Beiträge von Nickelchen

    Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldungen!


    Vor allem noch mal vielen Dank an Dich, Galileo, für die detaillierten Erläuterungen! Ich Konnte mir in der Tat gut vorstellen, dass mein Fall eventuell zu spezifisch für den/die durchschnittlichen Mitarbeiter/in am Finanzamttelefon ist, deswegen hier noch mal meine Rückmeldung/frage


    Wie JDS ja auch empfohlen hat, kann man ja sowieso das ganze einfach mal in WISO oder Smartsteuer durchrechnen. Das werde ich so oder so mal machen.


    Vielleicht noch eine kurze Nachfrage, Galileo. Du hattest geschrieben:

    Ich hatte (gerade was die Behandlung der Kapitalerträge angeht) selbst mehrfach falsche Auskünfte vom Finanzamt erhalten.

    Ich selbst hatte in UK ein Festgeld und Tagesgeldkonto bei meiner Hausbank laufen (ETFs hatte ich nur in Deutschland). Muss ich da irgendwas groß beachten in meinem Unterfangen für eine Steuererklärung für 2020? Genauer: Muss ich die Zinsen hier angeben/belegen?


    Noch mal ganz herzlichen Dank!

    Hallo zusammen,


    ich habe eben noch mal kurz mit dem Finanzamt geredet und versucht, auf Basis unserer Unterhaltung, meine Situation so korrekt wie möglich (s.o.) zu schildern.


    Meine Frage, ob ich eine Verpflichtender Veranlagung habe, wurde verneint. Dies (die 410€-Regel) gälte nur für "Honorarverträge" und Arbeit in der "Selbständigkeit". Ich wurde neben der Steuerklasse (I) noch gefragt, ob ich in 2020 nach meiner Ankunft Arbeitslosengeld 1 oder Elterngeld erhalten hätte; oder Erträge aus Rente oder Mieten erhalten hätte - beides habe ich verneint. Daraufhin wurde mir noch mal bestätigt, dass das Einreichen für eine Steuererklärung 2020 freiwillig wäre.


    Da ich, wie beschrieben, sehr wenig Ahnung von dem Thema habe, wollte ich nur noch mal hier nachfragen, ob das denn so Sinn macht, oder ob ich bzw. die Fachkraft vom Finanzamt was nicht ganz richtig überblickt habe/hat.


    Herzlichen Dank noch mal!

    Ui! Gut zu wissen, vielen Dank für die Auskunft, Galileo!


    Ja, ich habe deutlich mehr als 410 Euro bekommen, nämlich rund 10.000 GBP/Brutto.


    Ein paar Rückfragen (die wahrscheinlich dumm klingen, aber das ist noch komplett Neuland für mich):

    1. (Eher aus Interesse) Diese 410€-Regel gilt trotz Doppelbesteuerungsabkommen? Ich hatte das Gegenteil gehofft - wohl fälschlich.

    2. Meine Frist mit Steuerberater ist also der Mai 2022. Würden über "Zaster" vermittelte Steuerberater da auch gelten?

    3. Muss ich bei den 10.000GBP/Brutto vermutlich nachzahlen?

    4. Bzgl. WA-ESt würde mich ja vermutlich dann auch der Steuerberater beraten/anleiten?


    Herzlichen Dank!

    2016 bis Ende Juni 2020 in Großbritannien steuerpflichtig (dort Einkommen erhalten, promoviert inklusive Stipendium und gelebt). Ab 1. Juli 2020 dann ausschließlich in Deutschland gelebt und gearbeitet.

    Es gehört aber der Vollständigkeit halber noch gesagt, dass ich mich die ganze Zeit in Großbritannien nicht in Deutschland (bei meinen Eltern) abgemeldet hatte (ich war also auch noch in Deutschland gemeldet). Ich hatte hier auch Konten (Festgeld, Tagesgeld, irgendwann auch ETFs, mit Freibeträgen). Aber sonst kein Einkommen, und auch keine KV, etc. (habe hier ja nicht gelebt).

    Hallo zusammen,


    Nach Studium und Arbeit in Großbritannien bin ich seit Juli 2020 Arbeitnehmer in Deutschland. Nun wollte ich ganz gerne *freiwillig* meine erste deutsche Steuererklärung für das Jahr 2021 machen.


    Frage: kann es passieren, dass das Finanzamt dann auch Steuererklärungen für vorangegangene Jahre will?


    Das würde ich gerne vermeiden wollen, weil ich mir die Steuererklärung für die vorangegangenen Jahre (v.a. 2020) als relativ anstrengend vorstelle, weil ich eben in zwei verschiedenen Ländern, dort verschiedene Jobs und auch Kapitalerträge hatte, etc.


    Herzlichen Dank!