Beiträge von Hornie

    Bislang ging ich davon aus, dass ich den Freibetrag von 100.000 EUR Gewinn aus Altbeständen mehrfach nutzen kann

    Du kannst den Freibetrag nicht mehrfach nutzen, aber Kind/Frau haben den gleichen Freibetrag und können ihn ebenfalls für Altbestände nutzen. Ob diese Altbestände selbst gekauft, geschenkt oder geerbt wurden, ist egal.


    Wie stellt sich sich das die MinBlue-Tante vor? Wenn Kind eine Steuererklärung macht, soll das Finanzamt forschen welche Steuererklärungen Fremde zuvor gemacht haben und davon abhängig die fällige Steuer berechnen?

    Ich weiß das ältere Verträge steuerfrei sind, aber gilt das auch wenn eine einmalige Summe eingezahlt wurde?

    Nein. Es mussten mindestens 5 Beiträge bezahlt werden. Daher waren die 5+7-Verträge beliebt (5 Jahre Beitrag, dann 7 Jahre ruhen).

    Eine andere Variante war eine Kombination aus zwei Verträgen: Ein Sparvertrag über 5 Jahre, bei dem jedes Jahr 1/5 in die KLV umgeschichtet wurde.


    Wenn Du wirklich nur einen Vertrag mit einer Einzahlung hast, könnte das ein weiteres Argument für die Rente sein, bei der Du vermutlich nur die pauschalen Ertragssteuern ab Rentenbeginn zahlen musst.


    Erkundige Dich beim Anbieter. Die machen zwar keine Steuerberatung, haben idR. aber Merkblätter o.ä. zur steuerlichen Behandlung des Vertrages.

    Rendite macht man eher mit einfachen Wohnungen. Dieses Luxussegment wäre mir viel zu heiß.


    Trotzdem zurück zur Frage:

    Aber idealerweise reicht eine der Immo 1 oder 2 für einen guten Zins, und eine bleibt frei, und Immo 3 und 4 werden nicht beliehen oder diese sowieso beleihen für besseren Zins?

    Normalerweise sind die zu finanzierenden Immobilien die Kreditsicherheit, hier also Immo 3 und 4.


    In Deinem Fall wäre das aber eine teure 100%-Finanzierung. Daher wirfst Du Immo 1 zusätzlich in den Ring, in der Hoffnung, dass Kreditsumme < 60% * (Beleihungswert Immo 1, 3 und 4) ist.


    Falls nicht, kannst Du ggf. zusätzlich Immo 2 anbieten.

    Auf Herausgabe zu klagen ist sicherlich nicht sinnvoll, also ist es irrelevant, ob die Bank zur Herausgabe verpflichtet ist.


    Ich denke, Du hast aber gute Chancen, an die Buchungen zu kommen. Das Originalsparbuch existiert vermutlich nicht mehr, aber die Buchungssätze sollten noch im Computer sein.

    Die 5,15€ sind einmalige Kosten.


    Die -21,66€ ist die aktuelle Bewertung Deiner Gesamtposition bei einem aktuellen Kurs von 98,6112€ je Anteil. Da ist die zwischenzeitliche Kursentwicklung ebenfalls enthalten.


    Der Kurs ändert sich ständig. Wenn der Kurs bis morgen z.B. um 1€ je Anteil höher ist, ist Dein Verlust eben 12,99€ geringer.

    1. Macht das Sinn oder ist das zu kurz gedacht?

    2. Gibt es einen Mindestbetrag, den wir einzahlen müssen, damit der Vertrag weiterläuft?

    3. Ändern sich die Bedingungen der Versicherung, wenn wir irgendwann wieder 4% vom Brutto in den Vertrag einzahlen wollen?

    Zu 1.: Klares ja.

    Zu 2.: Mindestbeitrag ist 0€, der Vertrag läuft beitragsfrei weiter

    Zu 3.: Da musst Du in die Bedingungen des Vertrages schauen. Ich kenne einen Vertrag, bei dem man den Beitrag jederzeit ändern kann, solange man mindestens 60€ p.a. einzahlt. Bei einer kompletten Beitragsfreistellung ist hier keine spätere Aufstockung mehr möglich.


    Meine Meinung: Auf die Möglichkeit einer späteren Wiederaufstockung kann man auch verzichten.

    Ich frage immer wieder so hartnäckig nach, weil ich nicht genau verstehe, warum ich nicht so eine Anschaffung in Höhe von circa 800 € von ETFanteilen, die gerade einfach extrem gut gelaufen sind, nehmen sollte... Warum ihr trotzdem meint, ich soll es vom Notgroschen nehmen.

    Genau für unerwartete Ausgaben ist nun einmal der Notgroschen da. Punkt.


    Parallel überlegst Du, ob Du marktbedingt einen Teil Deiner ETFs verkaufen solltest. Das ist Markettiming, was Du als passiver Anleger vermeiden solltet. Klappt meist sowieso nicht!


    Kann man natürlich machen, aber bei den meisten ETF-Anlegern ist das vor Rentenbeginn eher ein Tabubruch. Widerspricht dem regelmäßigen, konsequenten Ansparen einer Altersvorsorge.

    Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es eigentlich immer eine schlechte Idee, eine vermietete Immobilie zu verschenken. Schon wegen der AfA sollte diese immer an die nächste Generation gegen Verkäuferdarlehen verkauft werden. Danach kann man ggf. das Darlehen verschenken.

    Dieser Verkauf ist auch grunderwerbsteuerfrei (im Gegensatz zum Handel mit dem Bruder).


    Die Schenkung rückgängig machen, wird kaum vernünftig gehen. Natürlich wäre eine Rückschenkung möglich mit anschließendem Kauf. Bei der dann folgenden Geld-Schenkung wird es durch das Hin und Her sicherlich mit den Schenkungsfreibeträgen sehr eng. Klingt auch nicht sinnvoll.


    Ein Verkauf an den Ehepartner erscheint die sinnvollere Lösung zu sein!


    Die Bank beleiht natürlich auch die vermietete Immobilie. Für das Finanzamt zählt aber nicht, welche Immobilie als Kreditsicherheit gegeben wurde, sondern wofür das Geld aufgenommen wurde. Einzige Möglichkeit wäre ein 2-Konten-Modell, bei dem Du alle Mieteingänge entnimmst und alle Ausgaben per Kredit finanzierst. Mir ist aber nicht bekannt, ob das eine Bank noch zu vernünftigen Zinssätzen mitmacht.

    ... deswegen habe ich in meine Kristallkugel geschaut und dort gesehen, daß die Eltern ein gesegnetes Alter erreicht hatten, wie erfreulicherweise die meisten Erblasser in unserem Lande.

    Bei der Schenkung waren Vater 70, Mutter 62. Die Mutter hat ihr statistisches Alter nicht erreicht, der Vater mit 96 vermutlich deutlich überschritten.


    Auch wenn mich wundert, dass ich keine passenden Gesetzestexte oder Tabellen im Netz finde, kann ich wohl davon ausgehen, dass der Nießbrauch abgewohnt ist.


    Besten Dank an alle Diskussionsteilnehmer!

    meines fortgeschrittenen Alters (Jahrgang 68)

    ^^

    bei der Verrentung der Pensionskasse bei den jeweiligen Auszahlungen ein Ertragsanteil versteuert,

    Diese pauschale Versteuerung des Ertragsteils soll ja nur eine Versteuerung der Erträge ab Rentenbeginn ersetzen.

    Wenn Du eine Einmalzahlung wählst, wirst Du den ja auch anlegen und die Folgeerträge versteuern.


    Der steuerliche Unterschied ist also nicht so riesig. Daher gilt es m.E., dieses erst nachrangig zu betrachten.


    Wichtiger ist Deine Gesamtsituation. Brauchst Du eher eine Rente für die laufenden Lebenshaltungskosten oder ist es eher Spielgeld für die Weltreise kurz nach Rentenbeginn.