Beiträge von eagle_eye


    Hallo Resttechniker,


    heißt das, dass Du noch völlig im Dunkeln tappst und sich auch keine Tendenz andeutet oder "durchgesickert" ist?
    Wenn das so ist, wird man ja vom Gericht ganz schön "auf die Folter gespannt" ... :(


    Viele Grüße
    Eagle Eye


    "Zur Bausparsumme dürften auch die Zinsen und Boni auf die Spareinlagen zu rechnen sein."


    Ziemlich vage in meinen Augen. Was heißt "dürften"? Und: Es folgt keinerlei Begründung für diese Annahme, die als allgemeingültig einfach so in den Raum gestellt wird.


    Ich habe hier drei verschiedene ABBs liegen, die diesbezüglich drei unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen beinhalten. Wenn als Voraussetzung für einen Bonuszins allerdings die Zuteilungsannahme und der Darlehensverzicht vertragsgemäß vereinbart sind, kann ich nicht erkennen, weshalb Boni dann à priori zur "Bausparsumme" gehören sollten.


    Nur nebenbei: Ich bemängele, dass Frau Yildirim die Begrifflichkeiten nicht sauber trennt, sie gar verwechselt. Allein darunter leidet die Qualität solcher Einlassungen, sorry. Denn wenn sie an dieser Stelle von "Bausparsumme" spricht, meint sie wahrscheinlich das "Bausparguthaben". Anders ergibt das Ganze keinen Sinn, denn was eine "Bausparsumme" ist, wissen wir eigentlich alle ...


    Zu erinnern ist außerdem an das Urteil des LG Hannover vom 30.06.2015, in dem es unter "Tatbestand" ausführt:


    "Vertraglich vereinbart ist eine Verzinsung des Guthabens mit 2 % und für den Fall, dass der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens verzichtet, eine rückwirkende Bonusverzinsung mit insgesamt 4,25 % Zinsen."


    Hallo,


    die Reaktion und Argumentation des BHW auf meinen Widerspruch war ganz ähnlich: Auch mich will man mit der Kündigung vor einem Vermögensschaden bewahren.
    Da die Damen und Herren Banker sich mit mir auf keine Diskussion auf Sach- und Vertragsebene einlassen wollten, beschreite ich nun auch den Rechtsweg.


    Dir @Resttechniker viel Erfolg in der kommenden Woche. Wenn ich mir Deine Zeitabläufe so anschaue und das Ganze in meinem Fall jetzt ähnlich verläuft, werde ich euch allerdings wohl erst im nächsten Jahr über den (vorläufigen?) Ausgang berichten können ...


    Beste Grüße
    Eagle Eye

    Noch etwas fällt mir ein:


    Zumindest EIN Gutes könnte das Urteil vom 30. Juni für die Fälle haben, in denen die Bausparkasse den Bonuszins zum aktuellen Kontostand addiert und ihre Kündigung damit begründet, dass die Bausparsumme unter Einschluß dieses Bonuszins erreicht nun sei - vorausgesetzt, das Gericht bleibt seiner Argumentation treu und verfolgt mit zukünftigen Urteilen keine anderen Ziele.
    Denn im Urteil steht unter "Tatbestand" folgender Satz:


    "Vertraglich vereinbart ist [...] für den Fall, dass der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens verzichtet, eine rückwirkende Bonusverzinsung mit insgesamt 4,25% Zinsen."


    Das impliziert in meinen Augen, dass die Bausparkassen ohne diese oben vom Gericht ausdrücklich bestätigten, vertraglich fixierten Voraussetzungen für die Gewährung eines Bonuszins (Zuteilungsannahme und Darlehensverzicht) diesen eben NICHT willkürlich vorab dem Guthaben zuschlagen dürfen.


    Allen ein sonniges Wochenende!

    Manche Argumentationsstränge sind logisch, wenn überhaupt, nur schwer nachvollziehbar.


    Wenn das LG Hannover z. B. immer wieder darauf "herumreitet", der Zeitpunkt der Zuteilung sei gleichzusetzen mit dem "vollständigen Empfang" des sog. Darlehens, dann bleibt die Frage offen, ob juristisch auch ein "übervollständiger" Empfang eines Darlehens möglich ist. Denn die Allgemeinen Bausparbedingungen - jedenfalls meine - enthalten die Vereinbarung, dass dann, wenn das Darlehen nicht angenommen wird, der Bau"spar"vertrag automatisch fortgesetzt wird. Das hieße doch dann wohl, dass das Darlehen immer vollständiger empfangen wird. Ein Unfug sondergleichen in meinen Augen!
    Gibt es eigentlich in irgendwelchen anderen Bereichen Darlehensformen, bei denen sich der Umfang / die Höhe des Darlehens automatisch und ohne weitere Vereinbarungen über die Jahre vergrößert?

    http://www.bausparvertrag-hilfe.de/news.html


    Schade, gerade Klaus Wangard, der noch vor 2 Jahren unabhängig und den Bausparbedingungen gemäß (Siehe Nicora / 11.Juli) einen Schlichtungsspruch verkündet hat, wurde inzwischen von seinen "Brötchengebern" wohl auch eingenordet.
    Das heißt, von den Schlichtungsstellen darf man offensichtlich nicht mehr viel Neutralität erwarten. Mich wundert's nicht - zumal die sich ja eigentlich gar nicht mehr äußern wollten, bevor Rechtssicherheit besteht. Möglicherweise gilt das aber nur in eine Richtung ...

    Ich denke doch:
    Solange eine Beschwerde dort anhängig ist, ist der Fristablauf gestoppt. Oder irre ich mich?


    Das stimmt wohl:


    "§ 7 - Hemmung der Verjährung
    Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens (Vorprüfungsverfahren und Schlichtung vor dem Ombudsmann) gilt die Verjährung der Ansprüche des Beschwerdeführers als gehemmt. Nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens laufen
    die gesetzlichen Verjährungsfristen weiter.
    "
    http://www.schlichtungsstelle-…ren_Verfahrensordnung.pdf


    Das ist aber m. W. das Einzige, was man durch das Einschalten der Schlichtungsstelle momentan erreichen kann, Schlichtungssprüche liegen wohl derzeit auf Eis.


    Hallo derfla,


    bei mir waren Ablauf und Vorgehensweise der BHW Bausparkasse ähnlich.
    Und ich habe in meinem Widerspruchschreiben ziemlich genau so argumentiert wie Du, denn logischerweise gibt es kein vertragliches Recht, den Bonuszins schon vor Auszahlung des Guthabens und dann auch noch vor dem Darlehensverzicht des Bausparers einzubeziehen.
    Die Erfahrung war, dass die BSK sich auf Argumente nicht einlässt, in der Sache gar nicht reagiert, sondern den Erhalt meines Schreibens lediglich bestätigt hat. D. h. auf gut Deutsch, dass man sich um die vertraglich geregelten Dinge nicht schert und koste es, was es wolle, mit an den Haaren herbei gezogenen Argumenten kündigt - reine Willkür in meinen Augen.


    Ombudsleute haben in BSK-Streitigkeiten ihre Tätigkeit eingestellt, insofern hast Du Recht mit Deiner Befürchtung.
    Überweisungen aufs Konto sind wohl nur möglich, wenn die BSK sicher über Deine Bankverbindung verfügt.


    Wenn keine Rechtsschutzversicherung verfügbar ist und Du das Risiko nicht selbst tragen willst, hilft wahrscheinlich nur Abwarten, bis man sich an den kommenden Urteilen orientieren kann - vorausgesetzt, Schecks werden nicht vorher eingelöst.
    U. a. auch dazu gibt's hier noch ein paar Tipps:
    http://www.n-tv.de/ratgeber/So…arer-article14311306.html


    Gruß,
    Eagle Eye

    Dies macht Hoffnung - auch hier wollte und will wohl immer noch eine Sparkasse ihre vertraglichen Verpflichtungen zu Lasten ihrer Vertragspartner / Kunden außer Kraft setzen.


    http://www.spiegel.de/wirtscha…-berechnen-a-1047132.html


    Bleibt zu hoffen, dass letzten Endes auch die Bausparkassen durch unsere Rechtsprechung daran erinnert werden, dass Verträge einzuhalten sind und dass man die Paragraphen nicht um des Profits willen willkürlich außer Kraft setzen kann ...


    Hätte aber noch 2,3 Jahre gehabt eh durch die 2% Zinsen ein Darlehen wirklich nicht mehr hätte in Anspruch genommen werden können.


    Diesen Satz verstehe ich nicht so ganz.


    Die Basiszinsen von 2 % sind doch in deinem aktuellen Kontostand bereits enthalten, müssen also nicht mehr addiert werden. D. h. : Solange noch eine Differenz zwischen deiner Bausparsumme und deinem aktuellen Kontostand existiert, hast du theoretisch noch die Möglichkeit, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen.


    Dass die BSK offensichtlich auch bei Dir die Bonuszinsen vorab addiert, um diese Lücke zwischen Bausparsumme und aktuellem Kontostand zu füllen, ist durch die Vertragsbedingungen beim D Plus nicht gedeckt, deshalb äußerst zweifelhaft und wird in den nächsten Monaten durch Gerichte geklärt werden müssen ...


    Ach ja - noch etwas zum Prozedere: Dass man den möglicherweise mitgeschickten Verrechnungsscheck nicht einlösen sollte, bevor man sich rechtlichen Rat geholt hat, ist seit längerem in mehreren Publikationen nachzulesen.
    Damit würde man sich nämlich mit der Vorgehensweise der Bausparkasse einverstanden erklären ...




    Es kommt auf die damalige Begründung der Kündigung an:
    Wenn die Begründung lautete, dass die Bausparsumme unter Hinzurechnung des Bonuszins' erreicht ist, wirst du dem der Abrechnung beiliegenden Kontoauszug entnehmen können, dass diese Bonuszinsen schon in der
    Auszahlungssumme enthalten sind. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Abrechnung kein Kontoauszug beigelegen hat.


    In jedem Fall steht, wie hier schon häufiger geschrieben, die Frage im Raum, ob es Rechtens ist, dass die Bausparkasse den Bonus addiert und durch diesen "Trick" die Bausparsumme für erreicht erklärt. Da kommt es
    wiederum darauf an, was in deinen Allgemeinen Bausparbedingungen steht.


    Dies sind die von 1997 für den Dispo Plus - Beachte besonders § 3:
    http://http://www.finanztip.de…t/369-1997-12-29-abb-pdf/


    http://http://www.finanztip.de…t/369-1997-12-29-abb-pdf/

    "Um diese Art von Kündigungen zu beenden, hat die Verbraucherzentrale die LBS West nun abgemahnt. „Sollte sich die Bausparkasse weigern, die Unterlassung zu unterschreiben, werden wir sie verklagen“, kündigt Czarnecki an."


    Und ...


    "Verbraucherzentrale informiert über Sammelklage
    Bausparer, deren gut verzinste Verträge gekündigt wurden, können sich am kommenden Dienstag, 21. Juli, auf einer Veranstaltung der Verbraucherzentrale Bremen über den aktuellen Stand der Entwicklung informieren. Finanzexperten der Verbraucherzentrale sowie ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt werden erläutern, wie sich Verbraucher wehren können – zum Beispiel mit einer Sammelklage vor Gericht. Die Veranstaltung im Großen Clubraum des Konsul-Hackfeld-Hauses, Birkenstraße 34, beginnt um 18 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter Telefon 0421 / 160 77 94 oder per E-Mail an bsk@vz-hb.de.
    "


    http://www.weser-kurier.de/sta…-bauen-_arid,1168593.html

    Ungeklärt ist gemäß finanztest, ob die Bonuszinsen für eine "Vollansparung" dazugerechnet werden können. Genau das macht das BHW. Ein Widerspruch wurde ignoriert.


    "Den Bonus zahlen wir nur, wenn der Kunde die Zuteilung des Vertrags annimmt und schriftlich auf sein Darlehen verzichtet. Verzichten muss er, solange er ein Darlehen in Anspruch nehmen kann, also bevor der Spar­betrag die Bausparsumme erreicht“, erklärt Rüdiger Grimmert von der BHW.

    https://www.test.de/Bausparver…ie-Kunden-raus-4476278-0/


    Herr Grimmert hat Recht. So steht es in den ABB beim Dispo Plus / § 3 (2).


    Und genau deshalb kann ich auf der Grundlage dieses Statements nicht erkennen, wie das BHW Bonuszinsen für eine Vollansparung dazurechnen will / kann /darf, solange der Kunde eben dies nicht gemacht hat, nämlich die Zuteilung nicht angenommen hat und auf das Darlehen nicht schriftlich verzichtet hat. Es fehlt in dem Falle schlichtweg die Voraussetzung für einen Bonuszins.


    Heute - 3 Jahre später - wollen die BHW-Leute diese Aussage wahrscheinlich am liebsten ungeschehen machen, weil sie nun genau das versuchen, was ihr Pressesprecher damals als nicht möglich bezeichnete.

    Soeben auf einer Rechtsanwaltsseite gefunden:


    "03.07.2015 – BHW Bausparkasse AG lässt Verhandlungstermin vor dem LG Hannover verschieben


    Das LG Hannover hatte für die Verhandlung über eine Klage von Witt Rechtsanwälten gegen die BHW Bausparkasse einen sogenannten Frühen ersten Termin schon auf den 19.07.2015 anberaumt. Damit schien eine baldige Klärung der Rechtslage zu den massenhaften Kündigungen dieser und anderer Bausparkassen in Sicht. Leider ergab sich aber heute, dass der Termin auf einen Antrag der beklagten Bausparkasse hin auf Oktober verschoben werden musste.
    Möglicherweise verspricht man sich bei der BHW etwas davon, gerichtliche Entscheidungen über die Kündigungen hinauszuzögern. Sicher ist, dass noch viel mehr Bausparer gegen die Kündigungen vorgehen würden, wenn deren Rechtswidrigkeit durch erste Urteile bestätigt wird."


    http://www.bausparvertrag-hilfe.de/news.html