Du hast völlig recht, wenn du die Demenz als größtes Risiko ansiehst.
Demenz gilt nämlich in der Regel nicht als pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches Teil XI.
Erst ab dem 1.1.2015 hat der Gesetzgeber für Demenzkranke "ein wenig" Verbesserung gebracht.
Nur - wie viele erkranken den wirklich an Demenz ? Wenn ich die Zahl der in Deutschland an Demenz erkrankten ansehe und im Verhältnis dazu mir vorstelle, dass 50 Mio eine private Plegeversicherung deshalb abschließen, dann kann man das machen - aber nur wenn man die Risiken sehr hoch bewertet.
Aber was hat eine Normalverdiener denn bei einem Pflegeheimaufenthalt auf Kosten der Sozialhilfe zu verlieren ?
Doch gar nichts - nur die Erben haben möglicherweise einen Verlust Also sollte diese Angelegenheit von den möglichen Erben bewertet werden.............................und ggf. auch die Versicherungsbeiträge bezahlen