Beiträge von Annika

    Hallo @Kreuna,

    vielen Dank für diese Aufstellung. Wir wissen, dass einige unserer Leser ganz ähnliche Fragen beschäftigen. Also danke fürs Teilen!

    Ein definitiv wichtiges Thema, dass wir auch bereits auf unserer Liste haben. Aber bis wir tatsächlich einen Ratgeber dazu veröffentlichen können, wird es wohl noch etwas dauern.

    Wenn es soweit ist, werden wir Deine Infos in unseren Artikel einbeziehen können.
    Vielen Dank und viele Grüße!
    Annika

    Sehr geehrter Jericho,


    vielen Dank für Ihre Hinweis. Es stimmt, die Haftpflichtversicherung ersetzt in der Regel nur den Zeitwert der zerstörten Sache. Der Grundsatz der Versicherung ist die „Wiederherstellung des alten Zustands“ – was für die Versicherung bedeutet, dass sie Alter und Abnutzung des Fernsehgeräts berücksichtigt. Ärgerlich, wenn die Zahlung nicht reicht um ein neues Gerät zu beschaffen.
    Wir haben unseren Artikel überarbeitet und den Hinweis auf den Zeitwert aufgenommen.


    Viele Grüße
    Annika

    Hallo trumpet,
    das stimmt, gut beobachtet. Dieser Regressanspruch ist ein wichtiger Aspekt, auf den Paare achten sollten.
    Wir empfehlen deshalb im Text: "Achten Sie daher darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung
    Regressansprüche wegen Personenschäden zwischen den versicherten
    Personen explizit mitversichert."


    Meintest du das?
    Gruß
    Annika