Beiträge von Bibr56!

    Meine Frage: zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben gehören Kv und Pv Beiträge oder auch andere Versicherungen. Gibt es auch für Rentner eine feste Obergrenze für die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Mein Hintergrund: Es wird Rentnern immer die einfache Schnelle Form der Steuererklärung eingeredet. Weil mit den Kv und Pv Beiträgen die Sonderausgaben ausgeschöpft sind. Was ist mit Unfall und Haftpflichtversicherung ? Für eine kurze, verständliche Antwort wäre ich sehr dankbar.