Beiträge von MW81

    PS. hätte es fast vergessen für meine Tätigkeit kann ich mir die Übungsleiterpauschale anrechnen. Bei deiner Tätigkeit bin ich mir nicht ganz sicher ob das gehen würde, aber ich denke schon.


    https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

    Oh ja freiberufliche Tätigkeiten sind schon was spezielles, und es gibt tatsächlich keine einheitlichen Regelungen und Vorgaben bezüglich:


    - Vorab Anmeldung der Freiberuflichkeit beim FA: Ja oder Nein ?
    - Versicherungsschutz: z.B. zusätzliche Krankenversicherung abschließen oder nicht ?
    - Rentenversicherungsbeiträge ? Ja oder Nein ober gibt es da einen Freistellungsbetrag ? u.v.m.


    Tatsächlich können diese Fragen nur individuell auf die jeweilige Person und deren Lebensumstände beantwortet werden.

    Es fängt schon damit an, ob man seine freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich
    oder hauptberuflich ausüben will.

    Ich kann dein Problem sehr gut nachvollziehen, da stand ich ca. 2 Jahre her, vor den selben Fragen. Und jeder den Ich fragte erzählte was anderes.
    Ich persönlich bin neben meiner Haupttätigkeit als Laborfachkraft, seit dem 2. Jahr noch nebenberuflich als Honorar Dozent auf freiberuflicher Basis, an der Volkshochschule tätig. und unterrichte dort einen Realschulkurs in Biologie.


    Bis es jedenfalls dazu kam, waren 1000 fragen offen.


    Sehr hilfreich dabei war mir diese Seite.


    Allgemeine Infos
    https://www.erfolg-als-freiberufler.de/


    Ich weiss Dein Beitrag ist schon einige Monate Älter und wahrscheinlich sind die gröbsten Unklarheiten, die du hier in deinem Beitrag damals geschrieben hast, beantwortet oder auch nicht. Ich persönlich finde auf der Seite immer noch interessante und nützliche Infos zu meiner freiberuflichen Nebentätigkeit.

    Und nebenbei: Bist Du als Rentner mit dem oben beschriebenen Verdienst,
    das als Honorar ausgezahlt wird in einer FREIBERUFLICHEN
    NEBENTÄTIGKEIT
    .

    entsprechende Infos findest du auch auf der Seite:
    https://www.erfolg-als-freiber…beruflich-selbststaendig/


    Vielleicht findest du da noch was interessantes, wichtiges oder auch nützliches,
    was Du noch nicht kennst.

    Übrigens bist du verpflichtet deine Freiberuflichkeit dem FA zu melden.
    Allerdings ist diese "Meldung" an das FA glaube ich Auslegungssache.
    Von vielen habe ich gelesen, man muss sich vorab Melden. Quasi vor beginn der Tätigkeit.

    In meinem Fall lag die "Anmeldung" meiner freiberuflichen Nebentätigkeit, in der Angabe meiner Honorareinkünfte in der Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr.
    Die jährlichen Honorareinkünfte können dann durch eine Jahresabrechnung (Erstellt durch den Auftraggeber) In der Steuererklärung nachgewiesen werden.
    Offenbar hat dies gereicht, denn sonst hätte sich, denke ich schon jemand gemeldet.

    Viele Grüße