Beiträge von spom

    Hallo,


    ich habe vor knapp zwei Jahren meine erste KFZ-Versicherung auf meinen Namen abgeschlossen. Versicherungsbeginn war der 28.03.2014. Letztes Jahr habe ich die Kündigung verpasst und habe im Februar '15 den Bescheid erhalten, dass die Versicherung ab 28.03.2015 weiterläuft. So weit, so gut. Im Bescheid steht aber für das neue Versicherungsjahr noch folgendes drin:

    • Ihre SF-Klasse Kfz-Haftpflichtversicherung bei <Versicherer>: SF 1
    • Ihre SF-Klasse Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Sondereinstufung: SF 1/2

    Frage 1: Heisst das, dass ich beim Wechsel für andere Versicherungen gerade mal SF 1/2 habe?


    Hintergrund: Ich möchte gerne wechseln, da ich für mich eine enorme Ersparnis errechnet habe, weiss aber nicht, welche SF-Klasse ich für das nächste Jahr angeben kann. Bei SF 1/2 hiesse das ja gerade mal SF 1 für 2016.


    Daraus folgt auch Frage 2: Kann ich die Versicherung jetzt zum 31.12.2015 kündigen, oder muss ich das volle Versicherungsjahr abwarten? Und wenn ich jetzt zum Jahresende kündigen kann, welche SF-Klasse gebe ich dann für den neuen Versicherer an?


    Hintergrund dieser Frage ist die Aussage im Newsletter, die ich nicht 100% verstanden habe: "Die Hochphase der Wechselsaison beginnt jedes Jahr im Oktober und läuft bis zum 30. November. Denn an diesem Tag muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, damit Sie im kommenden Jahr günstiger und besser versichert sind."


    Viele Grüsse,
    spom

    Eine Antwort auf meine Fragen scheint leider keiner zu kennen. Weiss denn wenigstens jemand, an wen ich mich damit wenden könnte? Ein Riesterrentenverkäufer wird wohl eher voreingenommen sein, wenn ich ihm erzähle, dass er meine Ersparnisse nach meinem Tod nicht erhält.

    Anlässlich des aktuellen Newsletters und dem Angebot von Fairr muss ich nochmal dieses Thema ausgraben, da mir bisher keiner antworten konnte. Aurel hat hier eine geniale Idee geäußert:


    Mein Plan wäre, ein Häuschen kurz vor dem Rentenbeginn zu kaufen, sodass ich danach 1) keine Miete bezahle (das ist schon eine implizierte Zusatzrente), 2) die von der Versicherung kalkulierte 90+ Lebensdauer und ihre Gebühren vermeide [...]


    Falls ich mit z.B. 40 (lange vor der Rente) eine Arbeitstelle in einem EU-Land finde, kann ich das angesparte Riester-Geld "nicht schädlich" für den Wohnungskauf in dem EU-Land verwenden? Vermutlich würde das bedeuten, dass ich danach in Deutschland kein Steuersubjekt bin.


    Finde ich super, da man ansonsten die Riester-Rente bei vorzeitigem Ableben dem Versicherer schenkt - und das macht den ganzen Sinn des Sparens zunichte, da würde ich lieber gar nicht riestern und das Geld für mich verwenden!
    Daher meine Fragen:


    Ich habe lange Zeit damit gehadert, eben weil ich nicht denke, so alt zu werden - oder wahrscheinlich gerade mal die Garantiezeit "absitze" und dann die ganzen Ersparnisse für die Katz sind - aber so würde das ja richtig Sinn machen. Ist das so möglich wie Sie das planen? Dann würde ich das wahrscheinlich auch ins Auge fassen (aber vermutlich nicht im Ausland, wer weiss).


    Funktioniert das auch bei zwei getrennten Riesterverträgen, die dann beide für dasselbe Haus verwendet werden können? Auch wenn wir z.B. noch nicht verheiratet sind?


    Zum gemeinsamen Riestern auch noch eine Frage: Den Kinderbonus dann auf den Vertrag desjenigen mit dem höheren Verdienst angerechnet wegen steuerlichen Vorteilen, richtig?
    Wann macht es mehr Sinn, nur einen Vertrag zu haben und den Partner mit Sockelbetrag darauf einzahlen zu lassen?


    Und zusätzlich dazu: Würde das auch mit dem Angebot von Fairr klappen, oder nur mit einem Banksparplan?

    Clever, das klingt verlockend! Ich habe lange Zeit damit gehadert, eben weil ich nicht denke, so alt zu werden - oder wahrscheinlich gerade mal die Garantiezeit "absitze" und dann die ganzen Ersparnisse für die Katz sind - aber so würde das ja richtig Sinn machen. Ist das so möglich wie Sie das planen? Dann würde ich das wahrscheinlich auch ins Auge fassen (aber vermutlich nicht im Ausland, wer weiss).


    Funktioniert das auch bei zwei getrennten Riesterverträgen, die dann beide für dasselbe Haus verwendet werden können? Auch wenn wir z.B. noch nicht verheiratet sind?


    Zum gemeinsamen Riestern auch noch eine Frage: Den Kinderbonus dann auf den Vertrag desjenigen mit dem höheren Verdienst angerechnet wegen steuerlichen Vorteilen, richtig?
    Wann macht es mehr Sinn, nur einen Vertrag zu haben und den Partner mit Sockelbetrag darauf einzahlen zu lassen?


    Nebenfrage: Wie ist denn das mit der gesetzlichen Rente im Ausland? Ich habe gehört, dass dann ein hoher Prozentsatz abgezogen wird.

    Auch ich möchte gerne Geld ansparen für meine Kinder. Gibt es inzwischen weitere Möglichkeiten, mit ein wenig Rendite über 15-20 Jahre anzusparen außer ETFs und Banksparplan?
    Der ETF würde für mich wahrscheinlich wegfallen, da ich auch geringe monatliche Beiträge einzahlen würde. Gibt es zu Banksparplänen einen Vergleich oder eine Übersicht? Oder wie gelangen andere zu einem Vergleich, wonach suche ich?