Beiträge von Mikel59

    Danke für die Infos ! Ich kann aber nur freiwillige Ausgleichszahlungen für den möglichen früheren Renteneintritt, z.B. ab 63 statt erst mit 67 vornehmen und nicht darüber hinausgehende freiwillige Sonderzahlungen, z.B. weil ich aufgrund Studienzeiten erst später versicherungspflichtig ins Berufsleben eingestiegen bin, korrekt ?

    Danke für die schnellen Antworten ! Ich war bisher immer der Meinung, zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung wären nur möglich, wenn man vorzeitig in Rente geht, also vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter ...Oder liege ich da falsch ?

    Ergänzung: Ich bin z.Z. freiwillig in der gesetzlichen KV versichert.


    VG Mikel 59

    Hallo Saidi,

    ich schreibe jetzt mal Dir. Da ich ein Fan von deinen You-Tube Tutorials bin :thumbup:.

    Ich erhalte in Kürze einen 6 stelligen Geldbetrag , freiwerdend aus einem abgelaufenen Wachstumssparbuch ausgezahlt, welches in der Vergangenheit halt in 6 Jahren Laufzeit noch recht gute Zinsen abwarf. Selbst bin ich seit Jahren Aktien-Kauf u. ETF -Sparplan erfahren über mein Depot. Da ich aber in knapp 4 Jahren in Rente gehen werde, möchte ich diesen Geldbetrag nicht zu riskant anlegen, benötige es aber voraussichtlich dann auch nicht zu meinem täglichen Lebensunterhalt. Euren Festgeld- u. Tagesgeld-Vergleich mit den derzeitigen Renditen kenne ich bereits. Ich denke nur bei einem relativ hohen DAX-/ MSCI-Level ist es vielleicht auch nicht so geschickt jetzt auf einmal mit einem hohen Einmal- Betrag in 1-2 ETFs dort einzusteigen, oder? Meine Anlage-Strategie wäre: Werterhaltend , Rendite ja , aber nicht zu riskant, d.h. nicht zu hohe Schwankungen! Siehst Du da Alternativen ? Ggf. über Auszahlplan in 1-2 ETF neu besparen ? Dann kommt aber wohl wieder die Einlagensicherung bis 100.000 ,-€ pro Kreditinstitut ins Spiel.. Und Vermögensverwalter fressen ja wohl mit ihren Gebühren auch einen Teil der Rendite auf... Danke für dein Feedback im voraus !

    VG Mikel59