Beiträge von juliaa

    Die gesetzliche Kontowechselhilfe geht üblicherweise mit Kontoauflösung des alten Kontos einher. Alles andere wäre ein ein sogenannter „Umzugsservice“. Würde dir empfehlen deine Unterlagen genau zu studieren.

    Hier kommen zwei Aspekte zum tragen. Zum einen wird ein Basiskonto nur gewährt, wenn du noch bei keiner anderen Bank ein Konto führst. Zum anderen darfst du auch nur ein P-Konto haben.


    Den einzigen Weg den ich sehe ist, dass Konto bei deiner alten Bank auflösen und dann bei einer neuen Bank den Basis- und P-Konto Antrag stellen.


    Bringt natürlich viele Probleme mit sich, da es keine Übergangsfrist gibt.

    Das wird dir nur die Versicherung beantworten können. Als ich mal ne Zahnzusatzversicherung gekündigt habe, kam ein nettes Schreiben das ich die Kündigung auch wiederrufen könne.

    Bei einem alten Schätzen sehe ich die Chancen leider eher gering. Wie du schon schreibst: die Versicherung ist froh den Vertrag los zu sein.

    ich habe aus alten Zeiten noch mein Fixkosten Konto bei einer Filialbank. Ab und zu benötige ich mal Barged oder muss welches einzahlen, und bin froh, das Konto noch vor Ort zu haben. Da es nur mein Zweikonto ist halten sich die Kosten auch noch im Rahmen. Sollten sie allerdings weiter steigen, werde ich auch wechseln.

    Alles andere mache ich selbst online. Ich denke mittel- langfristig haben die Filialbanken im Kerngeschäft ausgedient.

    Ich habe zwei Girkonten, eins ausschließlich für Fixkosten (Miete, Strom, etc.) und eins fürr alle variablen Ausgaben. Ich fahre seit Jahren sehr gut mit diesem Modell und finde es am übersichtlichsten.


    Zusätzlich dann noch zwei Tagesgeldkonten und Trade-Republik Depot inkl. Verrechnungskonto.

    Ich arbeite Vollzeit und absolviere ebenfalls ein Fernstudium.


    Ich setze als als vorgezogene Werbungskosten ab, da mein Studium im weitesten Sinne einen Zusammenhang mit meiner derzeitigen Arbeit hat.


    Ich nutze ebenfalls WiSo SteuerWeb und trage es dort unter Arbeitnehmer --> Ausgaben (Werbungskosten) --> Fortbildungskosten ein.