Beiträge von tippo

    Zuerst einmal etwas unverständlich "sorry".


    1. Ihr bezieht jetzt keine Wohnung sondern ihr wohnt ja schon dort.


    2. Scheinbar wird der zu Eurer Wohnung gehörende Zähler weiterhin dem Pächter zugerechnet. Korrekt finde ich das nicht. Schließlich habt ihr eine eigene Wohnung.


    Mit einer Ummeldung des Zählers beim örtliche Versorger würde sich auch eine eigene Entscheidungsmöglichkeit für Euch ergeben, welchen Stromvertrag ihr mit wem auch immer schließen wollt.


    2. Die bisherige Vorgehensweise, dass ihr den Nettopreis an den Pächter zahlt ist m. E. bedenklich. Der Pächter erhält vom Versorger eine Rechnung mit MwSt. Diese Steuer kann er als Vorsteuer gegen seine eigene Umsatzsteuer verrechnen. Fakt ist aber, dass Teile - eben euer Verbrauch - gar nicht auf den Pächter entfallen. Insofern kann er auch nicht die gesamte Steuer des Versorgers als Vorsteuer verrechnen. Er müsste mindestens eine Bruttoverrechnung der verbrauchten kwh + des Grundpreises für den Zähler an Euch vornehmen.


    3. Bezgl. der Geltendmachung des höheren Preises hat jeder Mieter das Recht die Basis-Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. Hierzu zählt natürlich auch der Stromvertrag.


    3. Der Pächter des Hauses ist bezogen auf die Entscheidung, mit welchen Dienstleistern er Verträge abschließt frei. Ein Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf ein Mitspracherecht. Ihr seid nicht Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft . Der Vermieter muss nur "vernünftig" agieren.


    Tippo


    Meine Meinung, keine Rechtsauskunft.

    Hallo zusammen,


    habe einen Stromvertrag bei eon (Laufzeit jeweils 01.02. bis 31.01.) Eon hatte ca. Mitte Januar eine Erhöhungsinfo zum 01.03. mit Verweis auf Sonderkündigung bis zum 28.02. geschickt. Beigefügt war eine Gegenüberstellung der alten und neuen Preisbestandteile. Die hier aufgeführten neune Preise z.B. EEG Umlage etc. waren aber teilweise falsch. Das war mir und auch eon wohl selbst aufgefallen. Auf jeden Fall habe ich jetzt ein Entschuldigungsschreiben mit folgender Angabe zum Sonderkündigungsrecht erhalten:


    Wegen unseres Versehens verlängern wir Ihr Sonderkündigungsrecht bis einschließlich 31.03.2022. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen, wird die Preisänderung bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit nicht wirksam.


    Jetzt meine Fragen.


    Der alte Preis gilt ja eigentlich nur noch bis zum 28.02.2021.


    1. Kann ich jetzt auch zum 31.03.2021 kündigen oder bin ich verpflichtet die Kündigung zum 28.02.2022 auszusprechen?


    2. Würde die Kündigung zum 31.03.2021 evtl. nicht anerkannt, und evtl. weil ja theoretisch auch eine Kündigung noch zum 28.02.2022 möglich wäre auf den 28.02.2022 vorgezogen und man käme dann im März beim örtlichen Stromlideferant in die Grundversorgung?


    3. Sollte ich evtl. erst am 01.03.2022 zum 31.03.2022 kündigen (eben nach dem Zeitpunkt der eingentlich greifenden Preiserhöhung)?


    4. Lese immer, dass man bei einer Sonderkündigungsmöglichkeit eigentlich nur zwei Wochen Zeit zur Kündigungsinfo an den Versorger hat. In meinem Fall steht aber doch Sonderkündigung jetzt bis 31.03.


    Danke schon einmal vorab für Eure Einschätzungen.


    Tippo