marmat50 meine Frau und ich haben uns auch viel mit dem Thema Immobilienverrentung beschäftigt. Am Ende haben wir uns für einen Teilverkauf entschieden und genau deine Frage, hatten wir uns damals auch gestellt. In unserem Vertrag ist es so geregelt, dass die monatlich zu zahlenden Nutzungsentgelte zugunsten der finanzierenden Bank abgetreten werden.
Diese Nutzungsentgelte werden praktisch von uns monatlich direkt an die finanzierenden Bank gezahlt. Dadurch hat der Teilverkauf Anbieter rechtlich und tatsächlich keine Möglichkeit, über Gelder auf diesem Konto zu verfügen. Weshalb zum einen die finanzierende Bank aber auch wir die Absicherung haben, dass das Nutzungsentgelt zur Bedienung der Leistungsraten verwendet wird. Für uns ist in diesem Zusammenhang eine Absicherung des Wohnungsrechts im 2. Rang hinter der Finanzierungsgrundschuld vertretbar und risikoadäquat, weil die Notwendigkeit einer Zwangsverwertung faktisch ausgeschlossen ist, solange wir das Nutzungsentgelt weiterhin an die Bank zahlen.
Kurz gesagt: wenn der Teilverkauf Anbieter Insolvenz anmeldet, bleiben wir Eigentürmer von 70% unseres Hauses und solange wir das Nutzungsentgelt für die 30% des Teilverkaufes an die Bank zahlen, darf auch dieser Teil nicht verpfändet werden.
Unserer Erfahrung nach, bietet nicht jeder Teilverkauf Anbieter diese Sicherheit an. Wir haben uns vor ca. 1,5 Jahren für einen Anbieter aus Hamburg entschieden. Das ist die Internetseite: https://www.verkaufenaberbleiben.de/