Vielen Dank für die Antwort. Hat uns ein gutes Stück voran gebracht.
Wir haben mal ein bisschen recherchiert….
Meine Frau kann über ihren Arbeitgeber eine verkürzte Vollzeit beantragen und somit ihrer Arbeitszeit auf 80% reduzieren.
In diesem Fall würde sie ca. 63.000 € pro Jahr verdienen und damit unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen.
Wenn sie jetzt zum Beispiel ab 01.09.22 für ein Jahr 80% Teilzeit beantragt, müsste doch direkt mit Beginn der Teilzeit die freiwillige Versicherung in der GKV enden?
Jedoch würde sie für das Jahr 2022 in ihrer Lohnsteuerbescheinigung einen Verdienst knapp über 64.350 € ausweisen und somit mit dem Jahreswechsel erneut die Meldung über die freiwillige Mitgliedschaft in der PKV erhalten?