Beiträge von tb38

    Habe seit 4 Jahren einen rollierenden 12M Laufzeittarif, fällig jeweils zum 30.09. Die letzte Preissenkung mit 4 wöchigem Sonderkündigungsrecht war 11/2023. Kann ich nun kurzfristig (d.h. 4 Wochen) kündigen?

    Nein, das gilt nur für Verträge die nach März 2022 geschlossen wurden. Deiner würde ja aber 2020 geschlossen, fällt also noch nicht unter die Regelung - aber dann dein nächster.

    Überlegung: Variante 1, aber gedanklich nimmst du die 36k Euro nicht für die Tilgung sondern dein Barvermögen von 35k Euro. Die 36k Euro steckst du in einen weltweiten ETF, der muss ja dann in über 20 Jahren "nur" netto mehr 2% pro Jahr machen um die Verzinsung der Wohnförderkontos auszugleichen ...


    Was ich sagen will: ja die 2% Verzinsung nervt, aber Geld jetzt ist halt auch mehr wert als Geld in 20 Jahren (zumal dann ja (teilweise) gestreckt als Rente), da du das Geld ja in der Zwischenzeit besser anlegen kannst und daher ein Zinsdifferenz Geschäft machen könntest.

    Wenn du der Versicherungsnehmer bist, kannst du m.w. ohne Unterschrift von jemand anderem kündigen. Wenn jemand anderes der Versicherungsnehmer ist, dann Wiederrufe das Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung), dann darf dein Konto nicht mehr belastet werden (falls doch lässt du die Lastschrift mit ein paar Klicks zurückgehen).

    Die Leute achten bei Preisvergleichen primär auf den Arbeitspreis. Speziell Wenigverbraucher wie Du sollten daneben aber den Grundpreis nicht aus dem Auge verlieren.

    Einfach auf den Gesamtpreis (Grundpreis+ Arbeitspreis * voraussichtlicher Verbrauch - Bonus) achten gilt m.e. für wenig, normal und Vielverbraucher. Und dieser Preis wird bei den Vergleichsportalen auch angezeigt, oder nicht? Verstehe an der Stelle das Problem nicht - es sei denn man kennt seinen voraussichtlichen Verbrauch nicht ...

    Kann das dann so korrekt sein?

    Ja, m.W. ist (u.a.) der erste Satz in dem Schrieb korrekt. Meine persönliche Meinung ist das zwar nicht gerecht/logisch, aber der Gesetzgeber hat das wohl so aufgeschrieben. (Ggf. weil die Preisbremse ja eh erst am März 23 galt und daher ja nur aus "Kulanz" rückwirkend gilt).


    warum der neue Gasanbieter dann meine alte Abrechnung haben wollte

    Steht wohl ebenfalls im Gesetz. Der Grund ist für mich auch nicht nachvollziehbar, finanztip (https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/ in der FAQ zu Anbieterwechsel) schreibt hierzu


    Damit soll sichergestellt werden, dass Dein neuer Anbieter mit dem richtigen Ent­last­ungs­be­trag rechnet

    Hätte mich Vattenfall nicht darauf aufmerksam machen müssen, dass die Preisgarantie dann entfällt?

    Ich denke nicht. Dass die Preisgarantie nur 24 Monate gilt, stand ja im ursprünglichen Angebot. (Und ich würde schon vermuten dass irgendwo steht, dass sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert wenn nicht x Wochen vor Vertragsende gekündigt wird). Das Angebot müsste bzgl. Grundpreis und Arbeitspreis unverändert weiter gelaufen sein. Erst wenn Vattenfall den Preis ändert müssen sie dich informieren. Und spätestens dann merkt man ja, dass die Preisgarantie offensichtlich entfallen ist und kann das Sonderkündigungsrecht (auf welches Vattenfall m.W. hinweisen muss) nutzen.


    Vermutlich ist es am besten das als Lehrgeld abzubuchen und darauf zu achten dass man zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Vertrag kommt. Beim neuen Vertrag wird es dann (wie Hornie bereits geschrieben hat) nicht so dramatisch wenn man vergisst zu kündigen, weil sich der Vertrag dann nur noch jeweils um 1 Monat verlängern darf ..

    Dann hat wohl ganz bewusst SWM Ende Februar 2023 kurz vor Beginn der SPB am 01.03. den günstigen Tarif angeboten.

    Also erstmal müsstest meine Aussage nochmals verifizieren ob ich da wirklich richtig liege. Dann kommt der Entlastungsbetrag ja vom Staat, ist für SWM nur ein durchlaufender Posten und sollte die SWM daher vermutlich nicht stören (allerdings gibt es einige Berichte wo sich der Stromversorger mit Händen und Füßen wehrt den Entlastungsbeitrag zu ändern - wiederspricht also meiner Theorie dass es dem Stromanbieter egal sein kann).


    Die SWM müssen dir kein neues Angebot machen, kann sein dass sie es tun vielleicht aber auch nicht. Im letzteren Fall ist der treue (oder der, der sich nicht darum kümmert) der Dumme. An deiner Stelle würde ich vergleichen und einen günstigen Anbieter nehmen. (Mindestens Mal den unter 30 Cent Anbieter, spart dir ja über 100 Euro.) Es muss ja nicht der aller günstigste sein, wenn du bedenken hast dass der Pleite geht. Andererseits, wie schlimm wäre das wirklich? Dann musst halt nochmals wechseln. Ohne Strom stehst du ja nie da und wenn du monatlich bezahlst und die Rate nicht zu hoch ist schuldet dir der Stromanbieter auch nichts (was du im Falle einer Insolvenz nicht mehr wieder bekommst). Aber klar, kann natürlich dann auch ein ungünstiger Zeitpunkt zum wechseln sein. Das musst du selbst abwägen wie du das Risiko einschätzt, wie hoch deine Ersparnis wäre und ob du das "Risiko" eingehen willst. Dein Geld, Ersparnis und Risiko, aber auch deine Entscheidung. Viel Erfolg.

    Die Strompreisbremse gilt doch auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 trotz des neuen Vertrages ab 21.02.23.

    Ich meine mich daran zu erinnern dass nur dann rückwirkend erstattet wird, wenn der Preis zum 01.03. über der Grenze liegt. Ja, macht für mich keinen Sinn und sehr ärgerlich dass dieser "Gesetzesfehler" nicht korrigiert wurde, aber m.w. ist es so. Aber gerne nochmals nachlesen, ggf. liefert auch jemand anderes ( berghaus?) sichere Infos...


    muss mir SWM bis zum Ende dieses Stromvertrages am 21.02.2024 unaufgefordert ein neues Angebot machen für ein weiteres Jahr? Wie bei Versicherungen. Oder läuft der Stromvertrag weiter mit gleichem) anderen Tarif?

    ich kenne es so, dass der Vertrag einfach weiter läuft (bzw. verlängert sich immer um einem Monat), es sei denn der Anbieter teilt dir neue Konditionen mit (wenn die nicht passen kannst kündigen) oder er dir kündigt (dürfte wohl eher die Ausnahme sein)

    Das ergibt sich implizit: du bekommst einen Entlastungsbetrag und dieser ist unabhängig von deinem (aktuellen) Verbrauch (sondern berechnet sich aus Prognose und Differenz zwischen Arbeitspreis und Preisgrenze). Ergo spielt dein Verbrauch keine Rolle bis irgendetwas anderes im Gesetz steht (z.b. dass deine Entlastung nicht höher als deine Kosten sein darf).

    Davon 80% = 24.804 kWh / 365 Tage * 103 Tage = 7.095 kWh. So ist die Berechnung von Erenja. Die Frage ist, ob diese Abrechnungsweise richtig ist für die ersten 103 Tage im Jahr 2023 und somit natürlich deutlich vom Verbrauch in den Wintermonaten abweicht.

    ja, das ist richtig bzw. so hat es der Gesetzgeber (leider) festgelegt. Das gleicht sich dann im Sommer wieder aus - es sei denn man ist zwischenzeitlich gewechselt ...

    Ah sehr ärgerlicher Doppel Post. Ich hatte auf den anderen geantwortet.



    Vielleicht besser weiter hier bzw. hier nochmal


    Es wird nicht 80% deines Verbrauchs erstattet, sondern 80% deiner Prognose. Dieser Betrag wird gleichmäßig auf die Monate verteilt. In deinem Fall bekommst du also 80% von 31.005=24.804 gedeckelt auf 12 Cent. Also statt 19,87 nur 12, daher 7,87 Cent Erstattung. Also 7,87 Cent Mal 24.804 kWh = 1.951 Euro im Jahr bzw. ca. 162 pro Monat bzw. ca. 569 für deine 3,5 Monate. (Wenn du ohne rundung und den März taggenau rechnest wirst vermutlichgenauer auf die 558 Euro kommen).


    Den restlichen Betrag sollte es dann mit der nächsten Abrechnung geben, sofern der Preis in der Zwischenzeit nicht gesunken ist ..

    .

    kannst Du mir sagen, ob meine Gaspreisbremse richtig berechnet worden ist?

    Laut meinem Verständnis ist die gem. der Anlage falsch. Es wurden keine 80% vom Verbrauch 01.01.2023 - 13.04.2023 berücksichtige

    ich kann es dir sagen: es scheint zu passen. Es wird nicht 80% deines Verbrauchs erstattet, sondern 80% deiner Prognose. Dieser Betrag wird gleichmäßig auf die Monate verteilt. In deinem Fall bekommst du also 80% von 31.005=24.804 gedeckelt auf 12 Cent. Also statt 19,87 nur 12, daher 7,87 Cent Erstattung. Also 7,87 Cent Mal 24.804 kWh = 1.951 Euro im Jahr bzw. ca. 162 pro Monat bzw. ca. 569 für deine 3,5 Monate. (Wenn du ohne rundung und den März taggenau rechnest wirst vermutlichgenauer auf die 558 Euro kommen).

    Den restlichen Betrag sollte es dann mit der nächsten Abrechnung geben, sofern der Preis in der Zwischenzeit nicht gesunken ist ...


    Doppelpost von lohwin besser in diesem Thread weiter


    Schon unverschämt, diese Abschaltungen,

    Teilweise wird unser 2022 gekaufter Stromspeicher nicht voll, trotz Sonnenschein.

    Klingt unlogisch - die Einspeisung ins Stromnetz abschalten ist plausibel (aber zumindest aktuell doch erst ab 25 kWp Anlage, oder?) aber das laden der Batterie bzw. den Eigenverbrauch sollte das doch nicht betreffen...