Beiträge von Subowa

    Hallo zusammen,

    inwieweit sind „Sonderzahlungen/Ausgleichszahlungen/freiwillige Beiträge“ bei „bereits laufender vorgezogener Altersrente“ möglich?

    Hintergrund zu meiner Frage ist eine Veröffentlichung aus 2018 (Ihre Vorsorge - Expertenforum) …

    ZITAT: "... Sie können sowohl Ausgleichszahlungen zur Vermeidung der Rentenminderung leisten, als auch bei bereits laufender vorgezogener Altersrente weiterhin freiwillige Beiträge einzahlen ...".

    Was ist dazu bekannt und wo ist dies nachzulesen?

    Beste Grüße aus Brandenburg