Beiträge von Werner1980

    Hallo,


    es gibt ja die Möglichkeit, daß man einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen bei den außergewöhnlichen Belastungen ansetzen kann.


    Leider konnte mir der Finanzbeamte nicht sagen, was das bedeutet. Gibt es einen Katalog, was alles darunter fällt oder ist das eine Ermessenssache?


    Meine Frau hat schwere Arthrose in den Kniegelenken und sie schafft es nicht mehr schmerzfrei die Stufen aus dem 3. Stock hinunterzulaufen. Das Finanzamt ist nun der Auffassung, daß man sich ja operieren lassen kann und mit künstlichen Kniegelenken wäre man dann ja wieder fit.


    Es besteht also kein Grund, daß man aus medizinischen Gründen in eine andere Wohnung ziehen muß.


    Tatsächlich ist das auch so bei der Bewertung durch das Versorgungsamt. Meine Frau kann mit Arthrose nachdem sie die Treppen heruntergelaufen ist nicht einmal mehr 20 Meter gehen. Ohne Treppensteigen sind es nur ca. 300 Meter. Das Versorgungsamt kategorisiert Arthose aber nur mit einem Einzel GdB von 20. Das Merkzeichen G bekommt man aber nur, wenn man für die "Beine" einen GdB von 50 hat. Also mit anderen Worten, schon die Beine nicht mehr bewegen kann. Was mich dann aber wundert ist, daß bei dem Merkzeichen G die Voraussetzungen sind, daß ma keine 2 km in ca. einer halben Stunde gelaufen kann. Wie paßt das zusammen, wenn man keine 300 Meter schafft aber es dafür nur ein GdB von 20 gibt?


    Wie dem auch sei. Meine Frage an das Forum, gibt es einen Katalog vom Finanzamt, daß man beispielsweise das Merkzeichen G haben muß, damit man die Umzugskosten absetzen kann?


    Vielen Dank, Werner

    Danke sapere_aude.


    Den Argumenten zu folgen finde ich immer recht schwierig, weil es ja "nur" Meinungen sind, die sich schnell auf der Argumentationsebene widerlegen lassen.Tatsächlich müßte man dann auch den Einzelfall prüfen, was aber sicherlich nicht gemacht wird, sondern es einfach pauschale Annahmen sind, die oft im persönlichen Ermessen der Beamten liegen. Aber es ist wohl so wie es ist.


    Soweit ich verstanden habe, können Behinderte dann aber ihren notwendigen Umzug als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.


    Gelten bei diesem Umzug dieselben Maßstäbe wie bei einem beruflich motivierten Umzug, bedeutet, keinen Ansatz der Kosten bei der Renovierung der neuen Wohnung: Laminat, Tapeten, Farbe, Duschkabine, Lampen, Türen, etc.


    Grüße Werner

    Liebes Forum,


    tatsächlich habe ich zu dem Thema eine Verständnisfrage. Soweit ich verstanden habe, sind alle Kosten die im Zusammenhang mit einer Arbeitsstelle stehen, z.B. der Suche oder dem Erhalt einer Arbeitsstelle als Werbungskosten anrechnungsfähig.


    Als gesunder Arbeitnehmer in einer Wohnung im 3. Stock (ohne Fahrstuhl) hat man wohl jahrelang keine Probleme die Arbeitsstelle aufzusuchen. Wenn man aber aufgrund einer Krankheit dann nicht mehr die Treppen laufen kann und ins EG ziehen muß, wieso stehen denn diese Kosten dann nicht in Verbindung mit dem Erhalt der Arbeit, denn wenn ich weiterhin im 3. Stock leben würde (ohne Fahrstuhl), könnte ich gar nicht zur Arbeit gehen. Der Umzugs ist also die Voraussetzung, daß ich weiterhin meiner Tätigkeit nachgehen kann. Weshalb dieses nicht zu den Werbungskosten gehört, verstehe ich nicht.


    Kann jemand helfen mir dieses zu erklären?


    Danke und Grüße,

    Werner