Hallo Zusammen,
mit großen Interesse habe ich den Artikel zum Thema "Barunterhalt im Wechselmodell" gelesen.
Link: https://www.finanztip.de/barun…die%20Mutter%20130%20Euro.
Dadurch sind mir ein paar Fragen aufgekommen:
Wie sind die Mehrkosten durch die gemeinsame Betreuung entstehen zu verrechnen?
Beispiel:
anrechenbare Miete für Kinderzimmer in der Wohnung der Mutter = 200 €
anrechenbare Miete für Kinderzimmer in der Wohnung des Vaters = 250€
Frage 01: Ist dann der zusätzliche Betrag 450€ ? oder "nur" 50€ also die Differenz?
Frage 02: Wenn das Nettoeinkommen der Mutter geringer ist als der relevante Selbstbehalt, würde es bedeuten dass der Unterhaltsbetrag sich für den Vater nicht durch das Verhältnis ändert?
Frage 03: So würde es bedeuten das der Unterhaltsbetrag (Beispiel 600€) sich im Schritt 5. nicht reduziert?
Frage 04: Wenn der Aufenthalt sich dann auf 50% jeweils aufteilt würde sich dann im Schritt 6. der Unterhaltsbetrag halbieren (Beispiel von 600 € auf 300 €) ?
Frage 05: Und im Schritt 7. könnte dann noch der hälftige Kindergeld-Anteil verrechnet werden (Beispiel 300€ - 102€ = 198€)?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.