Beiträge von Hornie

    Was Deine Frau besitzt bzw. an Einkommen hat, sollte m.E. auf jedem Fall irrelevant sein.

    Ein angemessenes, selbstgenutztes Eigenheim ebenfalls.

    Mit dem Wording hast Du etwas Probleme. Du hast keinen Vertrag hochgeladen, sondern eine Vertragsänderung. In ETFs kann man Geld anlegen, finanzieren kann man etwas mit einem Kredit und Kündigung ist auch etwas anderes, als ein Widerspruch.


    Du hast zwar im Betreff Kündigung geschrieben, aber im Text zweimal Widerspruch. Die Versicherung hat Dir auch einen Widerspruch bestätigt. Daher auch die höhere Auszahlung, bei einer Kündigung hättest Du ja nur ca. 1.327€ + 103€ erhalten.


    Es ist also eine Mini-LV mit BUZ. Über eine LV mit einer Versicherungssumme von gut 5k brauchst Du Dir nicht viel Gedanken machen. Die kostet auch fast nichts.


    Jetzt ist jedoch Deine BU weg, ich hoffe, Du hast vorher eine andere BU in ausreichender Höhe abgeschlossen! Schließlich ist eine BU eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt!!

    Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass Du mit 42 Jahren billiger an eine BU kommen kannst, als mit 24 Jahren. Hast Du Dich vorher informiert und Dir das gut überlegt?

    Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: nach 20 Jahren hat sich der Beitrag vervierfacht und ist gar nicht mehr attraktiv. Wenn man eine Familie hat, dann ist die GKV spätestens ab 2 Kindern für mich die einzige Wahl, wegen Familienversicherung statt bei PKV jedes Kind einzeln zu versichern.

    Meine Erfahrung dazu:

    Ich bin in der PKV und zahle seit 20 Jahren zusätzlich für meine beiden Kinder. Natürlich habe ich auch merkliche Beitragssteigerungen gesehen, habe aber (einschließlich der Kinder) noch nie meinen GKV-Beitrag erreicht. Also attraktiv, selbst bei Ignorierung aller Mehrleistungen.


    Nun gehen/gingen die Kinder raus aus meiner Versicherung, da wird der Abstand wieder deutlich größer.

    Meine Frau ist übrigens in der GKV, sie konnte nie wechseln. Nennen wir es mal innerfamiliäre Diversifikation.

    H4KlAuS , auch wenn wir inhaltlich nahe bei einander liegen, halte ich Deine Argumentation für sehr unglücklich. Das liegt insbesondere daran, dass Du mit Durchschnittssteuersätzen rechnest und damit die Gedankengänge verkomplizierst. Analog Deiner Argumentation senke ich ja bei der Einzahlung in einen Riestervertrag meinen Steuersatz auf mein gesamtes Einkommen.


    Unser Steuersystem ist halt progressiv, daher sind Durchschnittssteuersätze nicht aussagekräftig.

    Es wird gedanklich viel einfacher, wenn Du mit Grenzsteuersätzen rechnest.


    Beispiel: Angenommen, ein Alleinstehender hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50k p.a.. Dann ist sein Grenzsteuersatz 37% (Lohn- und Einkommensteuerrechner BMF). Das bedeutet, dass jeder Euro, den er in Riester einzahlt, netto nur 0,63€ kostet. Das restliche Einkommen ist nicht betroffen.


    Analog rechnest Du bei der Rente. Angenommen, er enthält eine zu versteuernde Rente von 20k p.a.. Dann ist sein Grenzsteuersatz 25,5%, d.h. von seiner Riesterrente geht gut ein Viertel weg. Seine gesetzliche Rente ist netto unverändert!



    Darüber hinaus solltest Du nicht die Produktart mit konkreten Produkten vermischen. Die beiden Negativbeispiele, die Du persönlich kennst, sind sicherlich Provisionsgenerierprodukte, die es leider häufig gab bzw. gibt. Es gab aber auch gute/provisionsarme Produkte. Die Produktqualität würde ich klar von der steuerlichen Situation trennen.

    Den Anhang verstehe ich so, dass die Versicherung gar nicht gekündigt wurde, sondern widerrufen.


    Bei einem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, d.h. jede Seite muss die erhaltenen Zahlungen und Leistungen zurückgeben bzw. Nutzungen bezahlen.


    Also die Versicherung zahlt Dir die erhaltenen Beiträge zzgl. Zinsen (= Nutzungen der Versicherung) zurück und Du bezahlt die erhaltenen Versicherungsleistungen. Im Grundsatz erscheint mir die Rechnung der Versicherung also sinnvoll. Absolut unklar ist mit diesen Angaben hier natürlich die Höhe der Beträge.


    Der Versicherungsschein ist das "Wertpapier" für die Auszahlung. Die Versicherung will sicher gehen, dass Du die Versicherung nicht verpfändet hast. Das ist so üblich. Es ist aber auch eine Verlustbestätigung möglich, falls notwendig.

    In welchem Verhältnis dazu steht denn ein neu zugestellter Grundsteuermessbetrag?

    Genau diese Frage stellen sich viele, wird aber erst 2024 beantwortet. Und die Antwort wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen.


    Sehe es sportlich: Wenn Du zukünftig mehr zahlst, dann hast Du eigentlich die letzten Jahrzehnte in Verhältnis zu wenig gezahlt.

    Welche Anleihen käme für Dich in Frage?

    Wie/wo kaufst du die Anleihen?

    Für den "Sicherheitsfanatiker" sind Anleihen des Bundes oder der Bundesländer die richtige Empfehlung.


    Mein "Lieblingsemittent" ist die Helaba, die eine große Auswahl mit vernünftigen G/B-Spreads im Sekundärmarkt hat, siehe z.B. www.helaba-zertifikate.de - Festzinsanleihen.

    Eine Bank als Emittent ist generell nicht so sicher, wie der dt. Staat, aber die Helaba ist eine konservative Bank und fest im Sicherungssystem der Sparkassen verankert. Daher sehe ich das Risiko eines Ausfalls als sehr gering, die Renditen sind aber merklich besser.

    Ähnliches gilt für die prozentnotierten Festzinsanleihen der DEKA, die man unter Zertifikatesuche | Zertifikate (deka.de) selektieren kann.


    Anleihen handele ich über den Smartbroker, das ist m.W. der günstigste Zugang zu börsennotierten Anleihen.

    Also wir sind uns einig, dass der Notgroschen auf ein TG-Konto gehört.


    Sichere Anlagen, die nicht kurzfristig gebraucht werden sollten m.E. besser verzinst angelegt werden, auch wenn klar ist, dass diese Zinsen selten kriegsentscheidend sind und natürlich keine Inflation ausgleichen können.


    Durch eine Zinstreppe kann man die Liquidität merklich erhöhen, da z.B. alle 6m ein größerer Betrag fällig ist. Das sollte auch für eine Ü-Eier-Investition reichen.


    Ansonsten hat Festgeld eben den Nachteil, dass es fest ist.

    Daher bevorzuge ich bei Laufzeiten ab ca. 1 Jahr Anleihen. Die Rendite ist meist besser und sie sind eben notfalls täglich liquidierbar. Ja, es besteht dann ein Kursrisiko, aber bei kurzen Laufzeiten ist das fast vernachlässigbar. Im Normalfall halte ich sowieso die Anleihen bis Fälligkeit.


    Flexgeld von Weltsparen finde ich uninteressant, da die Zinssätze von seriösen Anbietern viel zu gering sind. Höchstens noch, wenn ich auf eine kurzfristige Bonitätsveränderung des Anbieters spekulieren wollte.

    Bei welchem Rentenfaktor kann man von einem guten Rentenfaktor sprechen?

    Das hängt natürlich auch entscheidend davon ab, in welchem Alter der Rentenbeginn ist!


    Weiterhin ist zu beachten, ob von einem erwarteten Rentenfaktor oder von einem zugesagten Mindestrentenfaktor die Rede ist.


    Zum Vergleich: Bei einem Neuabschluss wirst Du keinen RF von 33 erreichen können. Auf der anderen Seite führt eine freiwillige Einzahlung in die GRV zu einer deutlich höheren Rente.


    Und das garantiere ich :)

    Formal ist das nur eine Zusage. Nur ein Dritter kann Deine Zusage garantieren. ;)

    Die bekannten Vorteile bei Dir sind Steuervorteil, kleiner AG-Zuschuss und keine Reduzierung des GRV-Anspruchs.

    Der bekannte Nachteil ist die Inflexibilität und Steuernachteil in der Rente.


    Entscheidend sind jetzt die Konditionen des Angebotes (im Vergleich zu Alternativen)!


    Weiterhin, wie Deine gesamte Altersvorsorge aussieht. Vermutlich ist die bAV ein eher konservatives Angebot. Möchtest Du eher den konservativen Anteil Deiner AV (neben der GRV) erhöhen oder eher den ETF-Anteil? Je jünger Du bist, desto eher erscheint mir der ETF-Anteil sinnvoll.

    Oft sind es nur windige Anwälte, die über laufende Verfahren berichten, um neue Mandanten zu werben. Also Vorsicht!


    Wenn Du gegen die Vertriebsstelle klagen willst, musst Du eine Falschberatung beweisen können. Hast Du Beratungsprotokolle? Hast Du Zeigen? Hast Du womöglich unterschrieben, dass Dir bekannt ist, dass ein Totalverlust möglich ist?


    Ohne Beweise besteht schnell die Möglichkeit, dass Du gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirfst.

    ... Internetverkäufe in besagter Stückzahl (30 per Kalenderjahr oder Euro 2.000,-Erlös) auf werden Sie steuerpflichtig

    Nochmal: Diese Behauptung ist schlichtweg falsch!

    Das hat alles nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun.

    Wer hat hier behauptet, dass Steuerrecht etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat?


    Sollte hier eine Sachfrage geklärt werden oder über Gott, Staat und Gesellschaft philosophiert werden?