Zuerst einmal etwas unverständlich "sorry".
1. Ihr bezieht jetzt keine Wohnung sondern ihr wohnt ja schon dort.
2. Scheinbar wird der zu Eurer Wohnung gehörende Zähler weiterhin dem Pächter zugerechnet. Korrekt finde ich das nicht. Schließlich habt ihr eine eigene Wohnung.
Mit einer Ummeldung des Zählers beim örtliche Versorger würde sich auch eine eigene Entscheidungsmöglichkeit für Euch ergeben, welchen Stromvertrag ihr mit wem auch immer schließen wollt.
2. Die bisherige Vorgehensweise, dass ihr den Nettopreis an den Pächter zahlt ist m. E. bedenklich. Der Pächter erhält vom Versorger eine Rechnung mit MwSt. Diese Steuer kann er als Vorsteuer gegen seine eigene Umsatzsteuer verrechnen. Fakt ist aber, dass Teile - eben euer Verbrauch - gar nicht auf den Pächter entfallen. Insofern kann er auch nicht die gesamte Steuer des Versorgers als Vorsteuer verrechnen. Er müsste mindestens eine Bruttoverrechnung der verbrauchten kwh + des Grundpreises für den Zähler an Euch vornehmen.
3. Bezgl. der Geltendmachung des höheren Preises hat jeder Mieter das Recht die Basis-Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. Hierzu zählt natürlich auch der Stromvertrag.
3. Der Pächter des Hauses ist bezogen auf die Entscheidung, mit welchen Dienstleistern er Verträge abschließt frei. Ein Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf ein Mitspracherecht. Ihr seid nicht Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft . Der Vermieter muss nur "vernünftig" agieren.
Tippo
Meine Meinung, keine Rechtsauskunft.