Beiträge von Hornie

    Wir investieren (bisher) kein zusätzliches Geld in die GRV. Ich setzte überwiegend auf ETF und ziehe das auch wohl auch bis zu meinem Rentenbeginn durch. Allerdings halte ich mir die Hintertür offen.

    Der Vergleich mit Aktien-ETFs halte ich oft für ein Totschlagargument, denn wir wissen alle, dass langfristig (aber unter großen Schwankungen) Aktien die besten Renditen bringen.


    Die GRV zähle ich zum sicheren Baustein und GRV-Einzahlungen sollten als eine Umschichtung innerhalb der sicheren Anlagen betrachtet werden.


    Konkret bei Dir: Wenn Deine KLV kurz vor Rentenbeginn fällig wirst, willst Du dann Deine Aktienquote schlagartig kräftig erhöhen? Falls nicht oder nur teilweise, könnte die GRV eine Alternative neben Anleihen und Tagesgeld sein. Und dann sollte es aus steuerlichen Gründen eine Überlegung sein, dieses über mehrere Jahre zu verteilen.

    MSCI hat halt mit dem World angefangen. Es war ja ursprünglich auch nur in den Industriestaaten investierbar. Die Randmärkte waren kaum erreichbar. Daher wohl auch der Name World, der aus heutiger Sicht nicht so richtig passen will.

    Später wurde das Konzept beibehalten und die neuen Märkte als EMs ergänzend zur Verfügung gestellt. Auch hier ist die Bezeichnung inzwischen fragwürdig, aber etabliert.

    Um mein Portfolio diversifizierter zu gestalten, habe ich nicht nur in ETFs investiert, sondern auch in einzelne Aktien.

    Ein ACWI-ETF ist nahezu perfekt diversifiziert. Einzelaktien kann man parallel haben, aber sind immer ein Klumpenrisiko, das die Diversifikation reduziert!


    ... die lust zum investieren gefunden es ist so ein bisschen wie die sucht

    Das klingt sehr gefährlich, ich hoffe, das ist Dir bewusst.

    Ich hatte für meine Kinder Variante 1 gewählt. So hat der Steuerfreibetrag mit geholfen, das Geld zu vermehren.


    Mit 18 Jahren können die Kinder mit dem Geld machen, was sie wollen. Kurz vorher ein langes Festgeld ist eine Möglichkeit, dieses zunächst zu verschieben.


    Ich habe eine andere Möglichkeit umgesetzt: Aufklärung und Erziehung. Ist vielleicht altmodisch, hat aber bei uns funktioniert.

    Ein paar Klicks im Internet und schon hat man ein neues Tagesgeldkonto. So stellt man sich das vor.


    Tatsächlich verbringt man sehr viel Zeit mit Warten und Mätzchen machen beim Identifizieren, beim richtigen Installieren und starten einer App, beim Eingewöhnen an eine neue Webseitenlogik etc. pp.


    Manch einer hat da das Billigbier, das auch erst geholt werden muss, schon weg ...

    Korrekt.


    Wenn Du an Xetra eine Kauforder mit Limit 100,10€ hast, kann es keinen Umsatz unter diesem Kurs geben, ohne dass Deine Order zuerst ausgeführt wird.


    Es gibt aber häufig Teilausführungen. Wenn Du 30 Stück suchst und jemand verkauft 12 Stück, dann hast Du eine Teilausführung und die restlichen 18 Stück bleiben im Buch bis zum nächsten Verkäufer. Sollte ein Verkäufer 50 Stück verkaufen wollen, hat er ggf. eine Teilausführung. Teilausführungen werden bei vielen Brokern mit doppelter Provision abgerechnet, eben als 2 getrennte Order.


    Anders bei Gettex. Die werben damit, dass es keine Teilausführungen gibt. Tatsächlich ist das eine klare Bevorzugung des Market Makers.

    In diesem Beispiel würde Deine Order nur dann ausgeführt werden, wenn eine Gegenorder in exakt der gleichen Größe kommt. Alle anderen Verkäufe werden gegen den schlechteren Kurs des Market Makers gematscht.

    Ich habe das mal in der Tabelle so dargestellt, bin mir allerdings unsicher, ob das alles so richtig dargestellt ist.

    Das Rechenschema sieht m.E. gut aus.

    Was ich nicht glaube, ist der Grenzsteuersatz.


    Du solltest ein Einkommen von fast 60k€ haben. Ich gehe mal grob von einen zvE von 50k€ aus.

    Dann ist, falls alleinstehend, Dein durchschnittlicher Steuersatz ca. 22%, Dein Grenzsteuersatz ca. 36%, die Steuer beträgt ca. 10.906 €, siehe hier (bmf-steuerrechner.de).


    Wenn Du nun zusätzliche 10k€ absetzen kannst, beträgt die Steuer 7.495 €, also 3.411 € weniger, entspricht ca. 34%.


    Bei höheren Absetzungen sinkt der Grenzsteuersatz weiter.


    Auch bei der Splittingtabelle bist Du über 25%.

    Und dass von der "Abfindung", die KInd 2 von der Enkelin bekommen soll, nur 20.000 € steuerfrei sind?

    Das scheint mir ein Missverständnis zu sein. Ich habe Steinbock so verstanden, dass Kind 2 im Rahmen der Erbauseinandersetzung aus sonstigem Erbvermögen einen Ausgleich bekommt. Damit würde der Freibetrag von 400.000 € gelten.


    Falls das Enkelkind den Hausanteil von Kind 2 kauft, ist es auch keine Schenkung.

    Du meinst vermutlich den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG. Der geht m.W. nur für aktive Betriebe. Wenn Du dieses Jahr den Betrieb einer Solaranlage als Gewerbe anmeldest, könnte es für 2024 ggf. funktionieren. Da würde ich aber mal einen Fachmann fragen.

    Bausparvertrage sind hoch komplexe Produkte mit vielen Optionen und hohen Provisionen. Daher sind sie in den meisten Fällen für den Kunden ungeeignet.

    Aber eben nicht generell und immer!


    Der Vergleich eines BSV mit einem Fondssparplan hinkt natürlich, da man in komplett verschiedenen Assetklassen unterwegs ist. Ein fairer Vergleich wäre nur, wenn soluga die weiteren Einzahlungen in den BSV (2015-2023) nach Abzug der Förderungen in Sondertilgungen gesteckt hätte.


    Grundsätzlich ist es bei einem BSV so, dass der Kunde in der Sparphase auf Guthabenzinsen verzichtet, dafür später niedrige Sollzinsen hat.

    soluga hat in einer Tiefzinsphase das Guthaben angespart, also auf wenig Zinsen verzichtet. Passend zur Zuteilung sind die Zinsen stark gestiegen. Er hat einen merklichen Zinsvorteil in der Darlehensphase.

    Also soweit doch gut gelaufen, auch wenn das Timing vermutlich eher Glückssache war.

    Bei mehr als 52,500 Euro im Jahr wären 1.325 Euro (2.100 - 775) an eigenen Beiträgen notwendig.

    In diesem Beispiel mit 2 Kindern ist die Förderung noch ca. 37% (=775/2.100), ggf. zzgl. etwas Steuerersparnis. Das ist vermutlich noch mehr, als die Steuerbelastung im Rentenalter. Da sollte man aber schon einen renditeträchtigen Vertrag haben, ist also grenzwertig (oder Geschmackssache).

    Wenn ein Kind herausfällt reduziert sich die Förderung auf ca. 23% (=475/2.100) + x, da würde ich definitiv nichts mehr einzahlen wollen.

    Du hast 1994 ein belastetes Haus bekommen. Bei der Wertermittlung wurde der Wert des Nießbrauchs abgezogen. Dieses belastete Haus einschließlich Wertsteigerungen ist heute irrelevant, da es Dir bereits seit 1994 gehört. Da sind wir uns einig.


    Meine Frage betrifft nur den Nießbrauch. Den hast Du erst 2021 von Todes wegen erworben. Der wurde erst 2021 (oder später) aus Deinem Grundbuch gestrichen. Der Verkehrswert des (nun unbelasteten) Hauses ist damit 2021 deutlich gestiegen, vorher wäre es fast unverkäuflich gewesen.


    Du sagst, dass Du dafür keine ErbSt gezahlt hast. Liegt das jetzt daran, dass Du dieses (irrtümlich) in der Steuererklärung nicht angegeben hast, oder Du sowieso unter den Freibeträgen geblieben bist oder ist dieser Zugewinn von Todes wegen wirklich generell steuerfrei?

    Schreib doch mal ans Bundesfinanzministerium!

    Das Porto ist mir zu teuer ...


    Es gab mal einen §25 im ErbStG, der das irgendwie regelte. Der ist 2009 weggefallen. Interessanterweise wird in §9 (2) aber noch auf §25 verwiesen. Verstehe ich nicht.

    In einem Kommentar im Internet habe ich gelesen, dass der §25 für Altfälle noch gilt (Hier war die Schenkung vor 2009). Bin halt kein Jurist.