Ich habe vor Jahren auch einen mit Grundschuld abgesicherten Kredit gehabt, der schon längst abbezahlt ist. Mir wurde aber höchstwahrscheinlich keine Löschungsbewilligung der Bank zugeschickt, da ich mir offenhalten wollte, die Grundschuld nochmal für einen anderen Kredit zu verwenden. Mittlerweile bin ich kein Kunde der damaligen Bank mehr und mir - als ziemlicher Laie auf diesem Gebiet - stellen sich nach längerer Internetrecherche ein paar Fragen dazu.
Hier steht:
ZitatEs besteht keine Pflicht, die Grundschuld nach endgültiger Abzahlung der Baufinanzierung sofort aus dem Grundbuch löschen zu lassen, da diese dann in eine Eigentümergrundschuld übergeht. Das bedeutet, dass Ihre Bank die Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens an Sie abtritt und über keinerlei Rechte mehr an diesem Grundpfand verfügt.
Aber auch nur, wenn ich die Löschungsbewilligung der Bank habe, richtig?
Was bringt mir so eine Eigentümergrundschuld?
Eine Volksbank ist keine siegelführende Bank, richtig?
Also käme ich um die in Beitrag 1 erwähnten Beglaubigungskosten nicht herum, oder?
Kann die Bank behaupten, sie hätten keine Unterlagen mehr über den Kredit, dessen letzte Rate vermutlich schon vor ca. 12 Jahren bezahlt wurde und/oder weil ich dort kein Kunde mehr bin, und mir die Löschungsbewilligung verweigern, wie z.B. hier erwähnt?
Was hätte ich dann für Möglichkeiten?
Danke im Voraus für eure Antworten.