Mich interessiert auch das Thema von berghaus und wn25421pbg, denn in der Öffentlichkeit wird eigentlich nur über den Fall mit den 10 Jahren zuteilungsreifen Bausparguthaben berichtet, nicht über die falsche Anrechnung des Bonus.
Wie ich bereits früher geschrieben hatte, wurde auch mein Bausparvertrag bei BHW bereits letztes Frühjahr wegen Überschreitens der Bausparsumme unter Berücksichtigung des Bonus gekündigt. Die Formulierung war praktisch identisch mit der von berghaus wiedergegebenen.
Ich habe damals widersprochen, was das BHW allerdings nicht davon abgehalten hat, mir das Geld auf das durch die Einzugsermächtigung bereits bekannte Konto zu überweisen. Wie gegenüber dem BHW angekündigt, habe ich es auf einem Tagesgeldkonto geparkt, ohne es anzurühren.
Ombudsmann kann man sich m.E. sparen, solange es noch kein Urteil zu diesem Thema gibt, vielmehr würde ich die Anfrage beim Ombudsmann eher dazu benutzen, evtl. am Ende der Verjährungsfrist, wenn immer noch kein Urteil vorliegt, die Verjährung zu verhindern.
Mangels Rechtsschutzversicherung und wegen dem recht geringen Bertrag (entgangene Zinsen sind ein paar Hunderter bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 10-Jahres-Konstellation greifen würde und man vermutlich nach einer weiteren Kündigung erneut klagen müsste) wollte ich erstmal auf ein Urteil warten (was es aber bis jetzt nicht öffentlich zu geben scheint).
Falls also jemand Infos zu diesem speziellen Themenbereich Bonusanrechnung hat, bin ich an News jederzeit interessiert.