Beiträge von hanss

    Hallo,
    ich vermute die Frage bekommen Sie des öfteren.
    Nachdem ich die Ablaufleistungen meiner Versicherung erhielt,fehlte die Abrechnung über die beteiligung an den Stillen Reserven. Ich wusste von der Gesetzesänderung und dass Versicherer danach nur noch Stille Reserveanteile bei Festverzinslichen ausgezahlt werden dürfen, wenn eine ventueller Sicherungsbedarf vorher ausgeglichen wird.
    Nachdem ich dann die Abrechnung erhielt, ergab sich gegenüber der Mitteilung des Vorjahres Folgendes:
    Garantierte Beteiligung an den Stillen Reserven - 54%
    Beteiligung an den Übrigen Stillen Reserven -80%


    Habe daher die Versicherung um eine Überleitungtungsrechnung gebeten. Im Antwortschreiben wird dies verweigert unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung vom 14.04.2012.
    Ebenfalls wurde eine Darstellung des Sicherungsbedarfes verweigert. Das BAFIN prüfe ebenso ein Wirtschaftsprüfer.
    Beides heisst ja bekanntermassen nichts.
    Aber gerade nach dieser Antwort, kommen erst recht Zweifel auf.
    Was Raten Sie?


    Gruß
    Hanss