Beiträge von Finance_Rookie

    Vielen Dank für die Antwort. Hat uns ein gutes Stück voran gebracht.

    Wir haben mal ein bisschen recherchiert….


    Meine Frau kann über ihren Arbeitgeber eine verkürzte Vollzeit beantragen und somit ihrer Arbeitszeit auf 80% reduzieren.

    In diesem Fall würde sie ca. 63.000 € pro Jahr verdienen und damit unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen.


    Wenn sie jetzt zum Beispiel ab 01.09.22 für ein Jahr 80% Teilzeit beantragt, müsste doch direkt mit Beginn der Teilzeit die freiwillige Versicherung in der GKV enden?

    Jedoch würde sie für das Jahr 2022 in ihrer Lohnsteuerbescheinigung einen Verdienst knapp über 64.350 € ausweisen und somit mit dem Jahreswechsel erneut die Meldung über die freiwillige Mitgliedschaft in der PKV erhalten?

    Hallo liebes Finanztip Forum,


    meine Frau ist seit Anfang dieses Jahres durch Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze freiwillig gesetzlich krankenversichert.

    Ich selbst bin als Angehöriger der Bundeswehr über die freie Heilfürsorge abgesichert.


    Wir planen für nächstes Jahr mit Kindern.


    Durch etwas Recherche sind wir darauf gestoßen, dass wir aufgrund der freiwilligen Versicherung meiner Frau, während ihrer Elternzeit über 400 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung in der GKV bezahlen müssten. Ein Beihilfeanspruch und Restkostenabsicherung über die PKV kommt für Sie aufgrund des hohen Verdienstes nicht in Frage.


    Da meine Frau nur minimal über der Pflichtversicherungsgrenze verdient, stelle ich mir die Frage, ob eine Teilzeitbeschäftigung während der Schwangerschaft nicht dazu führen würde, dass die freiwillige Mitgliedschaft wieder in eine Pflichtversicherung überführt wird?

    Wie lange müsste diese Teilzeitbeschäftigung vorliegen oder würde diese direkt mit Beginn der Teilzeit greifen?


    Mit freundlichen Grüßen

    Finance-Rookie