, wetschätzung und Kompensation der 7 Jahre in Mutterschaft.

    Er sagt, es sei geerbets Geld und somit seine Entscheidung, was mit dem Geld gemacht wird/wurde. Er hat in den 7 Jahren Mutterschaft 100% der Kosten der Familie getragen.

    Frage: ist er moralisch auf dem Holzweg, das Haus nicht anteilig an sie zu überschreiben da es sein Erbe ist? Sollten über die 100% Kostenübernahme während der 7 Jahre Mutterschaft hinaus noch Kompensationen gezahlt werden? Was wäre moralisch korrekt/vernünftig?


    Danke schonmal für ein parr Tipps.