Beiträge von TheBurli

    Update:
    Habe nochmal mit der Hotline gesprochen. Kündigung nur schriftlich ODER unterschrieben per Fax - Email nicht gültig -> Deutschland 2022.


    Auch kam nochmal der Hinweis, dass es nach neuen ABB ein Sonderkündigungsrecht für die BSQ besteht, wenn weniger als 1.000,-€ offene Ansparsumme zur vereinbarten Bausparsumme besteht. Also hier nochmal ACHTUNG an alle Sparer, ab 01.03. könnten neue Steine in den Weg rollen.


    Zudem der Hinweis, ich solle nicht Kündigen und auf mein Darlehen verzichten, sondern nach den neuen ABB die "Annahme zur Zuteilung erklären" und einen Verzicht auf das Darlehen aussprechen. So würde mir der Bonus ausbezahlt werden, bei einer Kündigung hingegen nicht.


    Hilfe an die Experten, was nun zu tun??

    a) vor dem 01.03. Kündigen und Verzicht Darlehen erklären und somit quasi nach alten ABB kündigen

    b) wie beschrieben die Annahme zur Zuteilung erklären und einen Verzicht auf das Darlehen aussprechen


    Habe Angst mich an die Callcenter-Version zu halten und so am Ende mein Bonus Zins aus welchen Gründen auch immer zu verschenken...

    @ Burli:

    Nur ganz kurz zu der Aussage mit den 1.000 Euro bis zur Vollbesparung.

    Das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit und rechtlich durch nix und gar nix gedeckt. Das OLG Celle hat in mehreren Urteilen genau das untersagt, nämlich dass die Bausparkasse von irgendwas ausgeht und dann für den Bausparer entscheidet, ob es für ihn wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht ein Darlehen aufzunehmen und dafür auf den Bonus zu verzichten. Dieses Recht steht explizit und ausschließlich dem Bausparer zu und eben nicht der Bausparkasse.


    Vermutlich bezog sich die Aussage auf die Neuformulierung des § 6 Abs. 1 ABB, wonach kein Anspruch mehr auf ein Darlehen von weniger als 1.000 Euro besteht. Ob diese Klausel rechtmäßig ist halte ich zumindest für fragwürdig, aber sie beinhaltet meiner Meinung nach (Achtung: keine Rechtsberatung!) nie und nimmer ein Kündigungsrecht.

    Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht!
    Jedoch möchte ich nicht wegen 50-100€ mehr Zinsen mehrere Tausend Euro Bonus-Zinsen riskieren PLUS einen Rechtstreit eingehen, der dann ab 1.3.22 ja theoretisch auf aktualisierte ABB basierend ist.

    Mal allgemein, wie kündigt man? Per Mail mit unterschriebenen Kündigungsschreiben oder geht das nur schriftlich??

    Hallo zusammen,


    als stiller Mitleser und Inhaber eines Q12 habe auch ich dieses Schreiben erhalten.

    Bei mir sind noch knapp 1500€ bis zu Vollbesparung offen. Das Spiel mit der Mindesteinlage würde noch bis Anfang 2024 weiterlaufen, käme nicht dieses Schreiben UND mein Anruf in der Hotline in die Quere.


    Die Aussage des Telefonisten:

    "Wir haben das Recht bei einer zur Vollbesparung fehlenden Summe von 1.000,-€ sofort zu kündigen, weil davon auszugehen ist, dass sie die Bausparsumme ohnehin nicht abrufen. Das ist in § sowieso geregelt. (Sinngemäß, bin davor leider schon ausgestiegen und hab im Kopf die Kündigung vormuliert). Jetzt können Sie hergehen und hochrechnen wann das genau ist, wollte ich Ihnen nur mit ans Herz geben."


    Für mich:
    Habe den nett gemeinten Wink mit dem Dampfhammer verstanden. Da mit der Übermittlung dieses Schreibens ab 01.03.22 (nächste Woche) neue ABB gelten, in diese vermutlich viele Querverweise auf noch undurchsichtigere Paragraphen verortet sind, wird mir das zu heiß und ich gehe das Risiko nicht ein, kündige nach den alten ABB, sprich vor dem 01.03.22, mit 3 Mon. Kündigungsfrist UND Verzicht auf das Bausparlehnen mit Bitte um Auszahlung zum 30.05.22.


    So sollte Guthaben und Bonuszins ja nach allen alten Regeln der Auszahlungskunst gewahrt sein, oder??


    Achtet wirklich auf diese 1.000,-€ ominöse Sonderkündigungs-Summe, fragt ggf. nochmal bei der BSQ nach. Nicht das die uns so kurz vor Ostern ein Ei ins Nest legen und allen Taktierern und bis auf den letzten Tag Ausquetschern (wie mich^^) einen Strich durch die schöne Rechnung machen.
    Am Ende des Tages, lieber 50-100€ weniger als dann ewiges Geschreibe, Gestreite und Getue vor (am Ende) Gericht, ohne Rechtschutz vermutlich eh ein Minus-Geschäft.