Beiträge von Fritzie

    Hallo, ich bin Deustche, im EU-Ausland verheiratet und mein Lebensmittelpunkt (Ehepartner) ist dort. Ich arbeite aber in Deutschland. Fast jedes Wochenende fliege ich nach Hause. Bei einem Gespräch mit meinem zuständigen Mitarbeiter im Finanzamt wies dieser mich darauf hin, dass ich bei doppelter Haushaltsführung die Flugkosten pauschal abetzen könne, d.h. 1.530 km (einfach Strecke) * 0,30 * 46 Wochenenden. Da dieser Betrag aber die effektiven Flugkosten signifikant übersteigt, bin ich im Zweifel ob ich das tun soll und ob der june, aber noch unerfahrende Mitarbieter des Finanzamts mir den richtigen Rat gegeben hat. Aus dem Blog und der Anlage N scheint hervorzugehen ("lt. Nachweis") , dass im Falle von Flugkosten grundsätzlich immer Belege erbracht werden müssen.
    Was soll ich nun tun? Pauschale oder Belege?