Beiträge von pitcol

    Da ich hier einen ähnlichen Fall nicht finden konnte, würde ich gern mein Problem anbringen, um vielleicht eine Lösung, vor allem aber Hinweise dazu zu erhalten.
    Wir haben 1992 ein (damals) zinsloses nicht-öffentliches (?) Baudarlehen von der Bayerischen Landesbodenbank aufgenommen - jährliche Tilgung 1 v.H. , lfd. Verwaltungskostenbeitrag 0,5 v.H.
    Im September 2013 - überall gingen die Zinsen in den Keller - erhob die Bank einen Zinssatz von 1 % auf den offenen Betrag, fordert weiterhin 0.5 % Gebühren/Verwaltungskostenbeitrag von der ursprünglichen Darlehenssumme.


    Begründung:

    Zitat

    In der Darlehenszusage haben wir uns entsprechend der Förderrichtlinie des Freistaats Thüringen vorbehalten. den Zinsssatz gem. § 44 Abs. 2 II. Wohnungsbaugesetz i.V. mit §28 Abs. 1 Thüringer Wohnungsbaufördergesetz unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen.


    Bestehen hier Möglichkeiten erfolgreich einen Einspruch gegenüber den Festlegungen der Bank zu erheben, bzw. liegen zu gleichartigen Fällen bereits Gerichtsurteile vor?