Beiträge von Peter.S

    Kündigt man den Vertrag vor dem 01.03.22 mit dem Zusatz "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder ergibt sicher dieser automatisch durch eine 3 monatige Kündigungsfrist beiderseits? Oder muss man hier nochmal zusätzlich darauf verweisen, dass man keine frühzeitige Auszahlung möchte?!


    § 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens
    (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 3 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehaltung eines Diskonts von bis zu 3,0 Prozent des Guthabens aus.
    (2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.
    (3) Reichen 25 Prozent der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden.


    Wie sollte der Passus auf Verzicht des Darlehens genau lauten? Gabs da spezielle Anforderungen mit Bezug auf einen bestimmten Paragrafen?


    Gruß

    Ich hab mal grob überschlagen, im September/Oktober 2022 würde ich die 10.000 € erreichen, wenn ich den Jahreszins anteilig mit einberechne.

    Im September sind es ca. 9950 € und im Oktober knapp über 10.000 € - vllt. so 10-20 €.


    Dann müsste ich noch den Kapitalertragssteuerbonus (~40 €), Solidaritätszuschlag (2,20) + Kirchensteuer auf Bonuserträge abziehen.


    Dann würde sich die Erreichung der Grenze von 10.000 € auf Ende Oktober / Anfang November verschieben.


    Oder kann man da ruhig bis Jahresende warten und zum Jahresende kündigen?!

    Hallo in die Runde,


    die Quelle Bauspar AG hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass die ABB §3, §4, §5 , §6, §9, §11, §13 und §15 mit Wirkung zum 01.03.2022 geändert werden.


    Hintergrund ist die bereits hier im Thread besprochenen "Einstellung des Geschäftsbetriebes" gemäß Bausparkassengesetz.


    Mir wurde mitgeteilt, dass bei mir nunmehr lt. neuer Regelung der §4 ff. zutrifft und die letzte Zuteilung zum 31.03.2022 erfolgt.


    Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass nach der neuen Regelung in §5 der ABB - Ihr Bausparvertrag wird als zugeteilter Vertrag ohne Inanspruchnahme des Bauspardarlehens gemäß §3 Abs 4 behandelt(Auszahlung, Schlussbonus), sofern Sie das Bauspardarlehen nicht fristgemäß bis 31.03.2023 annehmen.


    Hintergrund ist, der Bausparvertrag wurde bei der ehemaligen Quelle bauspar im Jahr 2005 abgeschlossen - mit Ende 2021 wurden ca. 9500 € von 10.000 angespart und die Bonuszinsen belaufen sich auf etwa 3200 €.


    Die neuen ABB habe ich als Anlage angehangen. BSQ Bauspar Q12 ABB 2022.pdf


    Kann mir jemand sagen, was der Passus mit der letzten Zuteilung für mich bedeutet und ob ich nunmehr eine Kündigung inkl. Darlehensverzicht bis 31.03.2022 abschicken sollte?

    Der Bezug zum §5 und der Frist 31.03.2023 verstehe ich auch nicht.


    Vielen Dank