Beiträge von h.stobbe

    Hallo Herr Sulilatu
    Auch wenn die Kündigung schon im Mai 2014 ausgesprochen und im Juni 2014 bestätigt wurde? Nach meinem Verständnis dürften die Versicherungen ab 2015 50% der Bewertungsreserven in Zukunft nur unter bestimmten Vorrausetzungen beanspruchen ( bis auf den 10%igen Sockelbetrag), Ist denn diese Situation jetzt schon eingetreten? Oder müsste das nicht in jedem Einzelfall separat ausgerechnet werden?
    MfG
    h.stobbe
    (Helmuth Stobbe)

    Hallo,
    habe meine LV bei der HUK vorsichtshalber zum 1.12 2014 gekündigt, abgeschlossen 1978, Laufzeit bis 2018. Die Rückvergütung (Rückkaufwert?) betrug (alles Stand 1.12.2013) € 110523.-, das Gesamtüberschussguthaben € 145822.-, der Anteil an den Bewertungreserven zusätzlich € 29432.- nach € 30038.-(2012) € 12470.-(2011)... Per 30.06.2014 wurde mir ein Wert von ca €38000.- prognostisiert, im Oktober 2014 wurde der Wert ( nach neuer Gesetzeslage berechnet?) auf € 4375.- reduziert. Offensichtlich hat man nur noch den Sockelbetrag ausgewiesen. Wenn ich Ihre und andere Publikationen in den letzten Monaten, die sich teilweise gegenseitig zitieren, richtig verstehe, müsste doch eigenlich noch die alte Gesetzeslage angewendet werden?
    Mit freundlichen Grüsse
    h.stobbe

    Etwas verspätet, aber ich wollte den Rechner erst in den letzten Tagen benutzen. Die Probleme ( Windows ) scheinen geblieben, bei mir ist nach wie vor das ganze Blatt gesperrt, sowohl in der alten als auch inder neuen Form??
    Danke für eine Antwort
    h.stobbe