Beiträge von Jens1961

    Hallo Experten, ich habe 2001 ein Darlehen mit 10-Jähriger Zinsbindung geschlossen. 2009 wurde mir vorzeitig eine Verlängerung dieser Baufinanzierung zu neuen Zins- und Tilgungskonditionen angeboten, die ich schließlich mit Wirkung 2011 annahm. Es kam also zu einer Anschlussfinanzierung mit weiteren 10 Jahren Zinsbindung zu neuen Konditionen, für die mir damals eine Annahmeerklärung zugesandt wurde, die, wie sich jetzt herausstellt, eine offensichtliche stark fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung enthält. Dies habe ich bei der Bank (ohne Anwalt) höflich moniert. Die Antwort der Bank lautet nun: "Die gesetzliche Widerrufsbelehrung wurde zum 1. November 2002 eingeführt. Nachdem Ihr Darlehensvertrag vor 2002 geschlossen wurde steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Auch für die später 2009 getroffene Zinsvereinbarung im Rahmen eines laufenden Darlehensverhältnisses ist kein darlehensrechtliches Widerrufsrecht entstanden, da die Zinsvereinbarung im Rahmen eines laufenden Darlehensverhältnisses getroffen wurde". Ich sehe das ein Bisschen anders, da ja die Zinskonditionen neu vereinbart wurden und von der Bank dafür extra eine Widerrufsbelehrung erstellt wurde, die offenbar Fehler enthält. Hat die Bank dennoch Recht? :/


    Zweite Frage hierzu: Ich habe in ursprünglichen Vertrag von 2001 eine Sondertilgungsvereinbarung von 5% per Anno. In der Annahmeerklärung von 2009 zur Anschlussfinanzierung steht nun unter Tilgung: Das Darlehen ist mit dem genannten Tilgungssatz zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Über die vereinbarte Darlehensrate hinausgehende Leistungen (z.B. Sondertilgungen) sind während einer Zinsfestschreibungszeit nicht zulässig." Ist dieser Passus gültig, wenn die Bank sich jetzt darauf beruft, dass es sich ja eigentlich nur um die Zinsanspassung eines laufenden Darlehensverhältnisses handelt. Müßte dann nicht auch die 2001 schriftlich getroffene Sondertilgungsvereinbarung Ihre Gültigkeit behalten haben? Greift wenigstens hier das Argument der fehlerhaften Widerrufsbelehrung? Denn bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens würde ich einige Vorfälligkeitszinsen sparen, wenn ich nach wie vor sondertilgen könnte, was ich bis dato allerdings noch nicht gemacht habe.


    Viele Grüße
    Jens