Beiträge von iammrvip

    Hallo,


    angenommen, eine Person hat im Steuerjahr 2021 bis Anfang des Jahres, sagen wir im ersten Quartal, in Luxembourg als Grenzgänger gearbeitet und ist ab Q2/2021 wieder in Deutschland beschäftigt. Die Person war vorher Wochenpendler mit Zeitwohnung in Lux, ergo ergaben sich Werbungskosten durch einen doppelten Haushalt.


    Diese sind normalerweise in der Anlage N-AUS, Zeile 83 "Werbungskosten zu Zeile 82" einzutragen und unterliegen dem Progressionsvorbehalt. D.h. insbesondere Miete etc. für das erste Quartal müssen getrennt von deutschen Werbungskosten betrachtet und in die Anlagen N-AUS und N eingetragen werden.


    Nach Beendigung der Arbeitsstelle in Luxembourg entstehen aber nun auch Kosten für Auflösung der Wohnung (Umzugkosten, Leihwagen etc.). Sind die Werbungskosten dann in der Anlage N-AUS, Zeile 83 anzusetzen oder kann dafür schon die Anlage N oder Sonderausgaben benutzt werden?


    Vielen Dank!