Beiträge von fuzzy745

    Mich interessiert auch das Thema von berghaus und wn25421pbg, denn in der Öffentlichkeit wird eigentlich nur über den Fall mit den 10 Jahren zuteilungsreifen Bausparguthaben berichtet, nicht über die falsche Anrechnung des Bonus.


    Wie ich bereits früher geschrieben hatte, wurde auch mein Bausparvertrag bei BHW bereits letztes Frühjahr wegen Überschreitens der Bausparsumme unter Berücksichtigung des Bonus gekündigt. Die Formulierung war praktisch identisch mit der von berghaus wiedergegebenen.


    Ich habe damals widersprochen, was das BHW allerdings nicht davon abgehalten hat, mir das Geld auf das durch die Einzugsermächtigung bereits bekannte Konto zu überweisen. Wie gegenüber dem BHW angekündigt, habe ich es auf einem Tagesgeldkonto geparkt, ohne es anzurühren.


    Ombudsmann kann man sich m.E. sparen, solange es noch kein Urteil zu diesem Thema gibt, vielmehr würde ich die Anfrage beim Ombudsmann eher dazu benutzen, evtl. am Ende der Verjährungsfrist, wenn immer noch kein Urteil vorliegt, die Verjährung zu verhindern.


    Mangels Rechtsschutzversicherung und wegen dem recht geringen Bertrag (entgangene Zinsen sind ein paar Hunderter bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 10-Jahres-Konstellation greifen würde und man vermutlich nach einer weiteren Kündigung erneut klagen müsste) wollte ich erstmal auf ein Urteil warten (was es aber bis jetzt nicht öffentlich zu geben scheint).


    Falls also jemand Infos zu diesem speziellen Themenbereich Bonusanrechnung hat, bin ich an News jederzeit interessiert.


    Zum Artikel von RAin Dr. Yilderim (Danke Bausparfuchs): Die Einrechnung des Bonus(es) mag man aus Juristensicht so begründen können, sie hat aber ein praktisches Problem und nicht nur deswegen teile ich sie nicht. Die Bausparkasse kennt meinen persönlichen Steuersatz nicht und zieht so pauschal 25,X% Kapitalertragssteuer (+Soli, +Kirche) vom Bonus ab. Daher kann eine Bausparkasse in vielen Fällen nicht wissen ob "nach Steuererklärung" die angesparte Summe + Bonus tatsächlich die Bausparsumme erreicht. Auch wenn dieser Fall überwiegend "Besserverdienende" (Steuersatz oberhalb 25,X%) trifft, zeigt es doch dass eine Zurechnung des Bonus wenig praxisgerecht ist!


    In meinem Fall hat das BHW den Bonus beim Erreichen der Bausparsumme berücksichtigt, und zwar mit so viel Puffer, dass dadurch sowohl Kapitalertragsteuer, Soli als auch die erst im Rahmen der Einkommesteuererklärung zu berücksichtigende Kirchensteuer abgedeckt waren (Freistellungsauftrag lag nicht vor, gegen die Weitergabe der Religionszugehörigkeit an das BHW wurde Widerspruch eingelegt, also lag diese Informatio auch nicht vor). Und höher als 25%+Soli+KiSt wird die Belastung der Kapitalerträge inzwischen in keinem Fall, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Interessant könnte ein Fall werden, bei dem jemand durch den Bonuszins vom Einkommen her über eine gewissen Einkommensgrenze kommt, und dadurch keinen Anspruch mehr auf irgendeine staatliche Leistung hat (Wohngeld, ...?) und somit insgesamt einen Vermögensnachteil erleidet.

    Hallo,


    mein BHW Bausparvertrag im Tarif Dispo plus wurde auch mit Wirkung zum 3.8.2015 nach § 488 Abs. 3 BGB gekündigt, da "durch Ihre Sparbeiträge, die jährlich gutgeschriebenen Basiszinsen und Ihren Bonusanspruch die Bausparsumme erreicht und der Vertrag erfüllt ist. Zweck eines Bausparvertrags ist es, ein Bauspardarlehen zu erhalten. Für ein Bauspardarlehen verbleibt unter Einbeziehung Ihres Bonusanspruchs wirtschaftlich kein Raum mehr frei."


    Unter Berücksichtigung der Bonuszahlung (und abzüglich von auf die Bonuszahlung entfallenden Kapitalertragsteuer, Soli und sogar Kirchensteuer) liegt das Bausparguthaben auch tatächlich etwas über der Bausparsumme, Ohne Bonuszahlung wären noch ein paar Jahre weitere Einzahlungen möglich.


    Mein weiteres Vorgehen wird wohl so aussehen:
    - Einschreiben, dass ich die Kündigung für nicht zulässig halte, dass ich mir eine Schadensersatzforderung offen halte und gegebenenfalls mir überwiesenes Geld (Kontonummer liegt dem BHW jetzt schon vor) zur Schadensminimierung zu marktüblichen Konditionen anlegen werde
    - Warten, ob sich in der Verjährungsfrist (3 Jahre? Hat jemand hier die korrekte Frist?) ein entsprechendes Urteil ergibt. Laut Verbraucherzentrale gibt es wohl für den Fall, dass mit Hilfe eines Bonus der Vertrag als erfüllt betrachtet wird, derzeit noch kein Urteil. Allerdings hätten einige Bausparkassen diese Vorgehen auf Veranlassung der Verbraucherzentrale wieder eingestellt. Nach dem Lesen des Urteils vom OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 9 U 151/11 (ohne Berücksichtigung des "Bonus") würde ich die Chancen auf 50:50 einschätzen. Ohne RSV selbst zu klagen ist wahrscheinlich keine gute idee.
    - Falls es mit der Verjährung knapp wird, dürfte ein Einschalten des Ombudsmanns noch ein paar Monate verjährungshemmend wirken.


    MfG, fuzzy745